Filz, Vetternwirtschaft, Korruption
21.06.2010 - 15:07

Ein abgekartetes Spiel zw. Gemeinde, Amt für Justiz und Justizkommission
Komisch - wenn ich meine Rechte als Vater einforderte, beriefen sich alle auf Gewaltentrennung. Und nun finde ich - von Fehr schriftlich bestätigt, dass dies nicht so ist. Da richten die Neuhauser Gewaltigen den Proforma-Antrag an ihre Obrigkeit nach Schaffhausen. Und was tun diese? Anstatt zu entscheiden, wird zurückgefragt, wie man es denn in Neuhausen gerne hätte. Darauf möchte man meinen, wäre nun "genug Heu unten". Aber nein; auch der Beschluss kommt nur als Manuskript heraus und muss erst von den vermeintlich Untergebenen gutgeheissen, werden, ehe Meinrad Gnädinger die Verfügung zum Leben erweckt.

Spätestens mit dieser - Fehrs Aktennotiz - lassen sich die ebenfalls festgehaltenen, diversen erfolglosen Rekurse definitiv nachvollziehen. Selbstreden, und auch hierin erwähnt, weshalb sich auch die Petitionskommission zu einem abschlägigen Entscheid gegenüber Josef Rutz hat "bewegen" lassen. Darüber hinaus scheint auch die Steinwurfattacke von Gemeindepräsident Wahrenberger einen bleibenden Eindruck hinterlassen zu haben: Josef Rutz sei uneinsichtig und habe daher die Folgen - die Kündigung - zu tragen. Daher denke ich, stand auch hier zum Vornherein fest, dass das Amt für Justiz grossherzig über den Rufmord hinweg sah.

Da man meine Beweggründe gegen die missbräuchliche Entlassung keinesfalls würdigte, konnte man mir - ebenfalls im Sinne der "Auftraggeber" - zusätzliche hohe Kosten anhängen. Damit war auch die bis zu einem Streitwert von Fr. 30'000 feststehende Kostenbefreiung zugunsten des Betroffenen ausgehebelt! Wen wundert es da noch, wenn gleichzeitig auch noch ein FFE-Verfahren mit zwangweiser Einweisung meiner Person in die Psychiatrie herumlaboriert wurde?

Hätte ich einem Menschen so viel Schaden zugefügt, hätte ich mich wohl auch mittels Zutrittsverboten, einer Friedfertigkeitserklärung nach der anderen vor einer direkten Konfrontation abgesichert und die erst beste Möglichkeit wahrgenommen, um ihn dennoch irgendwie aus dem Verkehr zu ziehen und notfalls mittels Ausführungsgefahr ins Gefängnis werfen lassen, wenn sich nichts gescheiteres mehr anbietet.

Und hier die Abhandlung Fehr - Gnädinger:

Fehr spricht den Entscheid des Amtes für Justiz mit Meinrad Gnädinger ab

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