Ein Vater will weiter nichts als das ihm vom Gesetz garantierte Besuchsrecht - den persönlichen Verkehr, welchen die VB bzw. KESB zu gewähren hätte, wahrnehmen. Doch die sehen es anders. Er wird mit "Teufels Gewalt" bzw. unter Zuhilfenahme von Hausfriedensbruch, Drohungen, Tötungsdelikten, das Haus des Gemeindepräsidenten beschädigt und dessen Leben gefährdet zu haben, und dann auch mittels "nicht-wahrnehmen wollen dessen worum er sich "mit Händen und Füssen wehrt" - Besuchsrecht - aufs Äusserste pervertiert, verfolgt, vorausverurteilt, vorausbestraft, um seinen Job gebracht und Monatelang eingekerkert. ... und dann die Einstellungsverfügung ( vgl. cont.509 )
Da Staatsanwalt Willy Zürcher nicht weiss, wie er sein Verbrechen kaschieren soll, legt er das Verfahren für drei Jahre still und verhindert die abschliessende Beurteilung durch das Kantonsgericht und die damit verbundene Anhörung des Beklagten - Verfahren eingestellt und dennnoch mehrere Tausend Fr. Kosten für den Betrogenen. Seither fand der Schreibende X-Urteile, welche die sogenannten "Amtshandlungen" von Willy Zürcher als Betrug geisseln. Vorliegend soll einer ein Auto beschmutzt und dann auch noch mehrere Tausend Franken gestohlen haben. Dann trotz "in dubio pro reo" Blanko-Freispruch und "Schadenersatz" - ( vgl. doc. 8888 ).
Am 18.03.2009 liess mich Zürcher für 71 Tage in Isolationshaft setzen. Anfangs kam es zu Befragungen. Ein konkreter Haftgrund konnte nicht dargetan werden. Daher wohl auch die unverhältnismässig lange Beugehaft – wie mir ein Besucher erklärte.
Nachdem meine Freilassung nicht mehr länger verschleppt werden konnte, wartete Zürcher solange, bis er seine Anschuldigungen mittels Verjährung abschreiben konnte. Da er sich diesbezüglich mit meinem Pflichtverteidiger Urs Späti abgesprochen zu haben scheint, beantragte ich beizeiten einen unbefangenen und ehrlichen Verteidiger. Alles Weitere entnehmen Sie bitte den Akten weiter unten. … oder den zwei Listen, die Zürchers verbrecherische Inkompetenz nachweisen ( vgl. cont. 365) +
( Cont. 40 )
Betrügerische Oberrichter versuchen Zürchers Skandal abzuwenden
Der Schaffhauser Justiz scheint kein Preis zu hoch zu sein, um die verbrecherische Handlungsweise von Staatsanwalt Willy Zürcher auf Kosten seines Opfers zu vertuschen. Nachdem Einzelrichter Ernst Sulzberger den 'Fall Rutz' mittels Unterschlagung der Rechtzeitigkeit meiner Einsprache gegen den Strafbefehl von Zürcher künstlich in Schwung brachte, erfolgte meine Beschwerde an das Obergericht -
( vgl. Dok. 1367 ).
Die Seilschaft zwischen Zürcher bzw. dem leitenden Staatsanwalt Peter Sticher - Einzelrichter Ernst Sulzberger - Oberrichter Arnold Marti, Cornelia Stamm-Hurter im Beisein von Schreiberin Denise Freitag scheint das moderne Raubrittertum besonders zu liegen. OG-Marti / Cornelia Stamm-Hurter haben ihre betrügerische Amtswillkür schon bei Gemeindepräsident Wahrenbergers Steinwurf-Attacke zum Besten gegeben. Seinerzeit haben sich die fehlbaren Exponenten des Obergerichts - Arnold Marti - mit 'meeh als en Freischpruch chönnd Sie nöd haa', massive betrügerische Amtswillkür geleistet - Kostenpunkt 1200 Franken!
Nachdem mir auf Anfrage für das jetzige Verfahren, wieder dieselben Verbrecher vorhergesagt wurden, machte ich das Obergericht auf erneut zu erwartende, richterliche Offizialdelikte aufmerksam
- ( vgl. doc. 1367.2 ).
Richter Ernst Sulzbergers Vernehmlassung in Sachen Rechtzeitigkeit meiner damaligen Eingabe zuhanden des Obergerichts. Auch in diesem Fall hat sich die perverse Machtwillkür des Einzelrichters wieder bestätigt
- ( vgl. doc. 1375 ).
Stellungnahme des Beklagten an das Obergericht mit Berichtigung der verlogenen Aussagen von Richter Sulzberger
- ( vgl. doc. 1376 ).
Ausserkantonaler Pflichtverteidiger wird vom Staatsanwalt strikte unterschlagen
Sa.11.04.09
G79 Beschwerde an das Obergericht: 'Hiermit fordere ich Sie unmissverständlich auf, diese Rechtsverweigerung zulasten von RA Späti unverzüglich wieder aufzuheben und mir die
freie Wahl eines nicht korrumpier- oder erpressbaren NICHT-Schaffhauser Verteidigers zu gewähren!'
Di.21.04.09 G105 nachdem der bisherige amtliche Verteidiger in seiner Haftbeschwerde vom 08.04.2009 gegenüber dem Obergericht erklärte, er sehe zur Zeit keinen Anlass, wonach ein grundlegender Vertrauensverlust zwischen Mandant und Rechtsvertreter gegeben sein sollte, nachdem somit kein wichtiger Grund vorliegt, der die Weiterführung der Verteidigung durch RA Späti verunmöglicht ... und gemäss Art. 48 Abs. 2 und 3 StPO amtliche Verteidigung notwendig ist, wird in Anwendung des Art. 49 Abs. 3 StPO verfügt:
1. Das Gesuch des Angeschuldigten um Auswechslung des amtlichen Verteidigers wird abgewiesen.
Di.01.11.11 Dok. 1287 Setze Späti ab Hiermit setze ich Späti mit sofortiger Wirkung als mein Pflichtverteidiger ab: Herr Späti, mit Ihrer widerholten kategorischen Ignoranz meiner brieflichen Aufträge haben Sie mein Vertrauen zerstört -Ihr Mandat ist mit sofortiger Wirkung beendet -
( vgl. doc. 1287 ).
Sa.05.11.11 Dok. 1288 Späti: "Wenn Sie der Meinung sind, meine Aufgabe als amtlicher Verteidiger solle beendet werden ... müssen Sie dies bei der Staatsanwaltschaft beantragen." -
( vgl. doc. 1288 ).
Di.15.11.11 Dok. 1292 Staatsanwaltschaft, ich lehne Pflichtverteidiger Urs Späti wegen Vertrauensverlust ab. Wer ist der zuständige Richter, wer der zuständige Staatsanwalt? Was ist mit Zwangspsychiatrisierung? Wer ist im Juristenverein? Fordere Nicht-Schaffhauser Gericht
( vgl. doc. 1292 ).
Ohne Verteidiger folge ich keiner Ihrer Vorladungen - eher gehe ich ins Gefängnis!
Sa.31.03.12 Dok. 1327
Vorladung wegen Hinderung einer Amtshandlung v. UR Zürcher etc. -
( vgl. doc. 1327 ).
So.20.05.12 Dok. 1328
Vorladung abgesagt an URA-Zürcher zu für 23.05.2012 wegen Rechtswillkür und fehlender Verteidigung - durch Späti -
( vgl. doc. 1328 ).
Fr.25.05.12 Dok. 1330
2. Vorladung v. Zürcher zu 'Hinderung einer Amtshandlung‘
- ( vgl. doc. 1330 ).
Fr.25.05.12 Dok. 1331
Zürcher beantwortet meine Absage zu seiner Vorladung mit Dok. 1328
geharnischt. Er werde das nicht tolerieren und droht „Sollten Sie erneut nicht zur Einvernahme erscheinen, werden wir Sie unverzüglich polizeilich zuführen lassen“ und setzt den zweiten Termin auf 31. Mai 2012, 08.45 Uhr fest -
( vgl. doc. 1331 ).
Die Antwort auf meine jahrelange Forderung nach freier Wahl eines unbefangenen Pflichtverteidigers unterschlägt er.
Keine SH-Instanz tritt auf die Strafanzeige gegen Zürcher - Offizialdelikt - ein!
Mein Standpunkt ist klar – ohne korrekte Verteidigung werde ich belogen und erpresst. Also erscheine ich auch diesmal nicht zur Einvernahme. Auf die Drohungen trete ich nicht ein und verzichte infolge Ignoranz auf eine weitere Absage. … Die angedrohte polizeiliche ‘Zuführung‘ bleibt aus. ... Zürcher scheint dann eingesehen zu haben, dass er sich der Lächerlichkeit preisgeben würde. …
Sa.02.06.12
Strafanzeige meines Freundeskreises gegen Zürcher wegen betrügerischem Amtsmissbrauch an OG -
( vgl. doc. 1334 ).
Mi.06.06.12 OG-Beat Sulzberger schickt Strafanzeige meines Freundeskreises g. Zürcher an Staatsanwaltschaft u. teilt mir mit, dass die Staatsanwaltschaft zuständig sei … igitt(!!) diese wird ja wohl nicht gegen sich selbst klagen. …
- ( vgl. doc. 1335 ).
Sa.09.06.12 Teile dem OG mit, dass der Leiter der
Staatsanwaltschaft, Peter Sticher ebenso korrupt wie Zürcher ist, und somit kein ehrliches Handeln zu erwarten sei. Darob scheinen Staatsanwalt Willy Zürchers Aktivitäten wieder zu neuem Leben erwacht zu sein
( vgl. doc. 1336 ). …
EINSTELLUNGSVERFÜGUNG - jahrelange Intrige gescheitert!
Do.09.08.12 Erhalte den
Strafbefehl ( vgl. doc. 1345 ). Pikant: Die von Kantonsrichterin Nicole Hebden - neu: Heingärtner - in böswilliger Absicht unterstellten, angeblich zu erwartenden Tötungsdelikte existieren plötzlich nicht mehr - wie auch die Ausführungsgefahr usw.!
Da infolge der grossen öffentlichen Publizität Zürchers betrügerischen Amtshandlungen aufzufliegen drohen, versuchte er sich notfallmässig mittels
Einstellungsverfügung aus der Verantwortung zu stehlen. … Wozu sonst hätte er das Strafverfahren für drei Jahre ad acta legen, meine korrekte Verteidigung unterminieren und mich dennoch zum Erscheinen erpressen sollen? -
( vgl. doc. 1345.1 ).
Betrügerische Amtswillkür auch hier. Obwohl ich vor knapp einem Jahr meinen Pflichtverteidiger wegen dessen Passivität und Kollaboration mit dem fehlbaren Richter absetzte -
( vgl. doc. 1292 ) und Dok. 1287 bei der Staatsanwaltschaft einen unbefangenen Verteidiger meiner Wahl beantragte, wird meine
Reaktionsfrist beschnitten, indem Zürcher die Gerichtsurkunden widerrechtlich bei Späti ‘zwischenlagert‘.
Mo.20.08.12
Einsprache gegen Strafbefehl von Willy Zürcher bei der Staatsanwaltschaft, die sich neu in der Bahnhofstrasse 29 befindet -
( vgl. doc. 1347 ).
Mo.20.08.12
Beschwerde gegen die betrügerische, ca. 13‘000 Franken teure
Einstellungsverfügung von Staatsanwalt Willy Zürcher an das Obergericht -
( vgl. doc. 1347.1 ).
Bei beiden Eingaben bitte ich um A-Frankatur und lasse mir nach der Verarbeitung aus Sicherheitsgründen durch die Schalterbeamtin je eine
Couvertkopie beider Briefe aushändigen, welche ich sodann arglos zu den Akten lege. …
Sa.25.08.12 Infolge jahrelanger Verweigerung und Unterschlagung meines ersten Antrages – Dok. 1292 - beantrage ich bei der Staatsanwaltschaft erneut einen
nicht-korrupten und unbefangenen Verteidiger anstelle von Späti in der Gefängnisgeschichte im Zusammenhang mit der Einstellungsverfügung -
( vgl. doc. 1348 ).
Do.30.08.12 Späti, unsere Zusammenarbeit ist definitiv beendet - Entlassung Pflichtverteidiger -
( vgl. doc. 1349 ).
Schildbürgerstreich oder Beschäftigungstherapie der SH-Justiz?
Mi.12.09.12 Staatsanwalt Zürcher behauptet gegenüber dem KG Die
Einsprache des Beklagten Dok. 1347
sei zu spät - am 22. statt am 21.Aug. eingegangen. Sie habe Poststempel und Logo von der Gemeinde Neuhausen -
( vgl. doc. 1352.1 ). Darauf beantragt er, das KG solle über die Rechtzeitigkeit der Eingabe entscheiden.
Die Gerichtsakten schickt Zürcher weiterhin an Rechtsanwalt Späti. Derweil ist aktenkundig, dass dieser vom Beklagten infolge Vertrauensverlust wegen mangelhafter bzw. unterlassener Verteidigung vor einem Jahr entlassen hat. So lautete auch der Antrag an die Staatsanwaltschaft. Gleichzeitig erging die Forderung nach einem anderen, Verteidiger, der NICHT MIT DEM RICHTER IM SELBEN JURISTENVEREIN AUSBALDOWERT, WIE DAS VERFAHREN ZU ENDEN HABE - siehe schriftliche Nachweise Doks. 1328, 1348 und 1349!!
Do.13.09.12 Staatsanwaltschaft - Susanne Roth Textor - bittet Späti um Stellungnahme zur angebl. verspäteten Einsprache an Staatsanwaltschaft - Dok. 1347 bis spätestens 24. Sept -
( vgl. doc. 1353.1 ). - Dazu Doks 1348 und 1349
Do.20.09.12 Meine
Bestätigung der Rechtzeitigkeit meiner Beschwerde g. Einstellungsverfügung von Staw. Willy Zürcher an das Kantonsgericht. Couvertkopien als Beweismittel der rechtzeitigen Postaufgabe beigelegt -
( vgl. doc. 1355 ).
Welche Rolle spielt die Schweizer Post?
... eine zumindest - eigenartige, wenn man bedenkt, dass Einschreiben plötzlich spurlos verschwinden - ( vgl. doc. 1359 ).
Mi.31.10.12
KG-Susanne Roth-Textor
befragt Post Unternehmenssicherheit Ralph Meyer Zürich
über Rechtzeitigkeit meiner Einsprache Dok. 1347 gegen Strafbefehl v. Staatsanwalt Willy Zürcher und bittet, die Schalterbeamtin vom Amtsgeheimnis zu befreien -
( vgl. doc. 1359 ).
Sa.08.12.12 Erhalte vom Kantonsgericht
Einladung zur Zeugenbefragung v. Postangestellter zur angeblich verspäteten Eingabe gegen Strafbefehl. Ich dürfe ihr Fragen stellen -
( vgl. doc. 1361 ).
Sa.08.12.12 Dok. 1361.1 Kantonsgericht-
Vorladung zur Zeugenbefragung z.H. Postangestellte U. J. zur Zeugenaussage wegen angeblich verspäteter Einsprache gegen Strafbefehl von Zürcher i. S. 71 Tage U-Haft. … Die Beamtin weiss nichts mehr – wie sollte sie auch, wenn sie meine Person nicht sehen konnte. Mir geht es ebenso, bis ich sie eines Tages am Schalter – anhand des Namensschildes – wiedererkenne -
( vgl. doc. 1361.1 ).
Sa.15.12.12 Dok. 1362 Entschuldige mich bei Postbeamtin U. J. für die Unannehmlichkeiten, lege beide Couvertkopien bei und bitte Sie um Bestätigung, dass sie es war, die mich am 20. August am Schalter in Löhningen bedient hat.
Sa.22.12.12 Dok. 1363 Verfügung –
Strafbefehl in Rechtskraft - von KG-Sulzberger. Einer allfälligen Beschwerde entzieht er im Voraus deren aufschiebende Wirkung. Sulzberger/Zürcher behaupten, meine Beschwerde g. Strafbefehl Dok. 1345 sei zu spät erfolgt - das ist gelogen. Die Postbeamtin U. J. in Löhningen hat am 20. Aug. vergessen, das Couvert zu frankieren und abzustempeln, obwohl ich 2 Franken – folglich 2 Mal A-Post bezahlte -
( vgl. doc. 1363 ).
Do.27.12.12 Meine zusätzliche
Beweiserhebungsmassnahme in Sachen Postzustellungsdauer an das Kantonsgericht geschickt. Fünf Briefe ab Post Löhningen und dasselbe aus Zürich mittels 5 verschiedener Versandarten -
( vgl. doc. 1363.4 ).
Mo.24.12.12 Dok. 1364 Ehe die juristische Schlammschlacht eskalierte, bat ich
Verwalter Daniel Dema Post Neuhausen um Mitteilung, wer zum fraglichen Zeitpunkt am Schalter der Post Löhningen Dienst hatte, um die Angelegenheit mit der Schalterbeamtin selbst zu klären.
Er hat sich leider hinter dem Persönlichkeits- und Datenschutz verbarrikadiert. Auch war er offensichtlich auch nicht bereit, die Sache intern zu klären. Er
hat mich belogen, im Nachhinein könne nicht mehr eruiert werden, wer zur fraglichen Zeit Schalterdienst verrichtete.
Da dies
bereits das dritte unschöne Erlebnis mit der Post ist, wundere ich mich langsam: Zieht es die Post vor, mit den ganz Grossen zu kollaborieren? … Oder ist es üblich, dass die Post der Finanzverwaltung Postgebühren von über 2500 Franken schenkt. Dazu 'Lex Rutz -
( vgl. cont. 153 ).
Oder ist es normal, wenn bei der Post an mich gerichtete
Einschreiben aus unerklärlichen Gründen plötzlich und spurlos verschwinden? Durch Zufall und detektivische Kleinarbeit, konnte ich den Absender zweifelsfrei eruieren – Bestätigung liegt vor. Ebenfalls gesichert ist, dass die Post 1. Anscheinend nicht mehr wusste, woher das Einschreiben stammte und 2. nie eine Verlustmeldung an den Absender gerichtet hatte. … Dabei können der Absender, die Post und – hernach – auch der Empfänger im Trackingbericht alles lückenlos nachvollziehen (!).
Zweimal wurde ich mitsamt der Abholungseinladung hinwegkomplimentiert. Beide Male hiess es, es sei nichts da. Zuletzt kam sogar die Frage, ob dieses Einschreiben denn nicht bereits schon in meinen Briekasten gelangt sei. … Wozu bitte ist denn die Abholungseinladung, die nur der Empfänger persönlich einlösen darf?
Einige Zeit später erhalte ich Antwort von der Schweizer Post - Christian Roth. Dieser belehrt mich, hier könne die Post für nichts garantieren. Auf die Beschwerde zum verschwundenen Einschreiben hat er die Antwort glatt unterschlagen! Dazu Dok. 1370. Kaum zu fassen – mehr als 40 Jahre gab es weder mit einer Behörde, geschweige denn mit der Post irgendwelche Probleme. Und jetzt, da man mich meiner Kinder beraubt, kollaboriert seit ein paar Jahren auch noch die Post – die eigentlich unabhängig wäre. …
Bei Selbst-Verteidigung werden Akten über Eingabefrist hinaus blockiert!
Fr.28.12.12 1366 Gem. tel. Voranmeldung gehe ich zwecks
Akteneinsicht ins
Kantonsgericht. Das Gericht erzwängt die Eingabe bis spätestens 31.Dezember – der 2. Januar wird mir nicht zugesichert! Schon sehe ich mich vor einem fast 30cm starken Stapel Akten. Der Kanzlist geht offenbar davon aus, dass ich diese stehend beim Empfang auf 1.30m Höhe recherchiere. Daher frage ich den verdutzten Mann wie dies vor sich gehen solle und verweise auf allfällig weitere Justizkonsumenten mit ähnlichen Absichten.
Darauf bietet er mir sogar einen Nebenraum mit Stuhl und Tisch. Dazu noch eine Person, die nervös und mit Argusaugen über jede meiner Bewegungen wacht. Ehe richtig begonnen, macht sie mich darauf aufmerksam, dass ich um 16:30 fertig zu sein habe. Auf meine Frage, ob denn neuerdings nicht mehr bis 17:00 Uhr gearbeitet werde, erklärt sie mir, noch andere Arbeiten machen zu müssen. Mein Rat, sie solle sich keinen Zwang antun erregt die kleine Frau aus dem EU-Raum noch mehr.
Nach einer 10minütigen Diskussion verlängert sie ihr Ultimatum auf 16:45. Endlich finde ich das Zeugenbefragungsprotokoll, welches mir für meine Argumentation in der Eingabe fehlt. Ich bitte die junge Frau um eine Kopie. Sie verneint: „Der Kopierer ist bereits ausgeschaltet.“ Ich beruhige: „Kein Problem, dafür habe ich meine Digitalkamera dabei.“ Darauf geht meine Bewacherin zu ihrem Kollegen. … Danach stürzt auch noch der herzu: „Das geht nicht, der Zuständige – Richter Ernst Sulzberger ist nicht da. Wir haben darauf Gerichtspräsident Oechslin angerufen. Er hat das Kopieren der Akten ebenfalls verboten.“ Damit bleibt mir die formaljuristisch korrekte Stellungnahme zum Ausgang der Zeugenbefragung also auch verwehrt! Siehe auch Amtsnotiz Dok. 1368, die ich zuhanden meiner Akten anforderte.
Mi.29.12.12 1366.1 Aufgrund eigenartiger Gepflogenheiten der SH-Justiz werden
Aktenkopien – und explizit auch via Fotokamera –
untersagt ! Dies sei nur bei extra-Anmeldung im Voraus gestattet. Angesicht der Sachlage ergeht mein zweites diesbezügliches Gesuch an das Kantonsgericht. Sicherheitshalber erwähne ich auch noch die entsprechenden Akten mit genauer Beschreibung.
Mo.31.12.12 1367
Beschwerde an OG g. Verfügung KG-Sulzberger wegen Einstellungsverfügung v. Staatsanwalt Willy Zürcher sei infolge verspäteter Eingabe rechtskräftig
- ( vgl. doc. 1367 ).
Leider endet die Eingabefrist hier schon am 31.12. 12:00 und nicht wie v. OG-Sulzberger nach längerem Nachsehen mit 02.01.2013 angegeben. ... Noch so eine Falle wie mit dem angeblich verspäteten Brief?
Di.15.01.13 1368
Aktennotiz von Kantonsgericht- Anja Scherbaum - auf mein Verlangen, weil mir Kopie der Zeugenbefragung bei Akteneinsicht verweigert wurde. Sie verweist auf Oechslin, der weder Kopien noch Fotografien zuliess - weil der Zuständige Sulzberger nicht da war
- ( vgl. doc. 1368 ). Dazu meine Notizen Dok. 1366
Nachweise, verspäteter Einschreiben werden aus den Akten geworfen
Di.15.01.13 1369
Kantonsgericht hat alle 10 Briefe der Beweiserhebungsmassnahme mit Eingangstempel
visiert und an mich zurückgesandt, anstatt den Akten beizulegen(?). Zur angeforderten Akteneinsicht hiess es ich könne dies tun. Es wurde aber nicht darauf eingetreten ob mir Kopien nun gestattet würden. Auch dieses Einschreiben hat den Bestimmungsort innerhalb eines Tages nicht erreicht!
- ( vgl. doc. 1369 ).
So.27.01.13 Meine
detaillierte Aufstellung über die zu langen - alle -
Postlaufzeiten , weswegen Zürcher mich mittels Einstellung des Verfahrens abstrafen wollte
- ( vgl. doc. 1369.6 ).
Mi.23.01.13
Obergericht bittet Kantonsgericht um allfällige Stellungnahme zu meiner Beschwerde Dok. 1367 g. Einstellungsverfügung Sulzberger Eingabe zu Gültigkeit der Einsprache
- ( vgl. doc. 1371 ).
Mi.30.01.13 Dok. 1372 Sende die 10 Briefe zur Beweiserhebungsmassnahme zur Rechtzeitigkeit der Einsprache an die Staatsanwaltschaft erneut – diesmal an das Obergericht.
Mi.30.01.13 1373 verlange von OG Recht auf Stellungnahme, falls KG neue bzw. abschlägige Angaben zu Rechtzeitigkeit macht
- ( vgl. doc. 1373 ).
Die vorhergehenden Fehlleistungen von Staatsanwalt Willy Zürcher
Es ist absolut nicht nachvollziehbar, wie einer, der das Recht studiert und darauf einen Amtseid abgelegt hat, dieses aufgrund irgendwelcher persönlicher Emotionen, Korruption und Machthunger zur Farce pervertieren kann. Anlässlich meiner Studien, Zürchers vorsätzliche strafbaren Handlungen irgendwie einzuordnen, bin ich auf das
'Peter Prinzip' gestossen. Hierin handelt es sich um eine jahrzehntealte Erkenntnis von Laurence J. Peter -
( vgl. Dok. 1344 ).
Dies ist wohl die einzige rationale Erklärung, wie der sogenannte Staatsanwalt Willy Zürcher den
Kulminationspunkt der totalen Inkompetenz erreicht haben muss. ... Plötzlich werden alle Verfahren eingestellt. Einige wegen Verjährung infolge jahrelangen Trödelns und Willkür, andere, weil sie von Zürcher frei erfunden, bewusst pervertiert oder ganz einfach zwecks übler Nachrede entsprechend aufgebauscht worden sind. ... Zürcher könnte als Figurant in 'Befohlener Schutz' von Ephraim Kishon gedient haben -
( Buchauszug 1 ). Da er wie ein Verbrecher handelt, weiss ebenfalls Ephraim Kishon mit 'wie man Terroristen terrorisiert' Abhilfe:
Buchauszug 2
Pikant: Nirgendwo ist von den jüngsten Vorwürfen -
Ausführungsgefahr und 'Tötungsdelikte sind nicht auszuschliessen' ein Indiz zu finden. Der entlarvte Verbrecher war also darauf angewiesen, seine auf Verlogenheit und betrügerischer Amtswillkür bauende Kriegsmaschinerie mittels künstlicher Verjährung sozusagen im Sande verlaufen zu lassen. Genau wie er es mit meinem sogenannten
Verteidiger Späti abgesprochen haben dürfte.
Und dafür soll der Betroffene 2000 Fr. Verfahrenskosten, 6000 Fr. Strafe bezahlen, drei Tage ins Gefängnis oder 300 Fr. Busse bezahlen und einem Pflichtverteidiger, der die Seite gewechselt hat, auch noch 5190 Fr. Judaslohn entrichten, derweil derselbe Richter einen Pädophilen mehr oder weniger unbehelligt weiter delinquieren liess. Alle Beteiligten kennt der Schreibende inzwischen persönlich!!
Das Ergebnis von 4 Jahren Verschleppungstaktik
Am 18. März 2009 wurde ich auf Befehl von Untersuchungsrichter – neu Staatsanwalt – Willy Zürcher für
71 Tage in Isolationshaft gesetzt. Ein entsprechender Tatbestand konnte bis heute nicht gefunden werden! Es wundert daher nicht, wenn das Verfahren bis Mitte Mai 2012 stillgelegt wurde, bis der fehlbare Richter sich plötzlich in seinen Amtshandlungen behindert sah.
Nachdem sich nun schon der 6. - in Worten:
der Sechste - Psychiater ergebnislos auf mich stürzte, dürfte Zürchers emotionsgeladenes und gesetzwidriges Kalkül in Bälde wie ein Kartenhaus in sich zusammenstürzen. Dannzumal wird er sich auch für den kategorischen Ausschluss meines langjährigen, mit meinem Wesen vertrauten Hausarztes - Kantonsarzt - verantworten müssen.
25.04.2012 Nach drei Jahren Stress, Ungewissheit, und zermürbenden Wartens erhalte ich von Staatsanwalt Zürcher eine
Vorladung wegen ‘Hinderung einer Amtshandlung‘ -
( vgl. doc. 1327 ). Dies ist seit meiner Inhaftierung vor gut drei Jahren, die erste Amtshandlung und daher entsprechend mysteriös.
Da mein Pflichtverteidiger Urs Späti
- ( vgl. cont. 401 ) in den drei Jahren offenbar keine verteidigungswürdige Strategie zu präsentieren vermochte, oder dies
möglicherweise mit dem Untersuchenden so abgesprochen hatte, sah ich mich gezwungen, eigene
Sicherheitsvorkehrungen gegen die zerstörerische Amtswillkür in die Wege zu leiten.
In der Folge teilte ich Zürcher mit, ehe er seine betrügerische Amtswillkür nicht beende, würde ich seinen
Vorladungen keine Folge mehr leisten. Analog dazu forderte ich auch mein Recht auf einen unbefangenen Pflichtverteidiger -
( vgl. doc. 1328 ).
Gleichzeitig bitte ich Späti zum dritten Mal, meinen Fall konsequent auf Präjudiz und falschen Aussagen seitens der Anklage zu durchforsten und formaljuristisch wieder ins rechte Licht zu rücken. Auch, dass ich, bis es so weit sei, keiner Vorladung von Zürcher mehr Folge leisten werde –
( vgl. doc. 1329 ).
23.05.2012 Zürcher schickt mir eine zweite, äusserst kurzfristige und
ziemlich geharnischte Vorladung Zitat
„Sollten Sie erneut nicht zur Einvernahme erscheinen, werden wir Sie unverzüglich polizeilich zuführen lassen“ - ( vgl. doc. 1331 ). |
Mein Recht auf unbefangene Pflichtverteidigung ignoriert er vollständig. Noch immer hoffe ich auf energisches Eingreifen, meines Verteidigers. Allerdings steht zu befürchten, dass dies gegen Ende des Verfahrens noch schwieriger wird. Wenn Gegner und Helfer sich im Juristenverein zuprosten, kann die amtsübergreifende juristische Verbandelung auch den Todesstoss für die mir unverrückbar, gesetzlich zustehende Neutralität seitens Zürcher und der Loyalität meines Verteidigers bedeuten.
23.03.2009 Zürcher
erpresst ein Gespräch mit Dr. Giebeler. Meine Forderung nach einem Psychiater meines Vertrauens wird übergangen. Dies und die voreingenommene Art des Untersuchenden veranlassen mich, alle weiteren Gespräche zu verweigern. ... Und dann sagt mir eine innere Stimme - "Hey - sei doch nicht prüde, strenge stattdessen lieber Dein Hirn an und schlage Deinen Häschern einen für alle günstigen Deal vor!" ... Als meine Pendenzen es zulassen, erkundige ich mich bei meinem Kidnapper nach der gerade gewählten Strategie:: "Wollt Ihr mir bei nächster Verhandlung nebst „Tötungsdelikt“ womöglich noch einen Mordversuch ausbaldowern? Sollten Sie mich weiter zwangspsychiatrisieren wollen - hier ist mein Angebot"
- ( vgl. doc. G102 ).
24.03.2009 Zürchers Erpressungsversuch zwecks Zustimmung zur Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht - alle Stationen - ( vgl. doc. G28.3 ).
Mo.30.03.09 Staatsanwalt Willy Zürcher richtet einen umfangreichen
Fragekatalog an Dr. Giebeler , wie der Beklagte einzuschätzen sei. Unter anderem will er wissen: „gibt es für die festgestellte psychische Störung eine Behandlung?“ Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen suggeriert er dem Untersuchenden – und auch der Haftprüfungsrichterin Nicole Hebden - neu: Heingärtner - vorgängig, der Verhaftete habe kurz vor dessen Inhaftierung vom 07.08.08 einen möglichen Amoklauf signalisiert: "Was, wenn meine Kräfte doch nicht reichen und ich beispielsweise nur noch bis zum 08.08.2008 durchhalten kann?" Zudem schrieb er auf der Homepage, er wisse nicht mehr weiter und befinde sich in einer ausweglosen Situation bzw. sei am Ende -
( vgl. cont. 190 ‘H1)‘ ). Nachstehend Zürchers Schreiben mit den Fragen an Psychiater Giebeler -
( vgl. doc. G48.8 ).
Was Untersuchungsrichter Rico Nido erkannt hat, ist Zürcher offenbar bis heute verborgen geblieben: Sämtliche, gegen Josef Rutz inszenierten Strafverfahren, wären mit der Gewährung des gesetzlich geregelten Besuchsrechts nie zustande gekommen! Hierin dürften sich der Intelligenzquotient und – oder – die Willkür des Grössenwahn-sinnigen Häschers reflektieren.
Mo.20.04.09
Aktengutachten statt Zwangspsychiatrisierung. Als ich feststelle, dass Giebeler mein Vertrauen zu meinem Schaden missbraucht, halte ich fest, dass kein weiteres Gespräch mehr stattfindet – es sei denn, mein Pflichtverteidiger sei als Zeuge mit dabei. Da dieser verweigerte, bot ich Hand für eine weitere Alternative: Der Psychiater formuliert seine Fragen schriftlich und ich antworte ebenfalls schriftlich. Da beides scheiterte, erklärt Zürcher Forfait und lässt Giebeler stattdessen einen Stapel meiner Korrespondenzen begutachten. Dazu sein Auftrag mit diversen präzisen Fragen -
( vgl. doc. HG103 ). Mehr über meine Zwangspsychiatrisierung -
( vgl. Cont. 173 ).
10.03.2012 Aktengutachten Dok. 1322; Pflichtverteidiger Urs Späti beglückt mich mit der
11seitigen psychiatrischen Begutachtung meiner Person – bzw. meiner Akten. Das Ergebnis überrascht mich positiv. Nachdem Dr. Giebeler krankheitshalber von seinem Werke absehen musste, meldete sich Dr. Toni Berthel von der IPW-Winterthur, er wolle mit mir reden. Ich mit ihm auch, sollte er seriös seines Amtes walten. Bevor es so weit sein würde, wollte ich jedoch vorgängig überzeugen, inwieweit der Mann sein Hand- bzw. Kopfwerk ehrlich betreibe -
( vgl. Cont. 363 ). Leider wollte sich auch dieser Psychiater nicht ‘in die Karten blicken lassen‘. ...
Schizophren bin ich also nicht, Paranoia hat mir der Herr Doktor auch keine angehängt. Nachdem ihm ‘die Felle davongeschwommen sind‘ wird sich Zürcher wohl eine neue Schmierenkomödie ausdenken müssen. Vielleicht lässt er sich von der mir zugedachten ‘etwas paranoiden Einstellung gegenüber Richtern und anderen Beamten inspirieren. ... dass er sich auf ehrliche Juristenarbeit im Schweisse seines Angesichtes besinnen wird, darf ich wohl mit an 100% grenzender Wahrscheinlichkeit ausschliessen. ... und nun
zum Aktengutachten -
( vgl. doc. 1322 ).
Pflichtverteidiger und Staatsanwalt im selben privaten Juristenverein
23.05.2012 Die Antwort meines Pflichtverteidigers signalisiert die
beiderseitig herrschende Passivität bezüglich des Verfahrensverlaufs:
Zitat
“Insgesamt gilt es anzumerken, dass die Angelegenheit für alle Beteiligten im Grunde eine Altlast darstellt, der man sich nun mit möglichst wenig Aufwand entledigen sollte. Auch lohnt es sich nicht, irgendwelche Eskalationen herbeizuführen, die alles nur wieder komplizierter machen.“ - ( vgl. doc. 1332 ). |
31.05.2012 Da mir mein Arbeitgeber beim letzten Zugriff der dritten Gewalt bereits mit Kündigung drohte, habe ich es vorgezogen, nicht mehr freiwillig vorzusprechen. Ich werde mich also künftig androhungsgemäss polizeilich in die Beckenstube befördern zu lassen. Auf diese Weise würde wenigstens aktenkundig,
dass ich mich meinem ‘Henker‘ nicht auch noch freiwillig ausgeliefert habe.
Entsprechend gross war dann meine Verwunderung, dass weder die Polizei noch sonst eine Art Taxi für mich organisiert wurde. Habe ich diese unerwartete Grosszügigkeit etwa doch meinem Verteidiger zu verdanken? ... eher nicht; bezüglich Vorladung hatte er keine Strategie parat ... meine Rehabilitationswünsche scheinen auch nicht verteidigungswürdig. Also habe ich den Spiess umgedreht und Späti gebeten, mir alle bisherigen formaljuristischen Fehler bekannt zu geben - Dok. 1333 v. 28.05.2012. Seither lässt er mich warten. ..
02.06.2012 Auch in meinem Freundeskreis hat sich die katastrohpale Rechtswillkür herumgesprochen. Daraus resultierte die nachstehende
Strafanzeige gegen Willy Zürcher -
( vgl. doc. 1334 ).
05.06.2012 Von Gerichtsschreiber Beat Sulzberger erhalte ich die Bestätigung, dass die Strafanzeige zuständigkeitshalber 'zur weiteren Prüfung' an Staatsanwalt Peter Sticher weitergeleitet wurde. … Seit wann hat die Beklagte Instanz über die Rechtmässigkeit einer gegen sich gerichteten Klage über deren Rechtmässigkeit oder Abweisung zu befinden??
09.06.2012 Da Sticher im Fall Rutz keinerlei Neutralität zugemutet werden darf, orientierte ich das Obergericht unverzüglich über diesen Formfehler -
( vgl. doc. 1336 ).
Lesen Sie selbst, wie sich
Zürcher in Widersprüchen verheddert hat. Noch im Gefängnis hielt er fest, dass meine Zwangspsychiatrisierung mit der ersten Heimsuchung durch Dr. U. Giebeler beendet sei - Siehe weiter unten in
HG103 -
( vgl. doc. 135 ).
Vorgeschichte - Gefängnis statt Wiederherstellung Besuchsrecht
Z1) Keinerlei Neutralität
14.03.2009
Strafanzeige gegen Mutter und VB wegen Verweigerung des Besuchsrechts - persönlicher Verkehr zu meinen drei Kindern -
( vgl. doc. 1162 ). Hiervon nimmt Zürcher keinerlei Notiz. Meine Anzeige bleibt irgendwo in den dunklen Gefilden der Korruption hängen - bis am 16.06.2009(!). Dann erfolgt nach nun 7 Jahren hermetischer Abriegelung von meinen Kindern auch noch die kategorische Zurückweisung meiner Anzeige durch Martina Fankhauser -
( vgl. doc. G162 ). ... demnach ist die gewaltsame Trennung von Vater und Kindern völlig legal ...so viel zu Zürchers Neutralität
18.03.2009 Bei meiner Heimkehr werde ich
von der Polizei verhaftet, in Handschellen gelegt und ins Gefängnis überführt.
19.03.2009 14:35 Uhr Der Angeklagte verlangt strikte einen
ausserkantonalen frei wählbaren Pflichtverteidiger und erwähnt Herr E. W. aus Luzern. Staatsanwalt Willy Zürcher toleriert diesen Wunsch nicht - Auszug aus dem Einvernahmeprotokoll Dok. G6.1 S. 2: Ich habe nicht das Gefühl, dass dieser Mann, der im Telefonbuch mit ‘dipl. Ing. ETH‘ eingetragen ist, im Anwaltsregister eingetragen ist und Sie sinnvoll verteidigen kann. Wollen Sie nicht jemanden anderes beauftragen? „ Leider hat sich die Protokollistin kreativ verhört. Anstelle der freundlichen Assoziation demütigte mich Zürcher:
Zitat
„mit einem Agronomen rede ich nicht!“ |
Die Schaffhauser Strafprozessordnung Art. 46 weist dagegen auf einen erheblichen Mangel an Neutralität seitens des Untersuchenden hin:
1 Jeder Beschuldigte hat das Recht, sich sowohl selber zu verteidigen als auch einen freigewählten Verteidiger beizuziehen. Der Richter hat den Beschuldigten bei der ersten Einvernahme auf dieses Recht aufmerksam zu machen.
2 Als freigewählter Verteidiger kann jedermann bezeichnet werden, der handlungsfähig und gut beleumdet ist, es sei denn, a) er stehe im Verdacht, an einer dem Beschuldigten vorgeworfenen Straftat als Mittäter, Anstifter, Gehilfe, Begünstiger oder Hehler beteiligt zu sein ...
Verstoss gegen die Justizvollzugsverordnung § 73 Abs. 2 Das Recht auf unkontrollierten Verkehr und Besuch steht nur der zugelassenen Rechtsvertreterin oder dem zugelassenen Rechtsvertreter, dem Vormund sowie schweizerischen Amtspersonen oder konsularischen Vertretungen zu. Auch dagegen hat Zürcher verstossen:
Sämtliche Briefe von und an den Pflichtverteidiger , die Vormundschaftsbehörde, die Sozialarbeiterin, wie auch an den Andelfinger Gerichtspräsidenten wurden von Zürcher
aufgerissen, zensiert und mittels Klebeband wieder verschlossen.
Dazu Gefängnisverordnung § 42: Zitat
... Bei Briefen an Anwälte, Gerichte oder Amtsstellen kann der Umschlag zugeklebt werden. ... |
Dasselbe Theater auch, als ich mehrmals um ein Telefonat mit Gerichtspräsident Lorenz Schreiber ersuchte -
Z2 ) Ausführungsgefahr ...
... Ein Gericht (Richter) unterstellt einem Angeschuldigten / Angeklagten Handlungen, die dieser nicht begangen hat. Der Richter weiss, dass seine Unterstellung eine Lüge ist. Diese verlogene Aussage wird zur Urteilsbegründung verwendet. - Dies ist die Ausübung extremster verbrecherischer Machtwillkür. Und diese Form der Machtwillkür findet statt im Kanton Schaffhausen statt!
Makaberes Beispiel - einerseits kriminalisiert, andererseits Löschen oder editieren der angeblichen Aufrufe zur Gewalt verboten - ( vgl. Cont. 40 ).
Im Fall Rutz wurde dieses Fait accompli in Absprache mit der Neuhauser VB ratifiziert:
1.
Legitimation eines Verhaftungsgrundes: Der Leiter des Vormundschaftsamtes bespricht mit Zürcher, den Vater mittels Verweigerung der Einsicht in die an ihn gerichteten Briefe seiner Kinder zu verweigern -
( vgl. doc. H123 ).
2.
VB-Präsidentin Brenn gibt sich wegen der Briefe der Kinder besorgt und
handelt mit Zürcher möglichst lange Inhaftierung und Zwangspsychiatrisierung aus -
( vgl. doc. H124 ).
Z3 ) Suizidtest, oder die Probe aufs Exempel mittels Waffen in Zelle
Obwohl der Beklagte angeblich als sehr gefährlich betrachtet wird, kommt jeweils die Aktuarin alleine, um mich in der Zelle für irgendwelche Experimente abzuholen und dort wieder einzuschliessen. Während sie die Zellentüre aufschloss, drehte sie mir den Rücken zu und wuchtete die schwere Türe auf. ...
27.03.2009
Haftprüfungsentscheid. Infolge der unehrenhaften Amtsführung von Staatsanwalt Willy Zürcher liess Kantonsrichterin Nicole Hebden - neu: Heingärtner - in Ihrem abschlägigen Entscheid zum Haftentlassungsgesuch zu folgender Aussage hinreissen: „
Angesichts der Schwere der im Falle der Freilassung zu befürchtenden Straftaten sind zum jetzigen Zeitpunkt gar Tötungsdelikte nicht auszuschliessen)“ - ( vgl. Dok. G48 ). Pikant: In diesem Zusammenhang meldete sich nachts an der Zellentüre eine geheimnisvolle Stimme und machte mich auf ein paar haarsträubende Dinge aufmerksam. ... Trotz schwerster Anschuldigungen auf Vorrat, hat Zürcher keine Hausdurchsuchung zugelassen - auch nicht, als der Beklagte diese strikte zwecks Wahrheitsfindung und anschliessend zwingender Rehabilitation forderte -
( vgl. doc. G60 ). Zürcher ist nie auf diese Forderung eingetreten(!).
Nach rund 20 Tagen Isolationshaft war der Weggesperrte zermürbt. Zwischenzeitlich besuchte ihn auch sein Arbeitgeber und eröffnete ihm die fristlose Entlassung – die schriftliche Bestätigung werde demnächst per Einschreiben folgen. Gleichzeitig verweigerte der Inhaftierte auch noch die Beruhigungsmittel.
06.04. 2009 Der Häftling wird von der Polizei nach Hause gefahren, wo er infolge schikanösen Zeitmanagements Hals über Kopf die nötigsten Sachen zusammenrafft, in die notdürftig bepackte Reisetasche verstaut und zum sofortigen Verlassen seiner vier Wände genötigt wird. Wieder
im Gefängnis werden meine Sachen vorsorglich beschlagnahmt und im Röntgenraum untersucht.
Während bis heute weder ein Gürtel noch normales Besteck - Messer und Gabel gestattet wurde ändert sich dies drastisch. Der Aufseher kommt, heisst mich auspacken und schaut gelangweilt zu – er war wohl verpflichtet, mir die Tasche wieder wegzunehmen. Deshalb muss ich alles auspacken und staune über die vermeintliche Grosszügigkeit:
Ein Cutter, wie Bauarbeiter ihn gebrauchen,
ein Sackmesser, Gasbetriebener Deo und ein neues
Feuerzeug. Sogar mein
Rasierapparat und der Langhaarschneider und ein
Laserpointer werden mir überlassen. So konnte ich auch erstmals das wirre Gestrüpp vom Kinn bis zu den Ohren nach nun drei Wochen Freiheitsberaubung etwas drapieren. Am darauf folgenden Tag waren alle genannten Gegenstände bis auf den Laserpointer plötzlich wieder verschwunden. Infolge der Ungewissheit machte ich vorsorglich eine Diebstahlsanzeige und informierte meine Besucher über die sorglosen Gepflogenheiten gegenüber potenziellen Selbstmordkandidaten. Mehr zu diesem Thema -
( vgl. cont. 217 ).
Angesichts dieser makabren Vorkommnisse habe ich mich seit geraumer Zeit abgesichert und für alle Fälle meine Friedfertigkeit und meinen letzten Willen – sollte ich irgendwie zum Schweigen oder Verschwinden gebracht werden, unumstösslich zementiert und die Namen der fehlbaren Individuen vorgemerkt –
]( vgl. cont. 266 ).
Z4 ) Zürcher hat kein Wort und kein Werk
24.04.2009 Amtsnotiz von Zürcher bezüglich Zwangspsychiatrisierung durch Dr. Giebeler. … nachdem ich eine Sitzung über mich ergehen liess, war der mir zugefügte Schaden bereits so verheerend, dass ich die Notbremse zog. Als mich der Aufseher zur zweiten Sitzung in der Zelle abholen sollte, lautete meine Antwort:
„Lassen Sie ausrichten Josef Rutz habe gegenwärtig keine Sprechstunde.“ Darauf zog Zürcher mir angenehm erscheinende Konsequenzen, indem er mich von dieser verleumderischen Tortur dispensierte:
"Wir verbleiben so, dass unter diesen Umständen ein Aktengutachten erstellt wird" - ( vgl. doc. HG103 )
In der Zeit bis zur Anfrage vom 01.07.2010 durch die Verwaltungssekretärin Hug scheint Zürcher sein Wort wieder gebrochen zu haben oder
die integrierte Psychiatrie Winterthur will mich dennoch irgendwie 'integrieren' -
( vgl. doc. 1245 ). Pikant: Endlich figuriert auch die Urheberin dieser Schmierenkomödie - meine Ex-Frau - auf der ‚Behandlungsliste‘!
Ist Zürcher auch ein Freimaurer? Offensichtlich verfügt der Jurist auch noch über weitere dunkle Verbindungen. Unter keinen Umständen ist er bereit, sich von einer allfälligen Verstrickung in staatsfeindliche und gesetzwidrige freimaurerische Verbindungen zu distanzieren. Ebenso halten es auch ein paar andere Amts- und Vereinskollegen -
( vgl. doc. ).
Schade, dass der ehrliche Richter Nido nicht mehr mit dem Fall Rutz betraut wurde. Er hat das Problem seinerzeit mühelos erkannt, sofort gelöst, indem er die VB anhielt, das Besuchsrecht mittels Mediation in die Wege zu leiten und dann auch zu gewähren und die von Zürcher als sicher angedrohten 10 Tage Gefängnis auf die Hälfte reduziert. Dieser Mann hätte auch diesmal mittels seiner ehrlichen und unbestechlichen Art den gordischen Knoten innert weniger Tage gelöst! ... Seither glaube ich nicht mehr daran, dass die Schaffhauser Justiz jemals imstande sein wird, diesen Fall zu lösen. ... Bei der Hauptverhandlung wird ihnen ihre Korruption nichts mehr nützen. ...
Z5 ) Damit ist Zürchers Zwangspsychiatrisierung definitiv gescheitert
-
( vgl. Cont. 263 - 14 ).