S. 431 . . . 02.01.2012 .... von ....
Dienststellenleiter Müllers kostspielige "Beschäftigungstherapie"
Vor gut zwei Jahren habe ich mir mit Valuta 09.10.2009 bei der Finanzverwaltung versehentlich ein kleines Guthaben geschaffen. Um dies zu korrigieren, richtete ich mein entsprechendes Begehren an die Staatskanzlei. Darauf meldete sich Dienststellenleiter Beat Müller. Von der Finanzverwaltung. Von einer sonderbaren Laune geleitet, forderte er zunächst eine persönliche, schriftliche Bestätigung aller Helfer, welche mich beim Einzahlen der Raten unterstützten, sobald ich wieder ein paar Franken zur Deckung der horrenden willkürlichen Forderungen entbehren konnte. Da alle Einzahlungen auf meinen Namen lauteten, war alles klar, bis sich Müller während der Bearbeitung meines Anliegens offenbar ins Reich der Illusionen begab. ... und die eigenartige Kantonsrichterin Nicole Hebden - neu: Heingärtner - übernahm ( vgl. cont. 405 ). ...
Jedenfalls liess er es letztendlich dazu kommen, dass ich auch noch vom Betreibungsamt belangt wurde. Dort jedoch hat er mein Guthaben glatt unterschlagen lassen. Über zwei Jahre dauert nun schon das kostspielige dieses teueren Beamten. Anstatt den Betrug zu beenden, lässt er auch noch eine Pfändung inszenieren! Dazu nachstehend die gesamten Korrespondenzen:
Mo.07.12.09 Ersuche via Mail bei Staatskanzlei um Rückerstattung einer versehentlichen Überzahlung von Fr. 52.30 ( vgl. doc. 1172.9 ).
Mi.16.12.09 Mein Guthaben wird von Müller mit einer phantasievollen Klausel "festgehalten". Obwohl nie davon die Rede war, sollen nun meine Freunde, die ich für meine Einzahlungen rekrutiert hatte, eine schriftliche und unterzeichnete Verzichtserklärung bei der Finanzverwaltung einreichen. ( vgl. doc. 1173.9 ).
Mi.06.01.10 Herr Müller, Sie glauben doch nicht im Ernst, dass sich einer meiner Freunde bei Ihnen melden wird. Sie wissen ja, was mir widerfahren ist. Darüber hinaus haben sie gratis für mich gearbeitet. ( vgl. doc. 1174.9 ).
Mi.24.03.10 Infolge Mülles Amtsmissbrauch bitte ich die Finanzverwaltung um die gesetzlichen Grundlagen, die dessen abstruse Handlungsweise belegen sollen. Gleichzeitig teile ich dem Herrn meine unbürokratische Regelung für den Fall weiterer Querelen mit -Abzug von der Steuerrechnung. ( vgl. doc. 1183.7 ).
Mi.24.03.10 Sicherheitshalber frage ich auch noch Volker Erchinger von der Finanzverwaltung, ob sich für Beat Müller allenfalls auch noch eine juristische Spielwiese lokalisieren lasse. ( vgl. doc. 1183.8 ).
Do.25.03.10 Volker Erchinger orientiert sich sicherheitshalber nach dem Dienststellenleiter. ( vgl. doc. 1183.9 ).
Di.11.05.10 Mahnung und Betreibungsdrohung. Habe offenbar in die falsche Kasse gegriffen - Finanzverwaltung erpresst mich, die bereits überschüssigen Fr. 52.30 für den betrügerischen Amtsmissbrauch von Untersuchungsrichter Zürcher (Zwangspsychiatrisierung und abgewiesene Haftbeschwerde) nochmals einzuzahlen. ( vgl. doc. 1190 ).
Di. 18.05.2010 Mit Mail Dok. 1190.9 verlange ich von der Finanzverwaltung Klarheit, ob man nun gewillt sei, mir das Guthaben anstandslos zurückzuzahlen, da ich dies im Nichteintretensfall von den Steuern abziehen würde. Auch machte ich Müller nochmals auf sein arrogantes und gesetzwidriges Auftreten mit der Verweigerung meines Eigentumes aufmerksam und verlangte eine Rechtsmittelbelehrung mit entsprechernder Begründung. Da man mir auch diese bis heute schuldig blieb, sind Müllers Querelen demnach selbstredend!
Fr.28.05.10 Mahnung und Zahlungsbeleg ( vgl. doc. 1190.1 ).
Mo.31.10.11 Um die betrügerische Amtswillkür im Zusammenhang mit der Betreibung später nachweisen zu können, bitte ich "Finanzverwalter" Beat Müller um einen Auszug aller - tatsächlich noch - ausstehenden Zahlungen ( vgl. doc. 1286 ).
Sa.05.11.11 Von Frau Jordan erhalte ich den Auszug aller ausstehenden Zahlungen. Daraus geht hervor, dass meine Guthaben zwischenzeitlich unterschlagen worden ist: Auch in der jüngsten Rechnung in der Zusammenstellung wurden meine Fr. 52.30 nicht in Abzug gebracht! . ( vgl. doc. 1289 ).
Mo.14.11.11 Da Frau Jordan von Ihrem Vorgesetzten über dessen Mauschelei nicht orientiert worden sein dürfte, weise ich sie auf die Unterschlagung meines Guthabens hin und bitte umgehend um Zustellung der tatsächlich noch ausstehenden Zahlungen. Weil das Obergericht diesen Betrug mit einer Gebühr von Fr. 150 quittierte, kann ich der für das Bundesgericht auferlegten Eingabefrist nicht mehr Folge leisten. Eine entsprechende Fristverlängerung wird mir vom OG unterschlagen nicht mehr ( vgl. doc. 1291 ).
Do.15.12.11 Infolge latenter Machtwillkür richte ich eine Beschwerde gegen den Dienststellenleiter Beat Müller an die Vorsteherin des Finanzdepartements, Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel. Ich bitte sie, die betrügerischen Handlungen "ihres" Dienststellenleiters, welcher ja die nun folgende Betreibung zu verantworten hat, mit sofortiger Wirkung zu beenden. Unter Beilage von Dok. 1189.9 (ohne unhaltbare Klausel "Bestätigung Ihrer Freunde"? und Dok. 1286 kläre ich sie über den tatsächlichen Hintergrund auf ( vgl. doc. 1298 ).
Di.20.12.11 Da Frau Jordan unterdessen seitens ihres Dienststellenleiters unter Druck geraten sein dürfte, frage ich nach, ob mein Guthaben im Zusammenhang mit Doc. 1189.9
vom Zuständigen möglicherweise veruntreut worden ist. Weiter bitte ich sie einmal mehr um Zustellung einer wahrheitsgetreuen Abrechnung. ( vgl. doc. 1299.8 ).
Mi.21.12.11 In einer Anfrage an Frau Zielinski vom Betreibungsamt kläre ich ab, ob Beat Müller dort den zu betreibenden Betrag um mein Guthaben reduziert hat. ( vgl. doc. 1299.9 ).
Bestätigung meiner Freunde plötzlich unnötig!
Mi.21.12.11 1300 Frau Jordan ist fündig geworden und dürfte gleichzeitig mein Guthaben in der Rechnung des Obergerichts Dok. 1295.9 berücksichtigt haben. Wird nun Beat Müller auch für die Betreibung, welche ja er zu verantworten hat, geradestehen? Ist mir hier der verlängerte regierungsrätliche Arm erstmals doch noch zu Hilfe geeilt? - Dok. 1298 ( vgl. doc. 1300 ).
Do.22.12.11 1301 Frau Zielinski vom Betreibungsamt dementiert mein Szenario einer internen "Wiedergutmachung" mittels zu meinen Gunsten geschönten Abrechnung um diese Fr. 52.30. ( vgl. doc. 1301 ).
Do.22.12.11 Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel hat mein Anliegen an Departementssekretär Meinrad Gnädinger delegiert. Dieser fasst sich kurz: Mein Anliegen werde wieder an den Ort des Ursprungs, die Finanzverwaltung weitergeleitet. - Demnach wäscht auch hierorts "eine Hand die andere", es sei denn Beat Müller würde eine Selbstanzeige einreichen, oder wenigstens seine Willkür mittels Aufhebung der sinnlosen Betreibung zu meinem Schaden, definitiv beenden.(!) ( vgl. doc. 1302 ).
Betreibung wird offenbar durchgesetzt, obwohl mein Guthaben wesentlich älter als alle Forderungen sind - Rechtswillkür und Betrug!
Di.27.12.11 Beat Müller krebst zurück. "Wie Sie heute von unserer Frau Renate Jordan per E-mail informiert worden sind, haben wir Ihnen entgegenkommenderweise trotzdem den Betrag von CHF 52.30 an die offene Rechnung vom 28. November 2011 als Teilzahlung angerechnet." Pikant: Müller spricht von "wir", obwohl alle positiven Veränderungen in Namen von Frau Jordan getätigt worden sind. An dieser Stelle sei ihr herzlich für die ehrenhafte und korrekte Arbeit gedankt. Aus meiner Sicht müsste zwischen Frau Jordan und ihrem sogenannten Vorgesetzten ein Sesseltausch oder zumindest eine angemessene Lohnerhöhung zu ihren Gunsten lanciert werden. ( vgl. doc. 1303 ).
Di.27.12.11 1303.1 Beilage zu Müllers Brief "Aufstellung aller mittels Ez's getätigter Zahlungen mit "gelbem Kommentar" ( vgl. doc. 1303.1 ).
Abschliessend bleibt die Frage: Hat dieser feine Herr Müller denn keine Arbeit, dass er sich auf diese kostspielige Art und Weise selbst welche beschaffen muss? Gerade, da ich alle Einzahlungen mittels Einzahlungsscheinen, die ALLE AUF MEINEN NAMEN lauteten, hätte er diese perfide Schmierenkomödie nicht vom Zaune reissen müssen. Solch primitive Machenschaften dürften vom Finanzdepartement nicht einfach hingenommen werden!
zur Zahlung erpress; damit ist die Finanzverwaltung des Betruges überführt
Mi.28.12.2011 Dok. 1304 1. Vorladung v. Betreibungsamt zu Oechslins Betrug zwecks Pfändung Lohn
Mi.28.12.2011 Dok. 1305 Zusammenstellung aller Korrespondenzen zu Fr. 52.30
Do.05.01.2012 Dok. 1306 2. Vorladung v. Betreibungsamt zu Oechslins Betrug zwecks Lohnpfändung
Mi.11.01.12 1307 teile Betreibungsamt-B mit, dass ich unter keinen Umständen bezahlen und eher ins Gefängnis gehen werde. ( vgl. doc. 1307 ).
Mi.11.01.12 1307.1 Herr B gibt mir Kopie meines Schreibens mit Empfangsbestätigung ...
Mi.11.01.12 1307.2 ... und erstellt vorgängig das Pfändungsprotokoll, sollte es mit der versprochenen Bezahlung, die er mir freundlicherweise sogar um eine Woche verlängerte, nicht klappen. Auf meine Frage, wie es denn nun weitergehe, erklärte er, dass in diesem Falle sofort auf meinen Lohn zurückgegriffen werde. Somit erübrigt sich also auch meine Weigerung, wenn sich in der Finanzverwaltung Räuber eingerichtet haben. ...
Fr.13.01.2012 Dok. 1309 Auf Betreibungsamt um Oechslins Alimentenbetrug gepfändet - Zahlungsabrechnung - ( vgl. doc. 1309 ).
Fr.13.01.2012 Dok. 1309.2 Quittung v. Betreibungsamt nach Zahlung der Pfändung von Oechslins Alimentenbetrug - ( vgl. doc. 1309.2 ).
1309.3 Mein Bestätigungsformular für Betreibungsamt, dass mein Guthaben von 52.30 bei Pfändung nicht berücksichtigt wurde - ( vgl. doc. 1309.3 ).
1309.3 Mein Formular für Betreibungsamt zur Unterzeichnung, dass mein Guthaben von Finanzverwaltung Beat Mueller unterschlagen wurde und dass keine Chance bei Zahlungsverweigerung.pdf
|
|