Betrügerische Amtswillkür von Richter
Ernst Sulzberger - Sein jüngster Streich
Staatsanwalt Willy Zürcher hat mich vom 18. März 2009 bis Ende Mai während 71
Tagen mittels täglicher, 23stündiger Beuge-Isolationshaft meiner Freiheit beraubt.
Danach hat er seine betrügerischen Amtshandlungen für fast vier Jahre sistiert, um
seine falschen Anschuldigungen der Verjährung anheimfallen zu lassen. Siehe auch
Richter - ( vgl.
cont. 244 )
Um sein Ziel ungehindert zu erreichen wurde dem Beklagten jahrelang jegliche
seriöse Verteidigung bzw. freie Wahl eines nicht korrupten Pflicht-Verteidigers
verwehrt. Es wundert daher nicht, wenn Richter Sulzberger erneut in die Trickkiste
greift … und die Beschwerde des Beklagten mittels 'verspätet' auszuhebeln
versucht - ( vgl. doc. 1363 ). ... und hier das
pure Gegenteil. Im Jahr 2009 hat er eine - ihm wohl wichtige Person - weg- en
eines verbotenen Radarwarngerätes nicht nur freigesprochen, sondern dieser nebst
der Busse, auch die Verfahrenskosten zulasten der Staatskasse geschenkt!! - (
vgl. doc. 9999 ).
Anstatt meinem Nachweis der Rechtzeitigkeit der Beschwerde, gegen die
Machenschaften von Staatsanwalt Zürcher statt zu geben wird also genau auf
Weihnachten ein neuer Nebenschauplatz geschaffen. Da es in einem Strafverfahren
keine Gerichtsferien gibt, kann man den Betroffen, dem ein ehrlicher und
pflichtbewusster Pflichtverteidiger seit jeher unterschlagen wurde, einmal mehr in
die Defensive zwingen. Auch kann er nicht wissen, ob die Eingabefrist nun am
31.12. oder wegen dem Neujahrsfeiertag erst am 2. Januar 2013 ende. Dazu die
Beschwerde ans Obergericht ( vgl. doc. 1367 ).
Neu:
Es bleibt zu hoffen, dass das Obergericht, die betrügerische Verschleierungstaktik
von Richter Sulzberger nicht decken wird - Stellungnahme von Josef Rutz zu dessen
Vernehmlassung -
( vgl. doc. 1376 ).
30.01.2013 Vernehmlassung von Richter Sulzberger zur Beschwerde bezüglich
Rechtzeitigkeit der Eingabe des Beklagten. Offenbar geht es darum, den Beklagten
diesmal mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln "stillzulegen"
- ( vgl. doc. 1375 ).
Parallel zur Nachreichung von ein paar Akten, bitte ich das Obergericht, den Fall
diesmal nicht dem ewigen Vizepräsidenten anzuvertrauen
( vgl. doc. 1367.2 ).
Die Post – ein Fragment im
Räderwerk der Justiz?
Die Ereignisse um die angeblich verspätete Beschwerde-Eingabe an die
Staatsanwaltschaft werfen Fragen auf. Diese ‘Verspätung‘ begründet sich nämlich
einzig und alleine darin, weil die Post es am 20. August trotz Bezahlung
versäumte,
- Das Couvert zu frankieren
- dieses auch abzustempeln
- dennoch mit einem Tag Verzögerung an die Staatsanwaltschaft gelangen
liess, während dessen meine gleichzeitige, mit denselben Bedingungen in Auftrag
gegebene Einsprache an das Obergericht als korrekt bestätigt wurde.
Auch zu den von der Post hochgehaltenen Zustellzeiten werde ich mich an dieser
Stelle zu gegebener Zeit noch mit ein paar gewichtigen Nachweisen melden -
( vgl. doc. 1369.6 ).
Eines Tages erhielt ich vom Kantonsgericht die Aufforderung zur Stellungnahme,
weshalb mein Brief zu spät am Bestimmungsort angelangt sei. Einige Zeit später
wurde die betreffende Postbeamtin zur Zeugeneinvernahme geladen. Diese scheint in
der Folge vor lauter Respekt ihr Gedächtnis verloren zu haben. Sie wusste weder
vom einen noch vom anderen Brief, geschweige denn von den beiden aus
Sicherheitsgründen zusätzlich von mir angerforderten Kopien des abgestempelten
Couverts. Auf die Frage des Gerichts, ob jemals vorher jemand eine solche Kopie
angefordert hätte, verneinte sie. …
Wenige Wochen vorher erhielt ich eine gelbe Abholungseinladung von der Post, in
den nächsten Tagen ein Einschreiben aus Oberbü… abzuholen. Ein oder zwei Tage
später meldete ich mich am Schalter und wurde mit der Bemerkung „es ist nichts da“
hinwegkomplimentiert. Nochmals zwei Tage später dasselbe. Dazu noch die Frage:
„Kann es sein, dass Sie das Einschreiben mitsamt Ihre Post im Briefkasten
vorgefunden haben?“ ... Zuguterletzt musste ich die Abholungseinladung abgeben –
sie werde vernichtet … vom Brief hörte ich nie mehr etwas - der Absender übrigens
auch nicht, wie meine Nachfrage ergeben hat (!)
Weshalb man mir – anstelle der für die Post sehr lukrativen Bareinzahlungen –
unbedingt eine elektronische Methode aufdrängen wollte, ist mit Logik nicht mehr
zu umreissen. …
Mit etwas detektivischem Geschick habe ich dann herausgefunden worum es sich
handelte – Bestätigung liegt vor. Bis zu diesen Zwischenfällen ist der Post in
meinen gut 50 Jahren noch nie ein Fehler passiert. … Kollaboriert nun auch die
Post mit den paar wenigen Verbrechern des hiesigen Justizapparates?
Ohne Bundesgericht werden
die fehlbaren Richter ewig im Trüben fischen
Die masslose Pervertierung des Rechts von Richter Sulzberger ist einschlägig
bekannt. Darum weigert sich auch die Justizkommission, ihre Kontrollfunktion wahr
zu nehmen. Wie 'rutzkinder' mitgeteilt wurde, sind diverse gleichlautende Klagen
und Rügen wegen mangelnder Neutralität beim Bundesgericht eingereicht worden
Am 03.06.2003 hatte ich das zweifelhafte Vergnügen, die unehrenhaften Amts- bzw.
Willkürhandlungen dieses Mannes anlässlich meiner Klage gegen meine Ex-Frau wegen
Verweigerung des Besuchsrechts, kennen lernen zu müssen. Obwohl ich nirgendwo
unterzeichnete, hat Sulzberger drei Mal betrogen:
- Vater habe Klage wegen Kindsentzug zurückgezogen.
- Die
Einigung sei im beiderseitigen Einverständnis zustande gekommen
- Trotz des
angeblichen Vergleichs hat er dem Vater sämtliche Kosten aufgepresst ... siehe
Verfügung Dok. 204
Vor Oberrichter Arnold Marti rechtfertigte Richter Sulzberger seine ‘Neutralität‘ wie folgt:
"...
dass ich mit Herrn Rutz schon des
Öfteren (es waren hauptsächlich Strafprozesse) „die Klinge gekreuzt“ habe..."
dazu Dok. 933.2
Einmal hat sich Sulzberger jedoch erstaunlich zivilisiert verhalten - möchte man
meinen. Als In Thayngen die Polizei einen Mann wegen Mitführen eines
Radarwarngerätes der gerechten Strafe zuführen wollte, hat unser Jurist offenbar
sämtliche Register gezogen - und den Mann von jeglicher Schuld und Strafe befreit.
... Zeitungsartikel wird demnächst veröffentlicht
- (
vgl. doc. 9999 ).
Ein abgekartetes Spiel
Als Gemeindepräsident Hansjörg Wahrenberger mit Polizei-Postenchef Kienzle und
Co. seine üble Nachrede inszeniert, ich solle sein Wohnhaus gesteinigt haben, -
(
vgl. Cont. 137 ) gibt weiteren Einblick in Die
Denk- und Handlungsweise von Sulzberger. Dem von mir unverzüglich geforderten
DNA-Vergleich kommt er nicht nach. Ein halbes Jahr danach erhalte ich stattdessen
ein Schreiben, mich selbst für diese Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Meine
Zeugen und Beweise für Wahrenbergers Fehlverhalten wurde mir dagegen trotz
strikter Forderung, dies zu den Akten zu nehmen – unterschlagen.
Als das Komplott aufzufliegen droht, blasen die Gemeinderäte zum Angriff. Ich
werde vor den Friedensrichter zitiert, wo man mich zur Unterzeichnung einer
Friedfertigkeitserklärung im Sinne eines Schuldbekenntnisses ohne Bedenkzeit oder
Rückfrage mit einem Anwalt zu erpressen sucht. Nachher erreichen mich 7
eingeschriebene, gemeinderätliche Ehrverletzungsklagen von Wahrenberger, Rawyler,
Hak, Tamagni und Baumann, vom Gemeinderat insgesamt und von Wahrenberger auch noch
privat. …
Wieder zieht Ernst Sulzberger von der alten Gasse in Buchthalen die Fäden. Zu
seiner Seite steht RA Storrer, welcher in seinem Plädoyer wochenweise Gefängnis,
horrende Bussen, Anwalts- und Verfahrenskosten auf mich abwälzen will. Auch ich
habe es nicht versäumt, den Nachweis für die betrügerischen Amtshandlungen der
Gemeinderäte darzutun. Leider hatten sie nicht den Charakter persönlich zu ihren
fadenscheinigen Anschuldigungen Stellung zu nehmen.
Wie sich später herausstellen sollte, diente dieses Spiel dem Zwecke, Wahrenberger
wegen seiner gescheiterten Rufmordkampagne aus der Schusslinie zu bringen. Dieser
behauptete, ich solle im August 2004 sein Haus "gesteinigt" haben. Nachdem er die
Beweise meiner Unschuld, wie auch den persönlichen Dialog verweigerte und meine
fristlose Entlassung als Gemeindearbeiter lancierte, war ich gezwungen,
Strafanzeige- Dok. 568 - wegen übler Nachrede gegen diesen Mann einzureichen.
Darauf trat Richter Ernst Sulzberger alte Gassse in Buchthalen in Aktion: „Heute
machen wir reinen Tisch. Der Gemeinderat ist bereit, unter einer Bedingung sein
Klagen zurückzunehmen: Sie ziehen die Klage gegen den Gemeindepräsidenten zurück.
Andernfalls werden Sie den geleisteten Vorschuss, und noch sehr viel mehr
verlieren.“ … Die Herren Gemeinderäte hatten nicht den Charakter, zu meinen,
geschweige denn ihren, offensichtlich fadenscheinigen Vorwürfen, persönlich
Stellung zu beziehen. … Sulzberger bestätigte, dies so mit den erwähnten
Gemeinderäten abgesprochen zu haben.
Später hat das Schweizer Fernsehen die Geschichte aufgegriffen. Daraus geht
hervor, wie sehr der feine Herr Sulzberger die öffentliche Konfrontation mit
seiner Geisteshaltung scheut.