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S.505 ... 20.07.2015 von ...
Maurus Meier, der jüngste Schaffhauser Justizverbrecher
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Die jüngsten Ereignisse -
Fr. 10'900.00-Rechnung spurlos verschwunden - ( vgl. cont. 500 )
Kaum ist der schändliche Amtsmissbrauch dank Pensionierung von Staatsanwalt Willy Zürcher besiegelt, tritt für diesen der mit dem Pseudonym ao - wohl für ausserordentlich Befangenheit - verzierte Staatsanwalt Maurus Meier in dessen Fussstapfen. Alles begann am 20.02.2015, als ich mich vom Genannten zu einer Einvernahme ins Büro kommandieren liess. Es geht um die Altlasten seines Vorgängers; genau genommen um mein nicht-Antreten zur Plünderung durch das Betreibungsamt. Aufgrund einschlägiger Erfahrungen hatte ich mich vorgängig gegen etwaig weitere Schikanen gewappnet und trat mit meinem Zeugen GN vor.
Erste Einvernahme - wegen Ungehorsam gegenüber Betreibungsamt Nach kurzer Wartezeit, stellte sich ein freundlicher, junger mit Brille und Bart bewehrter Mann als Maurus Meier vor und bat mich sogleich, ihm in sein Büro zu folgen. Also bat ich ihn, er möge sich erst einmal mittels Ausweis für sein Vorhaben legitimieren. Dies verweigerte er kategorisch, wie ein frühmorgens nach "erfolgreichem" Beutezug heimkehrender Ganove, der sich unverhofft in einer Polizeikontrolle wiederfindet. Mein Begleiter, im Umgang mit besonderen "Staatsdienern" eher wortgewandter, reagierte und bat nun seinerseits mit Nachdruck und Verweis auf unser gutes Recht, diesem auch standesgemäss zu entsprechen.
Dies jedoch bewirkte die vollständige Transparenz-Blockade. Dann wird der Mann ausfällig, was uns dazu bewegt, diesen etwas zu schonen. Dafür verlange ich das Beisein meines Zeugen. Darauf beginnt der noch unerfahrene Juristiker auch noch zu drohen, er würde, falls ich nun nicht alleine käme, die Anhörung bzw. Einvernahme unverzüglich platzen lassen. In der Annahme, der Mann habe wohl etwas Stress mit seinen Nerven, folgte ich ihm dann halt im Vertrauen, er werde seine Aufgabe im Sinnes des Souveräns treu besorgt erfüllen.
So kam es denn auch. Er stellte seine Fragen. Und als ich diese gewissenhaft beantwortet hatte, musste ich überdies auch noch seine Fairness loben und bedankte mich für seine gute Arbeit. Dass dies so sein musste, interpretierte ich aus dem Einvernahmeprotokoll - Dok. 1524, welches er mir nach gründlichem Lesen und mehreren Korrekturen meinerseits wunschgemäss überreichte. Um ganz sicher zu gehen, überreichte ich ihm vor dem Gehen, noch die eidestattliche Erklärung - ( vgl. doc. 1176.9 ) zur Unterzeichnung. Dies hat der Mann dann kategorisch verweigert. Darauf habe ich mich mit gemischten Gefühlen verabschiedet. Mehr dazu in "Richter" - ( vgl. cont. 244 )
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Arglistige Täuschung mittels 'bei Nichtbezahlen Busse - Gefängnis'!
In allen Strafbefehlen ist die immer gleiche Phrase - "einer Ersatzfreiheitsstrafe von 2 Tagen, welche bei Nichtbezahlung der Busse vollzogen wird." :Josef :Rutz hat strikte Gefängnis gefordert und dachte, dass man ihn nach 71 Tagen Beugehaft ohne Gerichtsurteil, vorzugsweise dort haben wolle. ... Alles perverse, arglistige Täuschung! - Und damit man den 'Spitzbuben' (man beachte den Namensgebenden Erlass), nicht greifen kann, hat er sich stets um die Originalunterzeichnung herumgemogelt!
Alles begann mit einem Strafbefehl von Fr. 400.00 -Dok. 1507 - wegen Nichterscheinens beim Betreibungsamt; da ich strikte Gefängnis statt Bussen forderte und gem. Strafbefehl automatisch bei Nichtzahlen eintritt, reagierte ich nicht.
18.03.2015 - Dok. 1535 - Meier schickt Strafbefehl - Dok. 1507 - an das Kantonsgericht, wo ihn sich ausgerechnet, der von mir seit Jahren wegen Befangenheit strikte abgelehnte Einzelrichter Ernst Sulzberger "krallt".
16.06.2015 - Dok. 1575.1 - Maurus Meier kommt in Fahrt und will mir Strafanzeige Nummer 2. hereinpurzeln lassen. Diese, ist mir jedoch irgendwie entgangen - dem eigenartigen Juristen wohl auch - da es sich nicht geziemt, möglichst viele Einzelverfahren zum gleichen corpus delicti zu generieren. ...
Diesmal verbrüdert er sich mit der Basler Staatsanwältin Eva Eichenberger und möchte mich enteignen um Fr. 1450.- bestehend aus Geldstrafe von 21 Tagessätzen zu je CHF 50.00 unbedingt), bei Nichtbezahlung tritt an Stelle der Geldstrafe eine Freiheitsstrafe, wobei ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe entspricht. Dazu den angeblichen Kosten - "Staatsgebühr" von CHF 400.00.
Er argumentiert mit Strafanzeige wegen Verleumdung, Beschimpfung
Auf den Artikel einer Person im Blog "Basels Alternative Zeitung" unter "http://basilisk.twoday.net" postete der Beschuldigte einen Leserkommentar, in dem er die Privatklägerin, Staatsanwältin Eva Eichenberger, der falschen Zeugenaussage, der betrügerischen Amtswillkür sowie der satanischen Strategie und der Gesetzeslosigkeit bezichtigte und sie mit Worten wie "unflätige Göre" und "Justiztussi" beschimpfte ...
Ja, liebe Leser(innen), Sie habe richtig gesehen, mein Beitrag ist mit Staatlicher Gewalt entfernt worden, ohne dass die Staatsanwältin von ihren verlogenen Aussagen abgerückt wäre. Da es für den besonderen Staatsanwalt Maurus Meier Ehrensache zu sein scheint, Eichenbergers Anschuldigungen durchzuwinken, habe ich das Corpus delicti aus Beweisgründen für die Machenschaften von Eva Eichenberger beizeiten auf meine Webseite "evakuiert".
Erneute Vorladung / Einvernahme - diesmal wegen übler Nachrede -
28.08.2015 - Dok. 1604 - Strafbefehl mit Verleumdung / Beschimpfung und auf einmal wieder Ungehorsam gegen Betreibungsamt ; Maurus Meier hat die Strafbefehle Doks 1507 und 1557 zu diesem Dok. 1604 "geschrumpft" und den Einsatz von Fr. 1450.- auf Fr. 1600 aufgestockt - ( vgl. doc. 1604 ).
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wieder steckt die sogenante Staatsanwältin Eva Eichenberger dahinter. Diesmal bereite ich mich gegen etwaige unliebsame Überraschungen vor und nehme N. G. als Zeuge und Beobachter mit, obwohl Meier diesen letztmals unter der Drohung, er würde die Einvernahme platzen lassen, aussperrte - und mich hernach mit einen Strafbefehl im Umfang von Fr. 1450 "aufs Kreuz legte".
Maurus Meier kommt, staunt und fragt, wozu mein Begleiter gut sein soll. Ich erkläre und Meier sagt nach einer kleinen Kunstpause zu und bittet uns, ihm in sein Büro zu folgen. Um mich diesmal der Rechtmässigkeit seines Vorghens zu versichern, frage ich sicherheitshalber nach, "Herr Meier, darf ich Ihr Schiff nun betreten?" Auf sein "Ja" trete ich ein und bitte ihn um Beantwortung der vorbereiteten vier Fragen:
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- Handelt es sich hier um ein Form- oder Substanzgericht?
- Kann das Gericht über Menschen verhandeln?
- Hat das Gericht unlimitierte und unverjährbare Haftung?
- Ist das Gericht souverän und kann es das unter Eid vor einem internationalen Gericht beweisen?
Was den Verlauf der Einvernahme betrifft, ist diese mit den Prädikaten eigenartig oder zumindest ungewohnt zu bezeichnen, falls dies überhaupt zutrifft - ( vgl. doc. 1674 ).
Da der laut Titel wohl ausserordentlich gescheite Staatsanwalt meine Fragen nicht zu beantworten vermochte, schliesse ich Dummheit grundsätzlich aus; Bestrebungen in Richtung Geheimjustiz oder Inquisition dagegen eher nicht. ...
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Strafbefehl wird kurzerhand auff Fr. 11'100.00 versiebenfacht!
Meier hat den ursprünglichen Strafbefehl auf Fr. 11'100.00 mehr als versiebenfacht (!) - ( vgl. doc. 1685 ). Dann das rechtliche Unmögliche. Obwohl Richter Sulzberger Maurus Meiers verbrecherische Gebührenüberforderung zuzüglich Fr. 1'200.00 Verfahrenskosten durchwinkt, präsentierst sich eine Rechnung von insgesamt Fr. 10'900.00 - ( vgl. doc. 1741.1 )
Als :Josef :Rutz deswegen gewaltsam via Polizei-Taxi und Betreibungsamt hätte enteignet werden sollen, weigert sich diese, dem amtlichen Zuführungsbefehl Folge zu leisten,währenddem :Josef :Rutz darauf vertraut, diese wären aufgrund ihrer Drohung ernst zu nehmen - ( vgl. Cont. 13 Wm Lang ) .
Pikant: Just in dem Moment, als :Josef :Rutz gewaltsam hätte um die Fr. 10'900.00 enteignet werden sollen, kommt Polizeikommandant Kurt Blöchlinger ins 'Spiel'. Damit ist die Rechnung obsolet. Der Strafbefel bleibt. ... Bald darauf verbeissen sich die Schaffhauser Mächtigen in meinen, nicht minder mächtigen 'neuen Freund'. Damit wittert die eigenartige, selbsternannte und offensichtlich sehr streitsüchtige Zürcher Polizistin die Gunst ihrer Stunde. Sie posaunt in die Welt hinaus, Blöchlinger habe :Josef :Rutz diese Fr. 10'900.00 geschenkt! ... Und dann wird ihm im 10. Amtsjahr 'im gegenseitigen Einvernehmen' der Job genommen.
Nun, da :Josef :Rutz diese Rechnung unter keinen Umständen bzw. unter Berufung auf Amtsmissbrauch, Begünstigung, Gebührenüberforderung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation eben nicht bezahlt, wäre es an der Zeit, wenn die Mächtigen Schaffhauser/innen gemäss obiger Angaben ein Verfahren gegen den kurz nach seiner Tat entflohenen, Maurus Meier eröffnen und folgerichtig den Rädelsführer zur Rechenschaft ziehen würde. ...
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