Am 23.10. 2008 erhalte ich die frohe Botschaft, dass seitens der VB die Mediation starten kann.
Der einzige Wehrmutstropfen besteht vielleich darin, dass nun beiden Elternteilen die Befugnis, das Besuchsrecht zu regeln, untersagt ist. Lesen Sie selbst:
Mediation Besuchsrecht Rutz
M., D. und A.
Sehr geehrter Herr Rutz
Auf Vorschlag des Untersuchungsrichteramtes hat sich die Vormundschaftsbehörde Neuhausen am Rheinfall bereit erklärt, in der oben erwähnten Angelegenheit eine Mediation zu finanzieren. Wir haben Sie aufgefordert, einen Vorschlag für die Person des Mediators vorzuschlagen.
Gemäss Ihrem Schreiben vom 4. Oktober 2008 wurde M. K., Flurlingen, als Mediator vorge-schlagen. Dieser sei auch bereit eine Mediation in Bezug auf die Wiederaufnahme des Besuchsrechtes für die Kinder M., D. und A. Rutz, ohne Entschädigung zu übernehmen.
In diesem Sinne haben wir M. K. gebeten, mit den Kindseltern direkt Kontakt aufzunehmen und einen ersten Termin für die Mediation zu vereinbaren. Da die Vormundschaftsbehörde in dieser Angelegenheit nicht Partei, sondern höchstens Kostenträgerin ist, ist eine Teilnahme unserseits nicht vorgesehen.
Wir fordern Sie auf, an der Mediation aktiv teilzunehmen.
Allfällige Vereinbarungen der Eltern bedürfen der Genehmigung durch die Vormundschaftsbehörde.
Für Fragen oder ergänzende Auskünfte stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
ERBSCHAFTS- UND VORMUNDSCHAFTSAMT
NEUHAUSEN AM RHEINFALL
VB fordert Eltern zur aktiven Teilnahme an Mediation auf - Brief