Kindsmisshandlung, Behördenwillkür und Justizverbrechen

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  • Gabi Coray, Bundesratskandidatin

  • VB-Wesen a. Ende?

S. 465 . . . 01.08.2014 .... von ....
Kinder, wollt Ihr Euren Vater tatsächlich um die bereits von ihm bezahlten Alimente pfänden?

Marina Rutz, Daniel Rutz und Andreas Rutz
Kinder, seid Ihr Euch eigentlich bewusst, dass ich Alimente für Euch zahle?

Am 17.04.2014 habe ich Fr. 8100.- für Euch in der Post Neuhausen einbezahlt. Hier seht Ihr die entsprechenden Zahlungsquittungen - ( vgl. doc. 1445.9 ).

07.07.2014 Die Mutter verheimlicht dem Betreibungsamt den Erhalt der Alimentenzahlungen und reicht das Fortsetzungsbegehren ein. Dies ist des Guten zuviel. - Strafanzeige wegen Betrug - ( vgl. doc. 1467 ).

In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen:
  1. Wusstet Ihr, dass ich für Euch Alimente zahle?

  2. Wusstet Ihr von der oben erwähnten Alimentenzahlung?

  3. Wusstet Ihr, dass mich Eure Mutter um eben diesen Betrag vom Betreibungsamt pfänden, das heisst - ein zweites Mal bezahlen lässt? - ( vgl. Cont. 462 ). ... hierzu auch der Zahlungsbefehl - ( vgl. doc. 1443 ).
Am 31.07.2014 erreicht mich vom Betreibungsamt folgende Nachricht:

"Der Zahlungsbefehl in der oben genannten Betreibung, die durch Mo Ba gegen Sie eingeleitet wurde, wurde Ihnen am 17.04.2014 zugestellt. Gegen diesen Zahlungsbefehl haben Sie keinen Rechtsvorschlag erhoben. Der Zahlungsbefehl ist rechtskräftig. Wie ich Ihnen bereits in anderen Betreibungsverfahren schriftlich mitgeteilt habe, kann ein Betreibungsverfahren nur durch den Gläubiger zurückgezogen werden. Das Betreibungsamt ist weder ermächtigt, noch verpflichtet den Bestand der Forderung zu prüfen."

Fragt doch bitte in diesem Zusammenhang Eure Mutter, weshalb sie - oder Ihr beiden Marina und Daniel, die ihr erwachsen, also 18 Jahre alt wart - weiter auf dem Zahlungsbefehl beharrt? Nachdem das Geld bereits seit zwei Monaten eingegangen war, kann ein ehrlicher Mensch doch nicht auf den Gedanken kommen, beim Betreibungsamt ein Fortsetzungsbegehren zu stellen, und zu allem Übel dasselbe Geld bzw. Fr. 8048.65 ( bezahlt hatte ich Fr. 8100.- ) nochmals mittels Staatsgewalt ertrügen? ... leider doch! Ich habe es dann bezahlt ...

Mit Brief vom .... Dok. 1485 forderte ich Euch bzw. Eure Mutter auf, dieses Unrecht unverzüglich mittels Rückzahlung wieder gutzumachen. Es kam dann anders. (...) Spätestens seit diesem Brief muss ich davon ausgehen, dass Eure Mutter Euch eingeweiht und die Sache auch noch beschönigt und dann rechtfertigt - ( vgl. doc. 1495 ).

Nachstehend die Reaktion des Betreibungsamtes:
"Sollten Sie bis zum 6. August 2014 nicht zur Pfändung erscheinen, kann das Betreibungs- amt Sie gemäss Art. 91 Abs. 2 SchKG durch die Polizei vorführen lassen." - ( vgl. doc. 1465 ).

Eure Mutter scheint ein grosses Problem zu haben. Seit Ihrer Scheidung anno 2006 scheint sie es noch immer nicht geschafft zu haben, sich von ihrem rechtmässigen Ehemann endlich auch auf der psychischen Ebene loszulösen. Auch Ihr seid mir je länger je mehr ein Rätsel. Obwohl ich schon bald 20jährig seid, habe ich bis dato noch nie einen Brief, ein Telefonat, E-Mail oder etwa einen Besuch von Euch erhalten.

Ich habe alles Menschenmögliche versucht, um diese hermetische Abtriegelung zu durchbrechen. Ihr dagegen sollt angeblich unter keinen Umständen mehr etwas mit Eurem Vater zu tun haben wollen. Gerüchten zufolge hat man Euch sogar dazu benutzt, dem Vater anfangs 2009 einen Schandbrief zu schreiben. Laut der Strategie von Franziska Brenn und dem Staatsanwalt war dies der Vorwand, um mich im Voraus für einen möglichen Amoklauf abzuurteilen. Was daraus geworden ist, wisst Ihr ja - 71 Tage Isolationshaft.

Wisst Ihr eigentlich, dass ich, seit die Familie zerstört wurde, bis zu jenem 17.04.2014 Eurer Mutter Fr. 240'863.65 Unterhalt bezahlt habe? Wenn ja, würde die angeblich von Euch gegen den Willen Eures Vaters erzwungene Namensänderung von Rutz auf Baur zur Farce verkommen. Es ist ja aktenkundig, dass Eure Mutter diesen Schachzug ausgedacht hat, dann jedoch an meinem Veto scheiterte und den damals noch guten Rat seitens Amt für Justiz befolgte. Sie wollte auch unter allen Umständen erreichen, dass Ihr den neuen Mann zum Vater bekommt. Dieser jedoch hat den Pfeffer gerochen und sich wohlweislich zurückgezogen, da er sonst dereinst seine Güter auch an Euch zu verteilen hätte.

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