S. 462 .... 27.09.2014 von
.....
Alimentenbetrug Fr.
8100 doppelt bezahlt nach Erpressung d. Justiz
Nachdem mir Mo Ba nach wie vor strikte die im Scheidungsurteil
festgehaltene Herausgabe von Möbeln, Negativen und jegliche
Informationen über meine drei Kinder verweigert, übte ich Gegenrecht
und hinterlegte meine Alimentenzahlungen auf ein Sperrkonto. Ich
konnte nicht mehr akzeptieren, wie sie gegen aussen eine liebende
Mutter spielte und unsere Nachkommen zu zurückgezogenen Halbwaisen
machte. Darauf wurde ich trotzdem betrieben - meine Forderung -
besser gesagt mein legitimes Recht - wurde missachtet - Darum fragt der Vater die Kinder selbst - ( vgl. cont. 465
).
Die jüngsten Ereignisse -
Friedensrichterin mauschelt mit
EX-FrauNachdem die Staatsanwaltschaft die
Rechtsprechung vorenthält, das Kantonsgericht bis zum Verfall des
Rechtstitels trödelt, tritt Friedensrichterin Evelyne Ankele in
Aktion - ( vgl. cont. 14
) ...
Nachdem diese Rechtlosigkeit nun schon über 8 Jahre dauerte, und von
Vormundschaftsbehörde, KESB, Behörden und Richtern mitgetragen wird,
ist nun mein Gegenrecht legitimiert. Nach ein paar Monaten dauerten
mich die Kinder und so zahlte ich den Fehlbetrag von vermeintlich
Fr. 8100.- auf einmal ein - ( vgl. doc. 1445.9 ). Nachdem ich bei der Post
ein Einschreiben per Abholungseinladung entgegen nahm, war es dann
wieder soweit - Alimentenbetreibung bzw. Zahlungsbefehl - ( vgl. doc. 1443 ).
In der Folge orientierte ich das Betreibungsamt über die Bezahlung
der Forderung und reichte die Zahlungsbelege ein und ging davon aus,
dass diese den Fall abschliessen würden. Dem war dann nicht so. Bald
darauf erhielt ich eine Vorladung nach der anderen.
Bedrohungsmanagement statt
polizeiliche Vorführung d. Arnold Lang Dann
ereilt mich auch die barsche Aufforderung von Polizist Arnold Lang,
sofort zum Abkassieren zu erscheinen, ansonsten er mich polizeilich
vorführen und bei der Staatsanwaltschaft verklagen werde
- ( vgl. doc. 1490 ). Darauf lehne ich das Angebot des
Herrn dankend mit "Herr Lang, wahrscheinlich verzichte ich auf beide
Angebote, ab - ( vgl. doc. 1492 ).
Lang muss dann den Vorführauftrag verweigert haben. Dafür wurde ein
umfangreiches Bedrohungsmanagement gegen die Zielperson ins Leben
rufen - ( vgl. doc. 1498.9 ). Wie mir scheint
hat Lang "Tomaten auf den Augen" - schreibt er doch bei "Zivilstand
geschieden" und bereits eine Zeile weiter unten hängt er mir
"Ehefrau Mo Am" an. Da er und auch seine Vorgesetzten nicht auf
meine Kulanzmitteilung eingetreten sind, erwartet den Herrn eine
grössere Rechnung - ( vgl. doc. 1492.1 ).
All meine Erklärungen und Beweise sind also vergebliche Mühe. ...
Wenn der Amtsschimmel einmal wiehert, dann richtig. ... Ist
irgendwie komisch, wenn dem Betreibungsamt punkto Schadensminderung
in jedem Falle die Hände gebunden sein sollen, dagegen jede Härte
zweckdienlich sein soll, obschon gar kein Bedarf mehr für eine
Amtshandlung existiert (!). Somit blieb mir also nichs anderes
übrig, als nochmals irgendwie Fr. 8100.- aufzutreiben, um nun zum
zweiten Mal zu bezahlen - ( vgl. doc. 1466
). ... um dann ...
... das von der Mutter ertrogene
Geld via Gericht zurück zu fordern Fest
steht, dass die Mutter beim Betreibungsamt ihr schriftliches
Fortsetzungsbegehren im Wissen eingereicht haben muss, dass sie das
Geld bereits seit zwei Monaten erhalten haben muss. Unter diesen
Voraussetzungen riet man mir zur Strafanzeige wegen "Verdacht auf
Betrug", welche ich am 04.08.2014 - ( vgl.
doc. 1463 ).mit gewissen Sicherheitsvorkehrungen bei der
Staatsanwaltschaft einreichte. Nachdem ich am 11.08.2014 vom
Betreibungsamt mit dem Beweis der doppelten Bezahlung 'ausgestattet'
wurde, erfolgte am 12.08.2014 mein Nachtrag mit den jüngsten
Indizien - ( vgl. doc. 1467 ).
20.08.2014 Die Staatsanwaltschaft scheint entschieden zu haben -
globale 'Nichtanhandnahmeverfügung'. Es werden gleich zwei
verschiedene Eingaben 'abgefertigt' - ( vgl. doc. 1468 ). Ich erinnere mich an das
freundliche Anerbieten von Herr Benno Krüsi vom Betreibungsamt,
welcher mir kulanterweise mitteilte, wie ich via SchKG Art. 85 und
Art. 85a beim Kantonsgericht meine Rückforderungsklage antreten
müsse - ( vgl. doc. 1465 ).
Nicole Hebden - neu: Heingärtner - handelt ohne
rechtlichen Auftrag - eigenmächtigAm
13.09.2014 erfolgte meine Eingabe ans Kantonsgericht. Da mich dort
jedoch zwei betrügerische Individuen dementsprechend abfertigen
werden, beharre ich strikte auf der Weiterleitung an eine
ausserkantonale Justiz - ( vgl. doc. 1473
).
23.09.2014 Wie meine Vorahnung bestätigte, meldet sich nicht
Sulzberger, sondern Nicole Hebden - neu: Heingärtner - und reisst den Antrag trotz aller
Sicherheitsvorkehrungen an sich und straft mich mittels Abweisung ab
und will mich auch noch um 'den reduzierten Betrag von Fr. 100.-'
enteignen - ( vgl.
doc. 1475 ). Somit bestätigt sich bereits der dritte
betrügerische Amtsmissbrauch dieser Frau - seit ihrem
Vernichtungsversuch mitttels 'Tötungsdelikte sind nicht
auszuschliessen' - ( vgl. cont. 217 ) usw.
Schlimmer noch traf mich die Boshaftigkeit, als sie die drei
ahnungslosen Geschöpfe zu Schmähbriefen gegen den Vater nötigte und
auch noch eine Namensänderung von Rutz auf Baur durchsetzte. Danach
missverstand ich ihre Waffenruhe als charakterliche Grösse, infolge
hermetischer Abriegelung vom Vater, nun selbst für die Drei sorgen
zu wollen.
Eine Weile nach meiner Einzahlung - ( vgl. doc. 1445.9 ) ereilt mich der
Zahlungsbefehl - ( vgl. doc. 1443 ).
Bald darauf ereilt mich eine Vorladung vom Betreibungsamt. Ich teile
ihnen mit, dass für mich die Sache erledigt sei und reiche die
Zahlungsbelege nach. Eine Weile später folgt die zweiter Vorladung,
welche ich ignoriere.
Als nächstes folgt das
Pfändungsaufgebot mit der Drohung "Bei Nichterscheinen wird
polizeiliche Vorführung durgeführt". Anbei bestätigt mir ein
Mitarbeiter des Betreibungsamtes, dass meine Ex-Frau das
Fortsetzungsbegehren der Pfändung eingereicht hat, obwohl sie per
dato berteits seit rund drei Monaten im Besitz des von ihr
geforderten Geldes ist - ( vgl. doc. 1465 ).!
|
Am 11.08.2014 erscheine ich auf dem Betreibungsamt, zahle und
erhalte von der äusserst freundlichen und dazu noch zuvorkommenden
jungen Frau die Abrechnung - ( vgl. doc. 1466
). Da es mir gelungen ist, die Alimente - nun doppelt - zu
bezahlen, verzichtete sie anstandslos auf die Pfändung. Ein
übereifriger Herr Schneidewind hielt es seinerzeit anders. Er zog
das Spiel durch, liess zahlen - auch seine unnötigen, zusätzlichen
"Handreichungen", um diese ebenfalls zu kassieren sogleich wieder zu
annullieren(!).
Hier geht die Geschichte bei Friedensrichterin Evelyne Ankele in
eine neue Runde
- ( vgl. cont. 14 ) |
| |