Kindsmisshandlung, Behördenwillkür und Justizverbrechen

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S. 418 . . . 09.03.2013 .... von ....
AKTUELL

Vorboten des 5G-Genozids

Der bald 100-jährige Robert Rickli aus Neuhausen zum Schwindel mit dem Eigenmietwert

Der Regierungsrat missachtet Volksentscheid und Entscheid des Bundesgerichts
Besteuerung des selbstgenutzten Wohneigentums im Kanton Schaffhausen.

Ein „Krimi“
Tatsache ist: Der Regierungsrat hat mit Dekret vom 20 Oktober 1998 den Volksentscheid vom 27.9.98; „70 % sind genug“ und den Entscheid des Bundesgerichts vom 20.3.98; „im Einzelfall mindestens 60 %“ der Marktmiete, nicht umgesetzt. Im Kt. Schaffhausen liegen die Eigenmietwerte zwischen 42 % und 90 % bei der Kantonssteuer, und 43,4 % und 97,2 % bei der direkten Bundessteuer. Im Kt. Schaffhausen gibt es keine „Marktmiete“. Die Eigenmietwerte werden anhand der am 14.10.1973 vom Regierungsrat genehmigten Bewertungsgrundlagen zur Bestimmung der Höhe von Verkehrswert, Steuerwert und Eigenmietwert, errechnet. Die steuerliche Belastung der einzelnen Besitzer von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenmietwert) liegt, im Verhältnis zu Realwert / Zeitwert, zwischen 2,1% bei luxuriösem- und 4,5 % bei einfachem- Wohneigentum. Die Besitzer von einfachem Wohneigentum sind die Betrogenen.

In der Vorlage des Regierungsrates vom 20. Oktober 1998 § 6 ist zu lesen: «Die Bewertungsnormen für die Mietwertfestsetzung führen heute bei vermieteten Objekten zu Resultaten, welche – wie Vergleiche zwischen den bezahlten Mietpreisen und den geschätzten Werten zeigen – im Durchschnitt zwischen 60 und 70 Prozent der bezahlten Mietpreise liegen. Es kann somit für die nach dem 1. Januar 1999 beginnenden Veranlagungsperioden auf die zur Zeit geschätzten Mietwerte abgestellt werden, wenn der bisherige Zuschlag von 10 Prozent auf den geschätzten Werten gemäss Beschluss des Regierungsrates über die Anpassung des Eigenmietwertes vom 16. April 1996 ( vgl. Amtsblatt 1996, S. 536) entfällt. In § 6 wird deshalb festgelegt, dass die geschätzten Werte ohne Zuschlag massgebend sein sollen.» - Hokuspokus - ! Die Eigenmietwerte müssen im Einzelfall und nicht im Durchschnitt zwischen 60 und 70 Prozent liegen. Der Regierungsrat erzwingt sich Recht im Unrecht. Meiner Ansicht nach, waren hier Scharlatane am Werk.

Mehr dazu in seiner Homepage ...
Anm. rutzkinder: Gegenwärtig, sagte er, sei von einem Eigenmietwert von 3.5% des Real/Zeitwertes für Nicht-Supperreiche auszugehen. ...
Verein Schutzinitiative schutzinitiative.ch

Kinderkrippen reduzieren IQ des Kindes … die Perversion mit männlich, weiblich und "divers"

Besser, informativer und ehrlicher als alle sogenannten Staatsmedien zusammen - www.legitim.ch


https://schweizerzeit.ch

https://www.strafprozess.ch/

Kranken- statt Gesundenkasse - Abzocke zugunsten der Pharmaindustrie
Tatort Jugendamt und Familiengericht
21.11.2014 Zuschrift eines Vaters aus Deutschland. Auch dort wird ebenso wie in der - ach so sauberen - Schweiz, von unfähigen Bediensteten sehr oft in Richtung Zerstörung unserer Nachkommen hingearbeitet. ...

Wahrheitsgemäße Berichterstattung über die Arbeitsweise der am Familiengericht beteiligten Sozialpädagogen, Gutachter und Richter unter www.sorgerechtsmissbrauch.de. Die Seite befasst sich mit dem Thema Familienrecht, hier finden Sie einige hilfreiche Tips und Anregungen.

Es wird scharfe Kritik an dem Produkt und Fähigkeiten der Beteiligten am Familiengericht geübt, weil ich und meine Töchter vom Produkt direkt betroffen sind und Schaden genommen haben.

Viele Grüße
Steffen Raabe

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