S. 40 . . . 01.07.2010 .... von ....
Untersuchungsrichter Zürcher; selbst ein Verbrecher?
Mittels 'Ausführungsgefahr' hat er mich verhaftet. 71 Tage brauchte er für seine 'Untersuchungen'. Am 1. und am 70. Tag erfolgten die beiden einzigen Einvernahmen.
Man kann sich fragen, ob Untersuchungsrichter Zürcher überhaupt noch tragbar ist. Ziemlich happig, zumal ein Gefängnistag mit 120 Franken zu Buche schlägt!
Entsprechend widersprüchlich auch seine Amtshandlungen und Entscheide. Kaum richtig inhaftiert setzte der trickreiche Jurist zu seiner Einvernahme an und hielt in seinem Einvernahmeprotokoll Dok. H6.1 fest,
"Mit Verfügung vom 12.08.2008 wurde Ihnen die Auflage gemacht, Sie dürften sich nicht mehr als 50 Meter den Schulanlagen Kirchacker, Gemeindewiesen l + II, und Rosenberg, nähern (lit. b der erwähnten Verfügung) und Sie hätten Ihre Homepage im Internet inhaltlich zu beschränken und alle Themen zu Gewalt und Amok aus der Homepage zu entfernen (lit. c der erwähnten Verfügung). Sie haben sich offenbar nicht daran gehalten ..."
In der Verfügung zur Haftprüfung Folgendes:
"Im Wissen um diese Auflagen hat der Angeschuldigte im Verlauf vom März 2009 wiederum Texte verfasst, welche einen eindeutigen Bezug zu Gewalttaten und Amokläufen (beispielsweise: ...dass die Neuhauser Vormundschaftsbehörde - und auch alle Stellen, die die VB stützten, im Grunde genommen jederzeit bereit waren, für die hermetische Abriegelung von Kindern und Vater einen tödlichen Amoklauf zu provozieren..."
Und dann stellt Zürcher seine Entscheide - ja sich selbt - in Frage. Er sorgt dafür, dass diese "Aufrufe zu Gewalt, Amok usw." während der monatelangen Inhaftierung von Josef Rutz bestehen bleiben müssen. Ja, er hat mir schriftlich verboten, etwas an der Webseite zu ändern! Mein erster Gedanke, war: Ist Unterschungsrichter Zürcher gar selbst ein Verbrecher? Wenn nein, erscheint mir die Frage der geneigten Leserschaft nach seiner Zurechnungsfähigkeit als Jurist nicht ganz unberechtigt.
Selbstverständlich versuchte ich anlässlich des bewilligten Hausbesuches dem Diktat zu folgen, um allenfalls bessere oder zumindest nicht monatelange Freiheitsberaubung über mich ergehen lassen zu müssen. Noch ehe ich die aufgeschaltete "rutzkinder.ch" anklickte, tönte es barsch : "So jetzt ist aber sofort Schluss sonst ..." der Rest kann nicht öffentlich wieder gegeben werden... Dazu die Aussage des sogenannten STAATSANWALTES Willy Zürcher bzw. klares Verbot, die angeblich strafbaren Inhalte zu "Amok und Gewalt" zu löschen! -
( vgl. doc. g56 )
Allmählich werde ich den Gedanken nicht mehr los, dass gewisse Juristen tatsächlich zu Verbrechern geworden sind, die sich in irgendwelchen "Geheimlogen" etabliert haben. Die Strategie ist nämlich schweizweit absolut identisch. Als mich eines Tages jemand ansprach: " Frag sie doch, wes Geistes Kind sie sind", erschien mir der Gedanke etwas zu wenig ausgereift. Denn, wie sollte man von einem, der die ursprüngliche Gesetzgebung zugunsten irgendeiner geheimen, staatsfeindlichen Organisation hintanstellt, eine ehrliche Antwort erwarten?
Auf der Webseite von Emil Bizenberger - ( vgl. Link ) habe ich die Lösung des Problems gefunden: Eidesstattliche Erklärung. Habe ich eine Rechtssache, strecke ich erst das Antikorruptionsformular vor. Geht der Richter darauf ein und unterzeichnet, kann ich davon ausgehen, dass getreu nach seinem Amtseid und ohne Ansehen der Person seines Amtes walten wird. Bei Richter Oechslin wurde mir dies mit einer geharnischten Abfuhr durch Frau Lenhard verweigert. ( vgl. doc. 1181 ). Bei Zürcher ist die Antwort auch schon längst fällig...
Die perfide Willkür grassiert offenbar nicht nur in Schaffhausen. Auch muss die Bemerkung, Josef Rutz sei uneinsichtig, querulatorisch, gefährlich und wie sie immer betonen - ein Einzelfall - als verlogene Unerstellung von ein paar wenigen korrupten Schaffhauser Mächtigen abgfertigt werden:
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