S. 92 . . . 03.07.2008 .... von ....
auch Kantonsräte von Justiz ausgebremst; erst Regierungsrat, dann auch noch das Obergericht!



Markus Müller Präsident der Justizkommission und Gerold Meier kritisieren Justizwillkür

Gerold Meier (FDP): Ich spreche über einen Fall, den ich selbst erlebt habe, weil daraus vielleicht Schlüsse in Bezug auf die Arbeit des Obergerichts gezogen werden müssen. Es war ein Entscheid über die Verwirklichung einer wesentlichen Verfassungsfrage, und zwar ging es um die gläserne Verwaltung. Wir haben ja mit unserer neuen Verfassung das Recht, bei der kantonalen Verwaltung Akten einzusehen.

Es ging um die Einsichtnahme in die Vernehmlassung zu den Konzessionen der Elektrizitätswerke. Eine eigentliche öffentliche Angelegenheit, wie sie dem Bürger selten begegnet. Zuerst verbot der Regierungsrat und dann das Obergericht diese Einsichtnahme! Das Obergericht ist überlastet, und besagter Entscheid kam dann, als wir im Kantonsrat diese Konzessionsentwürfe ? nachdem die Konzession schon erteilt worden war ? auf dem Tisch hatten. Ich kritisiere dabei ganz einfach, dass das Obergericht diese verfassungsmässigen Grundrechte zumindest in diesem konkreten Fall nicht geschützt hat. Das bedaure ich sehr.

Wie kommen solche Entscheide zustande? Das ist auch der Grund, weshalb ich etwas sage. Früher - ich war einst Praktikant beim Obergericht - wurden alle Entscheide von den Richtern ernsthaft diskutiert. Danach führte eine Abstimmung zur Entscheidung. Heute, vermute ich - und es wäre gar nicht abwegig, wenn der Obergerichtspräsident zwei, drei Worte dazu verlieren würde -, werden häufig Entscheide durch untergeordnete Beamte des Obergerichts entworfen, und dann wird der Entscheid wohl einfach genehmigt, so jedenfalls in meinem konkreten Fall. Da ist eine Entwicklung festzustellen, die ich bedaure. Die Richter mit ihrer hohen Kompetenz - wir dürfen sie eigentlich kaum kritisieren - haben eine sehr grosse Verantwortung für die Verwirklichung des Rechts. Dabei wäre es sinnvoll, wenn alle Entscheide vom Gericht erarbeitet und nicht einfach Entwürfe von Sekretären genehmigt würden. Diese Kritik wollte ich anbringen. Ich erwarte vom Obergerichtspräsidenten, dass er ein, zwei Worte dazu sagt.

Anm. JR: Justizkommission demnach bedeutungs- bzw. nutzlos

Markus Müller (SVP), Präsident der Justizkommission: Gerold Meier hat die Justizkommission schriftlich informiert, und wir haben sein Anliegen behandelt. Ich sage Ihnen aber nicht die Meinung der Justizkommission, denn diese hat es abgehakt, sondern meine persönliche. Im Grundsatz bin ich mit Gerold Meier einverstanden. Aber da stehen wir als Laien an. Sogar die hohen Juristen stehen jetzt an. Wenn wir als Kantonsratsmitglieder etwas erfragen und es nicht erhalten und deswegen vor Gericht gehen müssen, ist das ein Unding. Und wenn es dann noch lange dauert und ein negativer Bescheid verbunden mit einer hohen Gebühr folgt, so ist das nach meinem bescheidenen Verständnis eine Behinderung unserer parlamentarischen Tätigkeit. Ich werde das Experiment selbst auch durchführen, und zwar im Finanzdepartement. Ich werde von Regierungsrat Heinz Albicker etwas verlangen, das er mir wohl nicht gern geben wird. Schauen wir mal, was dann geschieht. Dann erlebe ich als Justizkommissionspräsident selbst, wie die Sache funktioniert.

Es ist für mich unverständlich, dass so etwas hintangestellt wird und man erst Bescheid bekommt, wenn das Ganze bereits über die politische Bühne gegangen ist. Der Obergerichtspräsident hat mir mitgeteilt, es würden alle gleich behandelt, ohne Unterschied, streng nach Reihenfolge. Für die Sache aber war dieses Vorgehen schlecht. Denn der Zug war abgefahren.

Gerold Meier fordert die Justizkommission auf, diese sollte in die Tätigkeit der Gerichte etwas mehr Einblick nehmen. Fachlich dürfen wir in der Justizkommission aber keine Zweifel äussern oder über Fälle diskutieren, so gern wir es hie und da möchten.

Noch ein Wort zur Macht der Gerichtsschreiber und der Helfer im Gericht: Gerold Meier hat wahrscheinlich Recht, aber in dieser Art der Arbeitsvorbereitung läge auch ein grosser Vorteil. Diesbezüglich enttäuschte mich der Kantonsrat an der vorletzten Sitzung. Der Vorteil bestünde doch darin, dass in diesem System beispielsweise ein Richter gewählt werden könnte, der nicht über unmittelbare Gerichtserfahrung aus den letzten paar Jahren verfügt. Gerichtsschreiber aber sind Personen mit grosser Erfahrung und erledigen einen grossen Teil der Arbeit. Da bestünde eine Chance für einen Richter, der von aussen kommt, also für einen Quereinsteiger.


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