Kindsmisshandlung, Behördenwillkür und Justizverbrechen

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S. 462 .... 27.09.2014 von .....
Alimentenbetrug Fr. 8100 doppelt bezahlt nach Erpressung d. Justiz

Nachdem mir Mo Ba nach wie vor strikte die im Scheidungsurteil festgehaltene Herausgabe von Möbeln, Negativen und jegliche Informationen über meine drei Kinder verweigert, übte ich Gegenrecht und hinterlegte meine Alimentenzahlungen auf ein Sperrkonto. Ich konnte nicht mehr akzeptieren, wie sie gegen aussen eine liebende Mutter spielte und unsere Nachkommen zu zurückgezogenen Halbwaisen machte. Darauf wurde ich trotzdem betrieben - meine Forderung - besser gesagt mein legitimes Recht - wurde missachtet - Darum fragt der Vater die Kinder selbst - ( vgl. cont. 465 ).

Die jüngsten Ereignisse - Friedensrichterin mauschelt mit EX-Frau

Nachdem die Staatsanwaltschaft die Rechtsprechung vorenthält, das Kantonsgericht bis zum Verfall des Rechtstitels trödelt, tritt Friedensrichterin Evelyne Ankele in Aktion - ( vgl. cont. 14 ) ...

Nachdem diese Rechtlosigkeit nun schon über 8 Jahre dauerte, und von Vormundschaftsbehörde, KESB, Behörden und Richtern mitgetragen wird, ist nun mein Gegenrecht legitimiert. Nach ein paar Monaten dauerten mich die Kinder und so zahlte ich den Fehlbetrag von vermeintlich Fr. 8100.- auf einmal ein - ( vgl. doc. 1445.9 ). Nachdem ich bei der Post ein Einschreiben per Abholungseinladung entgegen nahm, war es dann wieder soweit - Alimentenbetreibung bzw. Zahlungsbefehl - ( vgl. doc. 1443 ).

In der Folge orientierte ich das Betreibungsamt über die Bezahlung der Forderung und reichte die Zahlungsbelege ein und ging davon aus, dass diese den Fall abschliessen würden. Dem war dann nicht so. Bald darauf erhielt ich eine Vorladung nach der anderen.

Bedrohungsmanagement statt polizeiliche Vorführung d. Arnold Lang

Dann ereilt mich auch die barsche Aufforderung von Polizist Arnold Lang, sofort zum Abkassieren zu erscheinen, ansonsten er mich polizeilich vorführen und bei der Staatsanwaltschaft verklagen werde - ( vgl. doc. 1490 ). Darauf lehne ich das Angebot des Herrn dankend mit "Herr Lang, wahrscheinlich verzichte ich auf beide Angebote, ab - ( vgl. doc. 1492 ). Lang muss dann den Vorführauftrag verweigert haben. Dafür wurde ein umfangreiches Bedrohungsmanagement gegen die Zielperson ins Leben rufen - ( vgl. doc. 1498.9 ). Wie mir scheint hat Lang "Tomaten auf den Augen" - schreibt er doch bei "Zivilstand geschieden" und bereits eine Zeile weiter unten hängt er mir "Ehefrau Mo Am" an. Da er und auch seine Vorgesetzten nicht auf meine Kulanzmitteilung eingetreten sind, erwartet den Herrn eine grössere Rechnung - ( vgl. doc. 1492.1 ).

All meine Erklärungen und Beweise sind also vergebliche Mühe. ... Wenn der Amtsschimmel einmal wiehert, dann richtig. ... Ist irgendwie komisch, wenn dem Betreibungsamt punkto Schadensminderung in jedem Falle die Hände gebunden sein sollen, dagegen jede Härte zweckdienlich sein soll, obschon gar kein Bedarf mehr für eine Amtshandlung existiert (!). Somit blieb mir also nichs anderes übrig, als nochmals irgendwie Fr. 8100.- aufzutreiben, um nun zum zweiten Mal zu bezahlen - ( vgl. doc. 1466 ). ... um dann ...

... das von der Mutter ertrogene Geld via Gericht zurück zu fordern

Fest steht, dass die Mutter beim Betreibungsamt ihr schriftliches Fortsetzungsbegehren im Wissen eingereicht haben muss, dass sie das Geld bereits seit zwei Monaten erhalten haben muss. Unter diesen Voraussetzungen riet man mir zur Strafanzeige wegen "Verdacht auf Betrug", welche ich am 04.08.2014 - ( vgl. doc. 1463 ).mit gewissen Sicherheitsvorkehrungen bei der Staatsanwaltschaft einreichte. Nachdem ich am 11.08.2014 vom Betreibungsamt mit dem Beweis der doppelten Bezahlung 'ausgestattet' wurde, erfolgte am 12.08.2014 mein Nachtrag mit den jüngsten Indizien - ( vgl. doc. 1467 ).

20.08.2014 Die Staatsanwaltschaft scheint entschieden zu haben - globale 'Nichtanhandnahmeverfügung'. Es werden gleich zwei verschiedene Eingaben 'abgefertigt' - ( vgl. doc. 1468 ). Ich erinnere mich an das freundliche Anerbieten von Herr Benno Krüsi vom Betreibungsamt, welcher mir kulanterweise mitteilte, wie ich via SchKG Art. 85 und Art. 85a beim Kantonsgericht meine Rückforderungsklage antreten müsse - ( vgl. doc. 1465 ).

Nicole Hebden - neu: Heingärtner - handelt ohne rechtlichen Auftrag - eigenmächtig

Am 13.09.2014 erfolgte meine Eingabe ans Kantonsgericht. Da mich dort jedoch zwei betrügerische Individuen dementsprechend abfertigen werden, beharre ich strikte auf der Weiterleitung an eine ausserkantonale Justiz - ( vgl. doc. 1473 ).
23.09.2014 Wie meine Vorahnung bestätigte, meldet sich nicht Sulzberger, sondern Nicole Hebden - neu: Heingärtner - und reisst den Antrag trotz aller Sicherheitsvorkehrungen an sich und straft mich mittels Abweisung ab und will mich auch noch um 'den reduzierten Betrag von Fr. 100.-' enteignen - ( vgl. doc. 1475 ). Somit bestätigt sich bereits der dritte betrügerische Amtsmissbrauch dieser Frau - seit ihrem Vernichtungsversuch mitttels 'Tötungsdelikte sind nicht auszuschliessen' - ( vgl. cont. 217 ) usw.

Schlimmer noch traf mich die Boshaftigkeit, als sie die drei ahnungslosen Geschöpfe zu Schmähbriefen gegen den Vater nötigte und auch noch eine Namensänderung von Rutz auf Baur durchsetzte. Danach missverstand ich ihre Waffenruhe als charakterliche Grösse, infolge hermetischer Abriegelung vom Vater, nun selbst für die Drei sorgen zu wollen.

Eine Weile nach meiner Einzahlung - ( vgl. doc. 1445.9 ) ereilt mich der Zahlungsbefehl - ( vgl. doc. 1443 ). Bald darauf ereilt mich eine Vorladung vom Betreibungsamt. Ich teile ihnen mit, dass für mich die Sache erledigt sei und reiche die Zahlungsbelege nach. Eine Weile später folgt die zweiter Vorladung, welche ich ignoriere.
Als nächstes folgt das Pfändungsaufgebot mit der Drohung "Bei Nichterscheinen wird polizeiliche Vorführung durgeführt". Anbei bestätigt mir ein Mitarbeiter des Betreibungsamtes, dass meine Ex-Frau das Fortsetzungsbegehren der Pfändung eingereicht hat, obwohl sie per dato berteits seit rund drei Monaten im Besitz des von ihr geforderten Geldes ist - ( vgl. doc. 1465 ).!
Am 11.08.2014 erscheine ich auf dem Betreibungsamt, zahle und erhalte von der äusserst freundlichen und dazu noch zuvorkommenden jungen Frau die Abrechnung - ( vgl. doc. 1466 ). Da es mir gelungen ist, die Alimente - nun doppelt - zu bezahlen, verzichtete sie anstandslos auf die Pfändung. Ein übereifriger Herr Schneidewind hielt es seinerzeit anders. Er zog das Spiel durch, liess zahlen - auch seine unnötigen, zusätzlichen "Handreichungen", um diese ebenfalls zu kassieren sogleich wieder zu annullieren(!).

Hier geht die Geschichte bei Friedensrichterin Evelyne Ankele in eine neue Runde - ( vgl. cont. 14 )

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