S. 81 . . .11.06.2008 .... von ....
VB Neuhausen; Hick-Hack auf dem Buckel von Schwachen - Kindern
Seit Monaten wird einer Mutter verwehrt, ihre Kinder zu sehen oder wenigsten am Telefon zu sprechen.
Admin: Diese Frau hat sich im Umgang mit der Behörde stets mittels Rechtsanwälten und neutralen Personen vertreten lassen und wurde dennoch massiv schikaniert!
Hick-Hack auf dem Buckel von Schwachen
In der Stadt Schaffhausen kämpft eine Mutter darum, endlich wieder einmal ihre drei Mädchen zu sehen. Doch selbst Telefongespräche werden ihr verwehrt. Nich zuletzt darum, weil sich die frühere Wohngemeinde Neuhausen und die Stadt Schaffhausen, wo die Frau jetzt wohnt, nicht einigen können in der Frage, wer für die Besuchsregelung zuständig ist.
von Elisabeth Vetter
Der 2. April 1997 ist für Anna Müller (Name von der Redaktion geändert) zum persönlichen Horrortag geworden: Auf dieses Datum hin war die Mutter mit ihren drei Töchtern im Alter von elf, zehn und sieben Jahren auf die Gemeinde Neuhausen zitiert worden. Dabei eröffnete man ihr, die Vormundschaftsbehörde habe für die Mädchen per sofort die vorsorgliche Unterbringung im Kinderheim Heidi in Hemberg verfügt. Während des Gesprächs wurden die Kinder angeblich in einem Nebenraum mit Spielen beschäftigt, in Tat und Warheit aber ins St. Gallische abtransportiert.
Psychiater-Deutsch
Begründet wurde dieser massiver Eingriff unter anderem mit 'unzureichender Sozialkompetenz der Mutter', ihrem 'Jähzorn' sowie mit 'gravierenden Paarkonflikten' zwischen den damals bereits geschiedenen Eltern. Dies hab bei den Mädchen, sow wörtlich der in Psychiater-Deutsch abgefasste Präsidialbeschluss, 'zu langjähriger Deprivatisation mit fortesetzter, körperlicher Misshandlung' geführt. Zudem gebe es 'deutliche Anzeichen von sexueller Ausbeutung'. Das 'Misshandlungsyndrom' äussere sich in einer 'emotionalen und strukturellen Verwahrlosung', bei der ältesten Tochter sei es 'zusätzlich zu einer Unterlagerung' gekommen, bei der jüngsten 'zu einer schweren Sprachstörung'. Die sofortige Wegnahme der Kinder wurde mit einer 'akuten Gefährdung' gerechtfertigt.
In ihrem Präsidialbeschluss stützte sich die Neuhauser Vormundschaftsbehörde vor allem auf Aussagen von Nachbarn, auf die Aussage einer Lehrerin und auf ein ärztliches Zeugnis, das vier Monate früher ausgestellt worden war und auf einen Bluterguss sowie teils gerötete, teils blutunterlaufene Stellen hinwies.
Dass die Mutter nach der Eröffnung der sofortigen Trennung von den Kindern einen unbeschreiblichen emotionalen Ausbruch erlitt, wurde von den Neuhausern als 'Beweis' dafür gewertet, wie angezeigt und richtig sofortiges Handeln war: Den Mädchen wurde mit Otto M. Weber, dem Leiter des Kantonalen Sozialdienstes, ein Beistand zugewiesen. Nach einigen Monaten Aufenthalt im Kinderheim in Hemberg wurde erneut eine plötzliche Umplatzierung der drei Mädchen verfügt, 'aufgrund von Vorkommnissen', wie Hanspeter Hak, Präsident der Vormundschaftsbehörde sagte.
Aussichtsloser Kampf
Die Kinder kamen in eine heilpädagogische Grossfamilie im appenzellischen Hundwil, die dank der Betreuung von fünf Pflegekindern, alle aus dem Kanton Schaffhausen, ein gesichertes Einkommen hat, um auch die eigenen sechs Kinder grossziehen zu können.
Der Kampf der Mutter, mit Hilfe eines Anwalts die Neuhauser Beschlüsse rückgängig zu machen, war bisher aussichtslos. Die Gerichte beriefen sich auf die Akten, in die sich im Lauf der Jahre Vorwürfe einschlichen, von denen urpsrünglich nirgends die Rede war. So kam plötzlich ein Teppichklopfer ins Spiel, später ein Kupferblätz, mit denen Anna Müller ihre Mädchen angeblich traktiert hat. Auf Antrag der Neuhauser Behörde wurde 1997 gegen die Mutter, die durch die Kindswegnahme schon genug gestraft war, eine Strafklage eröffnet, die ihr im letzten Frühling 35 Tage Gefängnis bedingt eintrug.
Das Vertrauensverhältnis zwischen der Kindsmutter und den Neuhauser Behörden sowie dem als treibende Kraft auftretenden Beistand Otto M. Weber ist, wenig überraschend, gründlich gestört. Weber, der auch die Kontakte zwischen den Kindern und ihren Eltern hätte regeln müssen, trat als Bremser auf. Er wie die Neuhauser mussten vom Regierungsrat belehrt werden, die 'generelle Kompetenzzuweisung' an ihn sei 'unzulässig'. Die Besuchsregelung könne 'Anlass zu erheblichen Meinungsverschiedenheiten mit den betroffenen Elternteilen geben'. Wenn sie aber von ihm als Beistand vorgenommen werde, könne sich dies 'wiederum negativ auf die eigentlich anzustrebende Vertrauensbildung zwischen ihm und den Eltern auswirken'.
Für die Kontaktregelung hätten in der Folge die Neuhauser Vormundschaftsbehörden sorgen müssen. Was sie auch versuchten, wogegen aber der Anwalt von Anna Müller Einspruch erhob mit Hinweis auf ihren neuen Wohnsitz in Schaffhausen.
Keine Kontakte
Von Neuhausen aus wurde die Angelegenheit Müller im März nach Schaffhausen delegiert. Dor aber erklärte man sich in Bezug auf die Besuchsregelung als nicht zuständig, 'solange die Neuhauser ihre Arbeit nicht gemacht haben', wie Kurt Bächtold, Sekretär der Schaffhauser Vormundschaftsbehörde betont. Hanspeter Hak, Neuhauser Sozialreferent, erklärt seinerseits, durch denUmzug der Frau nach Schaffhausen, sei für sie 'die Sache erledigt'.
Seit dem vergangenen März sah Anna Müller ihre Mädchen nie mehr. Die Pflegefamilie wollte ihr im Juni sogar mit Hinweis auf ein ausdrückliches Verbot von Beistand Otto M. Weber, verwehren, mit den Kidern am Telefon zu sprechen, um Geburtstagswünsche zu überbringen.
Stark besorgt ist die Mutter auch, ob ihrer jüngsten Tochter, die unter Schwerhörigkeit leidet und deswegen eine massiver Sprachstörung hat, wirklich die dringend notwendige regelmässige Betreuung und Kontrolle durch einen Spezialarzt erhält.
Und so hat Josef Rutz den Fortgang der Geschichte erlebt:
Eines Tages bat ihn die Mutter in ihrer aussichtslosen Lage, ob er so gut wäre, den Kindern ein paar Geschenke und persönliche Nachrichten nach Hundwil zu überbringen Am 3. Januar 2003 machte er die Probe aufs Exempel und fuhr mit einer Ladung Geschenke nach Hundwil zu den Kindern von Anna Müller. Da es noch reichlich früh ist, meldet sich anfänglich niemand, also heisst es eine gute Stunde warten, damit er die Kinder nicht verpasst.
Gegen 09:00 Uhr zweiter Versuch, ob sich im Kindeheim jemand melde. Nach einer Weile bewegt sich der Vorhang der Eingangstüre und die Silhouette eines neugierigen Kindes, das nicht weiss, ob es öffnen darf und zögerlich wieder verschwindet. Nach fünfmitütiger Bedenkpause klingelt er erneut und zwar zwei Mal in kurzer Abfolge, da bei so vielen Kindern ja auch eine erwachsene Person im Wachzustand anzutreffen sein müsste. Ein Knabe erscheint und blickt ebenfalls durch die Verglasung, ohne irgendwelche Anstalten zu machen. Anstandshalber wartete Josef bis zum dritten Versuch geschlagene 10 Minuten. Diesmal liess sich niemand blicken - also nochmals ca 10 Minuten warten und drei Mal läuten. Endlich: Eine Frau im Morgenrock öffnet über ihm genervt den Fensterladen und fragt gereizt, was er da in ihrem Garten herumschleiche und signalisiert auch noch 'Hausfriedensbruch'.
Etwas überrascht und höflich gibt Josef Rutz zur Antwort: "Entschuldigung, aber ich wusste nicht, dass Ihr Haus vom Trottoir her keinen Zugang hat". Darauf wird sie etwas freundlicher und fragt: "Was wollen Sie"? "Ich bringe Geschenke im Auftrag der Mutter für die Müller-Kinder".- "Warten Sie, ich komme". Erst drängte sich ein Kind vor, das abrupt wieder weggedrängt und ins Hausinnere bugsiert wird. Und dann kommt im Morgenrock eine noch leicht zerknitterte Frau, die er gemäss Beschreibung sofort als Frau Kölla erkennt.
Dann will sich diese behände die Geschenke greifen und den offenbar unerwünschten Besucher sofort wieder abfertigen. Auftragsgemäss besteht der Bote infolge der von der Mutter geschilderten Erfahrungen jedoch auf der persönlichen Geschenksübergabe, was jedoch nicht möglich ist, da angeblich alle drei Kinder ausser Haus sind. Es blieb ihm also nichts anderes übrig, als die Geschenke in falsche Hände zu legen und wieder den Heimweg ins Schaffhausuerland anzutreten, wo man ihm später sagen wird, dass die Kinder doch im Haus gewesen seien. ...
In diesem Sinne wird auch der 'Abgang' ebenfalls mit Argusaugen überwacht, da Josef Rutz beim nahen Bauer vorbeischaut, eine Weile plaudert und und sich nach der kürzesten Wegverbindung erkundigt. Fünf Wegminuten darauf braust auf der schmalen und holprigen Kiesstrasse Frau Kölla mit ihrem PKW vorbei, stellt diesen gut hundert Metern weiter unten wie bei einer Polizeikontrolle quer und baut sich selbst daneben auf. : "Was haben sie beim Nachbarn gesucht? Was gab es da zu besprechen? Was haben Sie die Leute hier auszufragen?" "Jetzt machen Sie mal halblang - ich bin weder vom Geheimdienst noch von der Gestapo! Oder ist es neuerdings für einen ehemaligen Landwirt verboten, mit ihrem Nachbarn und Milchliferanten ein wenig zu fachsimpeln?" Dann braust sie grusslos und noch schneller als sie heranfuhr, wieder davon. ...
Was dann die Mutter dazu sagte, muss nicht noch extra wieder gegeben werden. ....
J.R: Die Behörde war nie mehr imstande (gewillt) das Besuchsrecht wieder herzustellen. Als die Kinder das 16. Altersjahr erreichte, wurden wieder sofort Beziehungen geknüpft.
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