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S. 437 .... 17.11.2014 von ........
Oberrichter A. Martis Betrug mit 'in dubio pro reo'-Missbrauch

Arnold Marti „ewiger“ Vizepräsident des Obergerichts

"Meeh als en Freispruch chönd Sie nid überchoo", liess er seinerzeit in die Zeitung schreiben und 'übersah völlig', dass er meinem Antrag dennoch stattgegeben hatte! Er dürfte seine Strategie mit Sulzberger und Sticher abgesprochen haben. Dies sind die Dokumente, die Arnold Marti-Cornelia Stamm Hurter der betrügerischen Amtswillkür überführen.

1. Urteilsbegründung - Dok. 1007 von KG-Sulzberger mittels Freispruch mit "in dubio pro reo" und "warf der Angeklagte einen Stein"

d) Aufgrund der Ergebnisse der DNA Vergleichs-Analyse und unter Berücksichtigung, dass der Zeuge Hansjörg Wahrenberger den Angeklagten im Dunkeln zwar an seiner Gangart, dem Körperbau und der Frisur mit Sicherheit erkannt haben will, jedoch sein Gesicht nicht gesehen hat, muss der Angeklagte hinsichtlich des Vorwurfs der Sachbeschädigung im Sinne von Art. 144 StGB dem Grundsatz ‘in dubio pro reo‘ folgend, freigesprochen werden. Der Angeklagte hat sich der Sachbeschädigung im Sinne von Art. 144 StGB demnach nicht schuldig gemacht.
Lesen Sie dazu selbst im Auszug aus der Begründung - ( vgl. doc. 1007 ).

2. OG-Urteil v. 24.08.2006 Pikant: Dem von mir geforderten Blanko-Freispruch ohne dieses "in dubio pro reo" und ohne "warf der Angeklagte einen Stein" wurde vollständig entsprochen. Nichtsdestotrotz straft Marti den obsiegenden Kläger mit 1200 Franken zusätzlichen Gebühren - nun also Fr. 2400.- ab - ( vgl. doc. 1019 )!

Damit sind Sulzberger / Marti des Amtsmissbrauchs u. Betrugs überführt
Pikant: Dieses Verbrechen ist von der Justizkommission unter Federführung von Heinz Rether, Peter Neukomm usw. gutgeheissen worden, obwohl Richter Marti bereits die Rückzahlung zugesagt haben soll. Der Justizkommission waren die hier aufgeführten Dokumente bekannt! Ich verweise auf "Erpressung durch Heinz Rether - ( vgl. cont. 48 )

Siehe auch "in dubio pro reo-Missbrauch" - ( cont. 416 ) und "Richter" - ( cont. 244 )

2.1. Marti lässt gönnerhaft in die Zeitung schreiben "meeh als en Freispruch chönd Si nid überchoo" - ( vgl. doc. 1019.1 ). ... und zementiert seine betrügerische Amtswillkür mit seinen eigenen Worten ... dank (R. U.) von den "Schaffhauser Nachrichten". Und seit die Zahlung gewaltsam kassiert worden ist - erst recht! Dennoch erlaubte Marti sich, 1. die Rechnung von Richter Sulzberger zu bestätigen und 2. dessen Betrug nochmals zu begehen Kosten Fr. 2400.- ( vgl. doc. 1074 ).

28.03.2007 Da ich dieses Verbrechen sicher nicht anerkenne, zahle ich auch nicht. Darauf erfolgt die Erpressung mittels Enteignungsdrohung durch die Finanzverwaltung - ( vgl. doc. 1082 ).

13.04.2007 Mit diesem Zahlungsbeleg ist das Verbrechen von Ernst Sulzberger und Arnold Marti amtlich bestätigt - ( vgl. doc. 1082.8 ).

2.2 Martis Urteilsbegründung lässt noch einen weiteren Betrug durchschimmern - Falschbeurkundung StgB Art. 251 Abs. 1. Da er sich ja darauf beruft, was ich denn noch wolle, wenn ich ja bereits freigesprochen worden sei, hätte er dieses "in dubio pro reo" gemäss seiner Behauptung, anstatt heimlich verschwinden zu lassen, auch in seinem Urteil belassen müssen. Ebenso hätte er die Anschuldigungen, im Zusammenhang zum 31.August 2004, als ich sogar das Leben der Wahrenbergers hätte gefährdet haben sollen, in seiner Begründung belassen müssen. ... Wahrscheinlich haben ihn die am Komplott beteiligten Polizisten Bezirkspostenchef Kienzle-David Seelhofer-Daniel Müller dazu angehalten. ... - ( vgl. doc. 1057 ).

3. 24.09.2006 Ich akzeptiere Martis Amtsmissbrauch nicht und fordere umgehend die Begründung zu seiner Willküraktion - ( vgl. doc. 1029 ). Auch diese wird - aus wohlweislichen Gründen - unterschlagen, obwohl Einreichung eine Woche vor Ablauf der Frist erfolgte!

4. 08.01.2007 Da ich monatelang nichts mehr vom Obergericht vernehme, bitte ich um eine Bestätigung des Blanko-Freispruchs bezüglich Wahrenbergers Steinwurfattacke - ( vgl. doc. 1060 ).

5. 12.01.2007 Frau Lenhard bestätigt, mir den Blanko-Freispruch. Dieses dubiose 'in dubio pro reo' existiert nun nicht mehr. Offenbar löste sich dadurch auch die 12seitige Begründung Dok. 1057 - ( vgl. doc. 1068 ). in Luft auf.

6. 02.03.2007 Endlich erhalte ich Klarheit: Das verbrecherische Willkürurteil mit Kosten von Fr. 2400.- durch die Seilschaft Sticher-Sulzberger-Marti ist offenbar - ( vgl. doc. 1074 ).

7. Betrügerische Unterschlagung der Rechtzeitigkeit meiner Einsprache gegen Zürchers Strafbefehl - natürlich wieder Marti - und Cornelia Stamm-Hurter - ( vgl. doc. 1400 ).

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