S. 464 . . . 26.03.2016 .... von ....
Gerichtshof für Menschenrechte SH
Nachdem ich Gemeindepräsident Hansjörg Wahrenberger wegen seiner Steinwurfattacke - ( vgl. cont. 137 ) - er klagte mich an, sein Gehütt gesteinigt zu haben - wegen Verleumdung anzeigte - Dok. 568 v. 22.10.2004, mobilisierte dieser alle Gemeinderäte mittels einer Racheklage wegen Ehrverletzung. So erhielt ich auf einmal 6 Einschreiben - da der Gesamtgemeinderat auch noch eine Sammelklage erhob.
Ernst Sulzbergers fragwürdiger Freispruch mittels "in dubio pro reo"
Entgegen der Chronologie, zieht Ernst Sulzberger es vor, analog der Interessen der Gemeinderäte, deren Ehrverletzungsklagen vorzuziehen - ( vgl. doc. 1007 ). Damit konnte er den Vergleich zwischen meinen angeblichen Straftaten und der problemlos beweisbaren, betrügerischen Amtswillkür von Hansjörg Wahrenberger, ich solle sein Haus „gesteinigt“ haben, elegant aus der Welt schaffen. Nachdem Sulzberger mir drohte, meine Klage wegen falscher "Formulierung" mittels hoher Kosten scheitern zu lassen, musste ich im Sinne von „Macht vor Recht“ forfait geben. Damit stand dem faulen Kompromiss nichts mehr im Wege. Dafür durfte ich mir einbilden, dass die gemeinderätliche Hetzjagd endlich eingestellt und die Kriegsmaschinerie zurückgefahren würde. Die sogenannte "Genugtuung" welche der sogenannte Richter ohne weiteres von Fr. 1000 auf deren 700.- herunterfeilschen liess, zahlte ich nicht. … Ich konnte ja nicht eine nachweislich betrügerische Amtshandlung durch deren Finanzierung rechtfertigen. Dies kommunizierte ich Jahre vor Verjährung auf meiner Homepage.
Ein weiterer Beleg für Sulzbergers Amtswillkür findet sich darin, dass er auch die als rechtzeitig anerkannte Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung genauso verworfen hatte! Somit muss am Wahrheitsgehalt seines Diktats erheblich gezweifelt werden!
Arnold Martis Betrug mittels "in dubio pro reo" - gegen den Beklagten
Im Jahr 2004 ist es Hansjörg Wahrenberger in Komplizenschaft mit der Polizei gelungen, dem Schreibenden ein Strafverfahren anzuhängen. Der Gemeindepräsident beschuldigte mich, mittels Steinwürfen sein Haus schwer beschädigt zu haben. Nebst der Polizei hatte er auch Staatsanwalt Peter Sticher auf seiner Seite, welcher darauf bestand, Josef Rutz sei unbedingt schuldig und daher zu verurteilen. Richter Sulzberger, gegen den ich mehrmals wegen Befangenheit klagte, hat mich dann unter Vorbehalt - mittels in dubio pro reo - freigesprochen, wagte es jedoch noch nicht, dies in den Akten festzuhalten. Darauf erfolgte meine Klage gegen das Urteil - vor allem, weil mir die gesamten Kosten aufgebürdet und Wahrenberger trotz dessen vorsätzlicher Irreführung der Rechtspflege keinerlei Nachteile erwachsen sind.
Und nun zu Martis betrügerischem Amtsmissbrauch
Nachdem Ernst Sulzberger den mich entlastenden DNA-Vergleich und sämtliche stichhaltigen Beweise missachtend und mittels "in dubio pro reo" ein denkbar schlechtes Licht auf mich werfend den Freispruch ausbaldowerte, ging der Beklagte in Berufung. Dies nachdem ein Polizist resümierte: "Vielleicht haben Sie betreffend negativer DNA-Probe Handschuhe getragen, als Sie zur Tat schritten."
Oberrichter Marti handelte ebenso: «Meh als en Freispruch chönd Si nid überchoo!» und wies meine Beschwerde ab. Dabei hat er geflissentlich "übersehen" dass ich explizit einen blanko-Freispruch von ihm begehrte. Scheinbar hat er dann auch noch übersehen, dass er mir voll und ganz entsprochen und die unterschwellige lateinische Schuldzuweisung aus den Akten gekippt hat. Dass er mich dafür auch noch um Fr. 1200.- betrogen hat, lässt darauf schliessen, dass der Mann in verbrecherischer Absicht gehandelt haben muss. Nachstehend finden Sie den vollständig dokumentierten Nachweis meiner Behauptung - ( vgl. cont. 437 ) und - ( vgl. cont. 244 ).
Justizkommission gaukelt Rückzahlung der ertrogenen Fr. 1200.- vor
Im Jahr 2014 hat die Justizkommission unter dem Präsidium von Kantonsrat Heinz Rether den Sachverhalt mit Marti besprochen und mir vorgegaukelt, dieser würde die ertrogene Summe von Fr. 1200.- wieder an den Schreibenden zurückzahlen. Danach stellte sich heraus, dass sich die beiden Herren offenbar verbündet haben. Der Schreibende hätte auf Lebzeiten mit einem Maulkorb herumlaufen müssen - ( vgl. cont. 48 ). Damit mutierte der Betrug auch noch zur klassischen Erpressung.
Bundesgericht - für "in dubio pro reo", falls keine Behörde beteiligt ist ...
Eine Privatperson wird mittels zuparken der Ausfahrt am Wegfahren gehindert. Die Forderung, den Weg freizugeben wird missachtet. Als der Genötigte den gegnerischen Wagen besteigen und wegfahren will, schlägt der Aggressor zu. Darauf klagt der Genötigte vor Gericht und - erhält durch alle Instanzen Recht - ein klarer Fall - ( vgl. BGE-Entscheid ) {T 0/2} 6B_536/2008/sst. Das Bundesgericht hält explizit fest.
"... Als Beweiswürdigungsregel besagt der aus der Unschuldsvermutung (Art. 32 Abs. 1 BV und Art. 6 Ziff. 2 EMRK) abgeleitete Grundsatz "in dubio pro reo", dass sich das Strafgericht nicht von einem für die Beschuldigten ungünstigen Sachverhalt überzeugt erklären darf, wenn bei objektiver Betrachtung Zweifel bestehen, ob sich der Sachverhalt so verwirklicht hat." |
Als es darum geht, die betrügerische Amtswillkür von "Staatsanwalt" Willy Zürcher zu beenden, handelt auch das Bundesgericht - ( vgl. cont. 440 ) unter Missachtung des Rechtsgrundsatzes der Unschuldsvermutung. Beim Bundesgericht wird also in zwei identischen Fällen gegensätzliche Rechtsprechung geübt! Pikant: Es handelt sich in beiden Fällen um denselben Betrüger bzw. Bundes-Strafgerichts-Präsident Hans Mathys, welcher - oh Schande, auch noch der ach so sauberen SVP angehören darf!! |
Willy Zürcher unterschlägt Beweisführung; Fr 14‘000 Verfahrenskosten
Nachdem ich aus der 71tägigen Beugehaft - ( vgl. cont. 190 ) entlassen wurde, hat der sogenannte Staatsanwalt Willy Zürcher - ( vgl. cont. 300 ) - das Verfahren für seine Verschleierungstaktik für vier Jahre aufs Eis gelegt und dann, ohne mir Gelegenheit zur Stellungnahme vor einem ordentlichen Gericht zu geben, eingestellt und einen horrenden Strafbefehl erfunden - ( vgl. doc. 1345 ). Anschliessend inszenierte Zürcher eine umfangreiche Schmierenkomödie, um die Rechte des Beklagten vollends auszuhebeln. Die falsche oder fehlerhafte Verarbeitung einer meiner beiden Klagen benutzte Zürcher für die Abweisung meiner Einsprache gegen den Strafbefehl. Diese sei nicht rechtzeitig eingegangen.
Dass dies gelogen ist, hätte der Beklagte anhand der Kuvertkopien und den damit jedem Kopiergerät eigenen Merkmalen jederzeit nachweisen können. Dass Zürcher dies verhindern würde, war angesichts seiner äusserst fragwürdigen, ja verbrecherischen Amtsführung selbstredend. Dementsprechend fiel denn auch die Zeugeneinvernahme der Postangestellten aus, welche die beiden Briefe entgegen genommen hatte: „… Beweisproblematik hat er sich grundsätzlich selber zuzuschreiben. Der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" gilt hier gerade nicht“ - ( vgl. doc. 1375 ). Alles weitere finden Sie in „Einstellung Strafverfahren“ - ( vgl. cont. 509 - ).
Bei der Post kam es in letzter Zeit zu einer Reihe von eigenartigen Pannen, welche stets zu meinem Schaden mutierten. So auch, als ich meine beiden Eingaben ans Kantonsgericht fristgerecht zu Post brachte. Meine Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung ist rechtzeitig eingegangen, währen dessen die Einsprache gegen den Strafbefehl von der Schalterbeamtin bei der Post nicht verarbeitet worden ist. Dazu behauptete Sulzberger unter anderem, ich hätte doch ganz einfach die Einsprache gegen den Strafbefehl vergessen. Dies, obwohl von der Postbeamtin persönlich angefertigte Kuvertkopien vorlagen. Folgendes - Dok. 1363. Der Richter hat es dann vorgezogen, dass in diesem Falle "in dubio pro reo" bzw. "Im Zweifelsfall für den Angeklagten" trotz in Aussicht gestellter Kosten, von rund Fr. 14000.- keinesfalls in Frage käme Dok. 1375.
Zürcher schreckte auch vor Lügen und Aktenfälschungen nicht zurück
"... und sich die Situation im August 2008 zuspitzte, wurde der Angeschuldigte am 07.08.2008 wegen Ausführungsgefahr inhaftiert. ..." | etwas weiter unten suggeriert Zürcher, ich hätte die Mail vom 07.04.2008 im August gesendet: ' ... Im August 2008 spitzte sich die Situation zu. So erklärte der Angeschuldigte in einem Mail an seine geschiedene Ehefrau:' "Was, wenn meine Kräfte doch nicht reichen und ich beispielsweise nur noch bis zum 08.08.2008 durchhalten kann?" |
Zitat J. R: Zürcher hat die Aussage im Protokoll von Richter Nido glatt gefälscht. Dieser hielt nämlich unmissverständlich fest, dass die Mail am 07.04.2008 und nicht - wie oben suggeriert - im August (!) gesendet worden ist ( vgl. Dok. 1136 ) . Damit vermochte er der Öffentlichkeit vorzutäuschen, innert Wochenfrist, das Gefahrenpotenzial Rutz aus dem Verkehr gezogen zu haben" - Aktenfälschung!
Würde dies nicht zutreffen, käme es noch makaberer: Dann hätte er gemäss seiner perversen Strategie, womöglich bis auf einen Tag, ganze vier Monate bereit, einem Amoklauf oder Mord gegen Mo Ba eiskalt in Kauf zu nehmen. Seine üble Nachrede fand ihren Kulminationspunkt in "gegenwärtig sind sogar Tötungsdelikte nicht auszuschliessen". - ( vgl. doc. G48.8 ). |
- In G48.8 erfolgt eine weitere üble Nachrede, zum Zwecke, Dr. Giebeler bei der Zwangspsychiatrisierung meiner Person ein gefälliges Gutachten zu entlocken: 'Zudem schrieb er auf der Homepage, er wisse nicht mehr weiter und befinde sich in einer auswegslosen Situation bzw. sei am Ende.' In Tat und Wahrheit zitierte der Beklagte die Aussagen einer bestimmten Personengruppe: "Im Brief vom 25.10.2002 - Dok. 72 an das A. f. J. und im Protokoll der VB Dok. 121 vom 10.12.2002 sind folgende Aussagen festgehalten:
Zitat J. R: „anschliessend möchte ich Sie eindringlich auf äusserst verärgerte Mitbewohner aufmerksam machen. Die, wenn sie einmal nicht mehr weiterwissen, zu allem fähig sind! " |
Damit nicht genug. Gegenüber Dr. Giebeler lässt er Bei Frage Nummer 4 - Seite 2 unten - auch die mögliche Verwahrung vermittels 'Zu einer Massnahme (Art. 59-61 und 63 StGB)' durchblicken
Justizverbrechen zwecks künstlicher Verselbstmordung der Zielperson?
Hiermit frage ich Euch Schaffhauser Mächtigen Arnold Marti, Ernst Sulzberger, Willy Zürcher bzw. a/o Maurus Meier, SH-Polizei, Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel, Ernst Landolt u. Co, Präsident des Kantonsrates Peter Scheck, Präsident der Justizkommission - "Staatsanwalt" Peter Neukomm u. Co: Wie gedenken Sie mich zu verwalten bzw. welche Endlösung habt Ihr für den lebendigen und absolut friedfertigen Menschen josef aus der familie rutz vorgesehen? Soll der Schreibende mittels künstlicher Verselbstmordung "beseitigt" werden? ...
NIcht doch ! - denken Sie nun nicht, dass der Schreibende ein massives psychisches Problem hat. Ich bin weder paranoid noch schizophren, noch leide ich unter Verfolgungswahn, Autismus, irgend einer Art von Demenz, Arterienverkalkung oder was weiss ich. ... Diese Sicherheitsvorkehrungen sind leider eine absolut ernste Angelegenheit. Erinnern Sie sich noch an meinen Gefängnisaufenthalt? ... Damals machten sie die Probe aufs Exempel. Als ich gegen die mir auf Vorrat unterstellten Tötungsdelikte und Suizidgefahr resignierte und die Medikamente verweigerte ward meine Zelle wie von Zauberhand mit tödlichen Waffen bestückt.
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