S. 396 . . . 02.07.2010 .... von ....
Kindsentzug als Racheakt der VB mehrfach amtlich bestätigt
Im Protokoll Dok. 1041 und dem Scheidungsurteil wird der Racheakt der VB mittels Entzug des Besuchsrechts amtlich bestätigt:
betreffend Ehescheidung auf gemeinsames Begehren (Art. 112 ZGB)
hat sich anlässlich der heutigen Hauptverhandlung im Wesentlichen Folgendes ergeben:
- Das von der Vormundschaftsbehörde der Gemeinde Neuhausen unaufgefordert eingegangene Schreiben vom 4. Mai 2006 wird den Parteien zur Durchsicht vorgelegt.
ein unbefangener Rechtsanwalt hat die VB folgendermassen qualifiziert ( vgl. Cont. 395 )
Nachstehend auch die Bestätigung der Mutter:
Es geht gar nicht, dass die Kinder ihn nicht mehr gesehen haben, er schlich ja ständig um sie herum. So gesehen hat ein Kontakt stattgefunden. Das Besuchsrecht war aber in dem Sinne unterbrochen, dass die Kinder nicht mehr zu ihm nach Hause gingen. Nach dem Bericht des KJPD wurde es wieder aufgenommen, und zwar derart, dass man einen Samstagnachmittag ausmachte, dann einen halben Tag, schliesslich einen ganzen Tag, langsam baute man das auf. Es war dann aber so, dass er an die Öffentlichkeit ging mit dem Bericht " Schildbürger in der Vormundschaftsbehörde?" am 11. Dezember 2003. Seit da ist das Besuchsrecht unterbrochen. Der Leserbrief entstand gerade deswegen, weil das Besuchsrecht seit August 2002 hintertrieben wurde und nicht umgekehrt, wie man mir - unterdesssen auch bei meiner Webeite - anzulasten versucht!
Fehr verstand es trefflich, Aktennotizen - gegen den Vater - zu fälschen - ( vgl. Dok. h32.1 )
Fehr hat leider nicht mehr herausgefunden, weshalb die Kinder dermassen verunsichert und der Vater sich so ungerecht behandelt fühlte - schade! Er hätte seinen Brief vor dem Versand vielleicht einer Schulklasse zur Korrektur vorlegen sollen. Vermutlich hätte ihm jedes Kind gesagt: He Opa hast Du Arterienverkalkung, dass Du nicht mehr merkst, dass es Radau gibt, wenn man Kinder und Eltern auseinanderreisst? - ( vgl. Dok. h47 )
Offen bleibt auch die Frage, weshalb die VB ständig von Ehrverletzungen seitens des Vaters resigniert, diesen jedoch nirgendwo einen Namen geben, geschweige denn gerichtlich klagen kann! Scheinbar haben sie aus der letzten Sammelklage aller Gemeinderäte, ihres Präsidenten und des Gesamtgemeidnerates dazugelernt. Bekanntlich sind diese mitsamt ihrem Rechtsanwalt auf der ganzen Linie gescheitert. Infolge unehrenhafter Verfahrensführung d. Richter Sulzberger, und um mich nicht selbst der Komplizenschaft schuldig zu machen, bezahlte ich auch die geforderten 700 Franken nicht!
Trösch bestätigt seine nicht tolerierbaren persönlichen Emotionen gegen Vater und Kinder ebenfalls: - ( vgl. Dok. 225 ) KESB-Fehr und Hak gestehen schlechte Behandlung des Vaters ein. Darüber hinaus suchen sie für Vater und Kinder eine bessere KESB - ( vgl. Dok. 271 )
Ohne Sistierung des Besuchsrechts konnte der Vater nicht mehr länger gemobbt werden - ( vgl. Cont. 386 )
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