S. 518 . . . 07.12.2014 .... von ....
Firma Bertreibungsamt Schaffhausen 518
Sie vom Betreibungsamt machen sich mit der Durchsetzung der verbrecherischen Forderungen mitschuldig!
Liebe Besucher, wie würden Sie sich verhalten, wenn Sie eines Tages in Ihrem Briefkasten einen Zettel mit folgendem Inhalt vorfänden: "Hallo, ich habe festgestellt, dass Sie ein wenig Vermögen haben. Ich bedaure, dass ich mich fortan daran beteiligen muss. Hiermit erwarte ich von Ihnen die Hinterlegung von Fr. 5'000 im nahen Wald, wo der Weg sich gabelt. 50m westlich davon befindet sich eine Waldlichtung. Dort legen sie das Geld am kommenden Mittwoch in einem durchsichtigen Plastiksack in den hohlen Baumstrunk und verschwinden sofort auf direktem Wege nach Hause. Denken Sie daran: Keine Polizei, keine Mätzchen ... oder Sie werden eines schönen Tages in Ihrem eigenen Hause überfallen komplett ausgeraubt und verschleppt!" ... Dazu ein paar eigenartige Begebenheiten um Benno Krüsi, Chef Betreibungsamt - ( vgl. Cont. 13 )
In etwa so ergeht es dem aufrichtigen und diesem vermeintlichen STAAT blindlings vertrauenden Bürger, wenn er es mit bestimmten Individuen zu tun bekommt, welche den Staat fest in ihren Händen haben - mit dem kleinen Unterschied: Es geschieht am helllichten Tag - durch Menschen, die vollständig auf unsere fleissige Arbeit angewiesen sind, da sie sich nicht insoweit herablassen, sich an der meist schweisstreibenden Wertschöpfung beteiligen zu wollen! ... Vögte, Intriganten und Inquisitoren eben, die nur noch nach weiterer Knechtung ihrer Sklaven mit neuen, ausgeklügelten Strategien forschen. Und wenn es darauf ankommt, ist keiner zuständig, keiner verantwortlich; jegliche Korrespondenzen werden verweigert oder schweigend unterschlagen.
Die jüngsten Ereignisse ...
gehen auf eine seit rund einem Viertel-Jahrhundert zwischen KESB STEUERVERWALTUNG und POLIZEI ausgeheckten Urkundenfälschung zurück. - Nachdem diese sich bei Jr entschuldigen mussten, verabredeten sie sich auf Rufmord vermittels eines Fake-Eintrages im sog. Leumundsbericht - ( vgl. cont. 484 ).
Offenbar ist den sog. Schaffhauser Bediensteten Gerechtigkeit und/oder Verstand von irgendwo her entzogen worden. Anfangs November erscheint ein ZAHLUNGSBEFEHL. Diesen haben wir nicht bestellt.
05.11.2022 Bedingte Zurückweisung des falsch - nicht mit korrektem amtlichem Namen gem. [ZStV Art. 24 Abs. 4 u. StGB Art. 179] - adressierten Zahlungsbefehls - ( vgl. Doc. 2064.5 )
18.11.2022 erfolgt unsere zweite bedintgte Zurückweisung mit Dok. 2066.6 betreffend Kantons- u. Gemeindesteuern 19 und 20.
29.11.2022 Zwei vom Kantonsgericht fehlgelieteten 'Einschreibe-Briefe' - Nr. 2070 und 2070.1 bezeichnen wir vor den Augen des Briefträgers mit der korrekten Adresse und geben ihm diese sogleich wieder zurück. ... Dann die unrühmlichen Machenschaften der Post bzw. des Verteilchefs - ( vgl. cont. 30 ).
30. 11. 2022 Mit Dok. 2070.7 überantworten wir der Firma KANTONSGERICHT via Mail unsere korrekte Anschrift und verweisen mit einiger Verwunderung auf unsere Bekanntmachung an Stefan Bilger - Dok. 2067.1 vom 18.11.22 - welcher offenbar seine Aufgabe in der sog. Staatsverwaltung nicht mehr zuverlässig wahrnimmt. ...
27.01.2023 Mit Dok. 2089 ereilt uns die Pfändungsankündigung betr. dir. Bundessteuern 2019 und 2020
31.01.2023 Da die Firma Betreibungsamt wider unsere Aufforderung und wider IHRE [Gesetze], wie [ZStV Art. 24 Abs. 4 u. StGB Art. 179] und auch [Sch KG ...]verstösst, ergeht unsere Beschwerde an die Firma Obergericht, hier betreffend die Täterschaft - NIEMIEC, WERONIKA und den Hauptverantwortlichen MÜGGLER, PATRICK - Ordnung zu schaffen - ( vgl. Doc. 2090 ).
Danach gehen wir sogleich zum BETREIBUNGSAMT, suchen die Bedienstete an deren Wirkungsort auf und versuchen diese in mündlicher und schriftlicher Art über unsere 'Handelsbedingungen' - ( vgl. Doc. 2090.1 ) aufzuklären.
Leider ist das 'Frauenzimmer' borniert und droht, als wir das entartende Gespräch für Beweiszwecke aufzeichnen, "wenn Sie das nicht abstellen, hole ich Verstärkung. Und wenn Sie jetzt nicht sogleich zahlen, lasse ich Sie von der POLIZEI hierher befördern" ... das ist versuchte Nötigung und/oder - Erpressung, da die Bedenkfrist erst ein paar Tage später endete! Nachdem wir Ihr Dazu unser 'Gesprächs-Protokoll - ( vgl. Doc. 2090.2 ).
Nachdem wir NIEMIEC, WERONIKA mit Verweis auf unsere, eben beim OBERGERICHT deponierte BESCHWERDE bitten, sich zu mässigen gerät sie in Rage und versucht deren Herausgabe zu befehligen. Als dies nicht gelingt, merkt sie, dass sie bereits Feierabend hätte, geht im EG zu einem Schalter, stempelt u. unterzeichnet den Empfang entgegen ihrer vorherigen Weigerung auf unserem Original - Dok. 2090.1. Dieses hatte sie während des Gesprächs eingelesen.
04.02.2023 Unglaublich - nachdem wir die Firma Obergericht aufforderten, die falsche Namensschreibung des BETREIBUNGSAMTES zu ahnden und zu korrigieren, kreiert dieses ein völlig falsche Etikette - ( vgl. Doc. 2092.1 ).
OBERGERICHT glaubt zu wissen über dem [Bundesgericht] zu stehen
Noch unglaublicher - das OBERGERICHT hat diesen [Bundesgerichtsentscheid] - ( vgl. Doc. 8888 ). von uns erhalten und stemmt sich demnach vorsätzlich gegen höheres [Recht]! Das ist Amtsanmassung, Amtsmissbrauch versuchte Nötigung und/oder - Erpressung ... Sollte sich dies so verhalten, haben wir es mit einer Seilschaft BETREIBUNGSAMT - KANTONSGERICHT - OBERGERICHT zu tun ... ach du dickes Ei; noch ein Relikt der illegalen [Privatisierung]!! ....
06.02.2023 Wieder eine Zuschrift mit unzulässiger oder falscher Anschrift, anscheinend vom Betreibungsamt. Da wir gerade gegen deren undurchsichtigen Spiele klagen, geht dieser Brief zusätzlicher Nachweis mit ans OBERGERICHT - ( vgl. Doc. 2093
).
Frühere Ereignisse ...
Nachdem die Schaffhauser Justizkommission im Jahr 2014 den Betrug um meine 71tägige Inhaftierung anerkannte und deshalb sogar die von mir verweigerten Bussen, Verfahrens- und Gefängniskosten sistierten, werden diese nun mit allen Mitteln betrieben - unter anderem im Wissen um feste Kosten, wie Alimentenzahlungen usw. den gesamten Monatslohn als Kundenmaurer von Fr. 4660.- von meinem Chef entgegengenommen. Dazu Postfinance-Konto blockiert, gewaltsam mit Polizei vorgeführt usw. ...
Die grösste Enttäuschung - der SH-Baumeister und passionierte Gerüstbauer hat meinen Lohn einfach hergegeben. Er hat dann teuer dafür bezahlt, da ich ab diesem Ereignis nicht mehr imstande war zu arbeiten - eine Art Burnout. ... zwei Jahre danach habe ich mit 55 die Kündigung erhalten und war nicht unglücklich.
Da ich jegliche Zahlungen strikte verweigerte, hätten die begriffsstutzigen Mächtigen merken müssen, dass Ihr Wort "entweder Busse zahlen oder Freiheitsstrafe" amtlich ist. Damit ist also ein vorsätzlicher Betrug durch das System selbst nachgewiesen worden. In der Folge habe ich mich für den Tag der Abrechnung im wahrsten Sinn des Wortes vorbereitet - ( vgl. cont. 488 ) ... und nun zu ... |
Betreibungsamt hat meinen gesamten Monatslohn gestohlenMein Besuchsrecht bzw. meine Bemühungen darum, mutieren nach nun 13 unendlich langen Jahren zur Staatsaffäre. Vermittels Staatsanwalt Willy Zürchers betrügerischer Amtswillkür wurde der Vater zum tötungswilligen Monster hochstilisiert, um 71 Tage sinnlose Beugehaft irgendwie zu legalisieren.
Anfangs 2014 richtete ich meine 7. Petition zur Beendigung der betrügerischen Rechtswillkür und weissen Folter an die Justizkommission. Unter dem Eindruck meiner überraschend anwesenden drei Zeugen, hat mir Kommissionspräsident Heinz Rether dann offenbar 'das Blaue vom Himmel' versprochen, sich bald darauf in falsche Unterstellungen verstrickt und das Versprechen gebrochen - ( vgl. cont. 48 )
Anfangs Januar hat alles angefangen - Lohnpfändung. Diese akzeptierte ich nicht, da die Rechnung auf Rechtswillkür, Rechtsbeugung und Betrug baut. Am 21.01.2015 erhalte ich die Aufstellung dieser Lohnpfändung; der Betrag über Fr. 3213.80 wird mir enteignet - ( vgl. doc. 1505 ). Danach der Zugriff. Nachdem sie schon lange genug haben, kassieren sie weiter. Irgendwann erfolgt die Rückzahlung. Eine korrekte Abrechnung oder Quittung wird mir unterschlagen. Seither erfolgten weitere Betreibungsdrohungen. Dies veranlasste mich, fortan jeden weiteren Brief, der an meinen Strohmann gerichtet ist, ungeöffnet zu refüsieren.
Zweiter Zugriff. Diesmal schreibe ich dem Betreibungsamt, dass ich nicht mehr bereit bin, mein Geld zu verteilen, da ich schlicht und einfach diesen horrenden Massnahmen nicht mehr nachkommen kann. De facto müsste ich, erst einmal 5 bis 10 Jahre Geld verdienen, um auch dieser Beugemassnahme zu unterwerfen. Man bzw. "Staat" ist skrupellos. Diesmal wird auch noch die Busse, deren Bezahlung ich, wie im sog. "Strafbefehl" vorgesehen, strikte verweigerte, und wie für diesen Fall vom Gesetzgeber vorgegeben mit 3 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe - siehe weiter unten - "abgelten" - werde.
Seither scheint auch das Betreibungsamt den Weg des Rechts verlassen zu haben. Ungeachtet des von ihnen eben noch festgelegten Existenzminimums, haben sie mir den gesamten Monatslohn vom Mai 2015 gestohlen. - ( vgl. doc. 1569.9 ). Damit scheint sich das Betreibungsamt auch mit den Verbrecherkohorten angebiedert zu haben, welche weiter unten genauer umrissen werden.
Makaber ist, wie es dazu kommen konnte, dass die meinen Arbeitgeber zur Herausgabe meines gesamten Lohnes bringen konnten. Wovon soll ich leben, wie Alimente zahlen, womit Krankenkassengelder und Lebensunterhalt bestreiten? Die machen mein Arbeiten zum vornherein sinnlos. ...
Jemand von Ihnen hat mir am Donnerstag den 04.12.2014 auf meinen Beantworter folgende Nachricht hinterlassen: „Wenn sie nicht noch heute auf dem Betreibungsamt zu Pfändung erscheinen, müssen wir Sie leider polizeilich vorführen lassen.“ - Dies trotz meiner Kulanzmitteilung - Dok. 1532.1. Bald darauf hat sich denn auch die Polizei gemeldet, sie würden mich unverzüglich abholen, sollte ich mich nicht freiwillig auf das Betreibungsamt kommandieren lassen. Diese hat sich dann doch nicht an ihr Wort gehalten. Wie ich später den Akten entnehmen konnte, haben sie sich geweigert, ihren Auftrag auszuführen. - ( vgl. cont. 13 - die jüngsten Ereignisse )
... Damit Sie später nicht sagen können, Sie hätten nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt, setze ich Sie hiermit über die betrügerische Rechnungsstellung in Kenntnis. Daraus geht ganz klar hervor, dass Sie über keinerlei rechtliche Legitimation verfügen, eine Busse, welche man mir zusprach, diese entweder mittels Bezahlen oder mit "Ersatzfreiheitsstrafe" abzugelten. Ich bestand stets auf Zweiterem, während Ihr offensichtlich vorzieht, das Recht zu beugen(!). Hierin dürfte sich die Ehrenhaftigkeit der Handlungen seitens der Firma Betreibungsamt in etwa widerspiegeln:
2. einer Busse von CHF 300.00
einer Ersatzfreiheitsstrafe von 3 Tagen, welche bei Nichtbezahlung der Busse vollzogen wird. - ( vgl. doc. 1345 ).
Ich gehe davon aus, dass alle beim Betreibungsamt arbeitenden Personen, selbständig und in Eigenverantwortung denkende und handelnde Menschen sind, die ihre Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen. Davon leite ich ab, dass die mit dem „Fall Rutz“ betrauten Mitarbeiter auch in der Lage sind, zu entscheiden, ob Rechnungen seitens verbrecherischer Individuen des Staates gesetzeskonform bzw. gerechtfertigt sind - oder nicht.
Kurz: Im - hier nachstehend nachgewiesenen - betrügerischen Amtsmissbrauch durch Staatsanwalt Willy Zürcher handelt es sich um ein Offizialdelikt, welches VON AMTES WEGEN zu ahnden ist. Somit würden Sie sich denn auch ab jetzt wegen Mitwisserschaft bzw. Begünstigung MITSCHULDIG machen.
Es gilt die Maxime - Wenn der Staat für sich allein das Recht auf Strafe beansprucht und Selbstjustiz verbietet, muss er dem öffentlichen Interesse an der Verfolgung von Unrecht nachkommen - aus http://www.rechtslexikon-online.de/Offizialdelikte.html
Staatsanwalt Willy Zürcher hat sich folgender Verbrechen schuldig gemacht
c)
Der Angeschuldigte wird verpflichtet, innert 14 Tagen ab Haftentlassung eine erste Konsultation bei einer anerkannten Fachperson (Arzt/Psychiater) von mindestens 45 Minuten Dauer in Anspruch zu nehmen und hernach alle weiteren 14 Tage, solange es die Fachperson als notwendig erachtet. Der Angeschuldigte teilt den Namen der Fachperson sofort nach dem Beizug dem Untersuchungsrichteramt mit und entbindet die Fachperson gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten bezüglich Bestätigung der Einhaltung der Konsultationstermine vom Berufsgeheimnis.
d)
Der Angeschuldigte verzichtet darauf, im Internet, durch andere Medien oder Streusendungen etc., Hinweise auf Amokläufe und Gewalt zu tätigen. ... zum Auflagenkatalog - ( vgl. doc. G159 )
und dann gibt sich der sogenannte 'Staatsanwalt' der Lächerlichkeit preis - ( vgl. cont. 509 )
Die entsprechenden Belege finden Sie in 'In Haft' unter dem Titel 'H1) Unter Haftandrohung verbotene Webeinträge zwecks Beweisführung wieder hochgeladen ' - ( vgl. cont. 190 )
Justizkommission Heinz Rethers Verlogenheit bez. Reaktivierung der Zahlungen
Wie Sie ja wissen, hat der Präsident der Justizkommission anfänglich, wie ich meinte, sehr edel an mir gehandelt, indem er mir in Anwesenheit dreier Zeugen im Mühlental Folgendes versprach:
- Rückzahlung von OG-Martis Betrug "meeh als en Freischpruch chönnd Si nid überchoo" - ( vgl. cont. 437 )
- Aufhebung der von mir bis dato strikte unter Berufung auf Zürchers schurkischen Amtshandlungen verweigerten Zahlungen für das Nachspiel der 71tägigen Beugehaft. Dafür müsse ich künftig meinen Schreibstil entsprechend anpassen, konnte ich akzeptieren. Schliesslich hatte ich ja vorgeschlagen, das Happy-End genau so - und zwar im positiven Sinne zu würdigen.
- Betreffend Oberrichter Arnold Marti dürfe ich mit diesem selbst alles Weitere aushandeln; worunter ich alle nicht korrekt geführten Verfahren verstand.
- Ein besonderes Augenmerk richtete Rether zu meiner Verwunderung auf die Polizei. Er stellte mir eine persönliche Gegenüberstellung mit dieser in Anwesenheit seiner und der Person von Samuel Erb in Aussicht.
Bald zeigte Rether dann sein wahres Gesicht und begann alles systematisch zu leugnen und widerrufen; z.B. so:
„P.S. Bitte senden Sie uns doch eine Kopie der Originalunterlagen der Schaffhauser Polizei, worin aufgefordert wird sie zu provozieren. Wir hatten besprochen, dass Sie sie entweder an Herrn Erb oder an mich senden“. |
Da ich bis dato nicht über ein solches Dokument verfüge, berichtigte ich Rethers falsche Annahme unverzüglich. Doch dieser hatte sich daran festgebissen, wie ein Löwe an seinem Kadaver. So folgte am 08.07.2014 dieselbe Aufforderung zum zweiten Mal. Dann zu allem Übel auch noch zum dritten Mal mit der unterschwelligen Drohung wenn ich weiter nicht reagieren würde, werde das Angebot annulliert. Mehr zu Rethers unehrenhafter Amtsführung- ( vgl. cont. 188 )
Auch Sie sollen wissen, dass die Mächtigen von Schaffhausen im Falle einer Durchsetzung dieser hinterhältigen, verschlagenen und äusserst gesetzwidrigen Machtwillkür sehr viel mehr, infolge meines - diesmal - letzten Jobverlustes verlieren werden: Keine Steuern mehr, und bald einmal mindestens so viel Willkürkosten wie bei Erich Schlatter. Da ich ihm in der Wahl der Strategien sicher überlegen bin, werde ich meiner Fantasie freien Lauf lassen und meine Gesundung auf Staatskosten in vollen Zügen geniessen.
Ehe Sie mir also Gewalt antun lassen, sollten Sie diese, meine Zeilen, welche ich im Vollbesitz meines gesunden Menschenverstandes und in Kenntnis der zu meinem Schaden ausser Kraft gesetzten Bundes- und Kantonsverfassung, sowie Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung, als auch der europäischen Menschenrechtskonvention dahingehend kalkulieren, dass Ihr alle die nun folgenden Ereignisse gleichermassen geniessen könnt.
Ich darf doch wohl davon ausgehen, dass Sie es auch widerlich finden, wenn in Schaffhausen gegen einzelne 'Zielpersonen' mittels weisser Folter Zustände eingeführt werden, wie seinerzeit, als Hitler die Juden durch Mengele, Vergasung, und allerlei Folter langsam und unter Höllenqualen so langsam wie irgend möglich in die Agonie trieb – siehe ( K-1: Der Tritt mit dem Nagelschuh ). Da die Sache langsam unheimliche Ausmasse annimmt, habe ich sicherheitshalber gegen meuchlerische Machenschaften vorgesorgt - mittels einer äusserst effizienten Lebensversicherung - ( vgl. cont. 266 )
Mensch Josef aus der Familie Rutz
alle Rechte vorbehalten - ausser der Verfilmung und Vertonung ...
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