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rechtfertigte, war meine Geduld zu Ende. Gerade das habe ich getan und zwar gleich bei Zweien, die nicht in Schaffhausen domiziliert sind. Einer sagte Folgendes: "Ihr Anwalt ist Realist: Er weiss, dass eine Krähe der anderen und ergo die Krähe Justiz ihren Artgenossen kein Auge aushackt. Also erspart er sich die Mühe." Der zweite riet mir, zu sofortigem Entzug des Mandates. Eine dritte Person unterrichtete mich über die - für mich - unheilvolle Verquickung zwischen Verteidiger und Richter im hiesigen Juristenverein. ... Nun, da mein sogenannter Verteidiger praktisch alle meine Aufträge, Bitten und angeforderten Entlastungsdokumente ignoriert hatte, stellte ich ihm die Vertrauensfrage. Nachdem er auch dies mit derselben Abschätzigkeit quittierte, zog ich die Konsequenzen. - Dies dürfte mein letzter Brief an meinen Pflichtverteidiger sein - ( vgl. doc. 1287 ). PS1) Das sind die Leistungen meines Verteidigers innert zweier Jahre Unter diesen Vorzeichen forderte ich sogleich nach meiner Inhaftierung strikte einen nicht-korrupten, NICHT-Schaffhauser Verteidiger meiner Wahl. Untersuchungsrichter Willy Zürcher sah das anders:
Dann zwang er mir Rechtsanwalt Urs Späti auf, welche meine Bedenken erstaunlicherweise klar dementierte. Im Haftprüfungsgesuch zeigte er mit einer gewissen Zurückhaltung klar auf, wie der Angeklagte mittels diffuser und stets im Konjunktiv gehaltener Anschuldigungen bereits vorverurteilt wurde ( vgl. doc. G74 ). Um sicher zu gehen, dass der Mann nicht zur Zusage erpresst worden ist, liess ich ihm unverzüglich eine handgeschriebene, sog. eidesstattliche Erklärung ( vgl. doc. G17 ) zukommen, deren Unterzeichnung er mir bis heute verweigerte. Ebenso vergeblich forderte ich von ihm -zig Mal mündlich und schriftlich diverse anlässlich der Razzia beschlagnahmte Akten. Monate später wurde ich unter Beizug der Öffentlichkeit etwas deutlicher und forderte ihn auf, seine freiwillig angenommene Pflicht endlich wahrzunehmen - ( vgl. doc. G171 ). Nun scheint mein Verteidiger endlich seine Fühler ausstrecken zu wollen, dachte ich. ... Mit
Der Spiessrutenlauf mit Erklären, Anfordern von durch UR Zürcher verweigerten Akten usw. nimmt seinen - unendlichen - Lauf. Das Resultat war ernüchternd. Wohl signalisiert er zum wiederholten Male Bereitschaft, sich für mich einsetzen zu wollen:
Dieses fragliche Kroki war für den Untersuchungsrichter Grund genug, den Angeklagten unterschwellig eines geplanten Attentates gegen die dort aufgeführten Personen zu beschuldigen. Die diesbezügliche, abwertende Haltung meines Verteidigers kommt praktisch der Abweisung eines Kronzeugen gleich. So liess er es sich nicht nehmen, mich vor den Richter zu ermahnen, endlich Klarzeit zu schaffen. Unter diesen Vorzeichen ist es wohl selbstredend, dass mein Vertreter freiwillig auf das Recht des unkontrollierten Postverkehrs verzichtete - alle Briefe zwischen Anwalt und Angeklagtem wurden geöffnet! und seinen Klienten auch nicht auf das Recht gem. Justizvollzugsverordnung § 73 aufmerksam gemacht hat! Somit konnte Zürcher seine masslose Willkür vollenden und mir weitaus mehr schaden, als wenn ich keinen Verteidiger erhalten hätte ... (!) PS2) Angst, Befangenheit, oder doch Ignoranz? Aus Erfahrung und den Aussagen anderer Schaffhauser Willküropfer wusste ich eines: Sollte Späti es wagen, mich rechtswirksam zu verteidigen, würde ihn dies seine Schaffhauser Anwaltskanzlei kosten. Da mir Zürcher die freie Wahl eines Nicht-Schaffhauser Pflichtverteidiger mittels Drohungen und dreisten Lügen verweigerte, wurde mir von Gerichtspräsident Lorenz Schreiber bestätigt - ( vgl. doc. G77 ). Angesichts Zürchers Erpressung richtete ich dasselbe Gesuch am 02.04.2009 unverzüglich mit entsprechender Begründung auch an das Obergericht ( vgl. doc. G54 ). Nach Rückfrage durch das Obergericht dementierte Späti, jedoch ohne auf meine tatsächlichen Bedenken einzugehen:
Somit blieb meine Situation unverändert und mein Verteidiger schien ebenfalls blockiert. Diesem wollte ich das zu erwartende Desaster ersparen und forderte das Obergericht mit Dok. 79 vom 11.04.2009 auf, in der Sache endlich zu handeln: "Daher fordere ich Sie unmissverständlich auf, diese Rechtsverweigerung zulasten von RA Späti unverzüglich wieder aufzuheben und mir die freie Wahl eines nicht korrumpier- oder erpressbaren NICHT-Schaffhauser Verteidigers zu gewähren! Es darf nicht sein, dass ein betrügerisches Scheinverfahren gegen einen Vater inszeniert wird, ..." Nach und nach kam es zu unerklärlichen "Pannen". Einerseits infolge Beweisnotstand meinerseits, weil Zürcher mich zwar beschuldigte, jedoch den Zugang zu meinen zuhause lagernden Entlastungsbeweisen nicht gestattete. Andererseits wegen einer Nachlässigkeit meines Verteidigers. Dadurch liess sich die junge, noch unerfahrene Kantonsrichterin Nicole Hebden - neu: Heingärtner - dazu verleiten, den Beklagten dahingehend vor zu verurteilen, zum jetzigen Zeitpunkt wären gar Tötungsdelikte nicht auszuschliessen. Damit handelte sie genau nach Zürchers Drehbuch. Die Eingabe ans Obergericht eilte dann offenbar, sodass eine Zweitlesung für meine Person nicht mehr möglich war. Ich erhielt zwar einen Entwurf. Doch dieser war bezüglich dieser Krokis noch nicht spruchreif:
Gleichzeitig erreichte mich folgende Botschaft:
Sein Versprechen - siehe weiter oben - mir dieses Kroki, zu beschaffen, hat er bis heute nicht eingelöst. Wie also sollte ich drei Jahre später noch wissen, wozu ich seinerzeit dieses Kroki gezeichnet haben soll, wenn es mir sogar verboten ist, dieses wenigstens vorher noch einmal in Ruhe ansehen zu dürfen? Zwei Tage nach Ablauf der Eingabefrist bringt mir Späti dann "unser" Plädoyer. Eine Zweitlesung und allfällige Berichtigung meinerseits waren somit hinfällig. So stehe ich da, wie ein Querulant, weil Späti es unterliess darauf hinzuweisen, dass die Beweisführung zu meiner Unschuld vorsätzlich hintertrieben worden ist. Ja, er liess es sich nicht nehmen, mich erneut zu mahnen:
Letztlich wurde dann daraus folgende unglückliche Darstellung, womit mir Hebden - neu: Heingärtner - Tötungsdelikte schon auf Vorrat anhängte:
Aus Sicherheitsgründen nahm ich dann meine Verteidigung einmal mehr wieder selbst in die Hand und übersetzte Zürchers Haftprüfungsantrag Dok. 113 zuhanden des Obergerichts in die Wahrheit - ( vgl. doc. 122 ). Da Späti mir diese "Kroki"-Akte entgegen seinem Versprechen - ( vgl. doc. G173 ) bis dato vorenthalten hat, kann seine Haltung nicht toleriert werden. Erst recht nicht, nachdem er mich auch noch vor dem Richter aufforderte, endlich dazu Aussage zu machen. Nachdem ich aus der Haft entlassen wurde, konnte ich - wenn auch zu spät - anhand der verbliebenen weit über 1000 Akten rekonstruieren, weshalb "man es hat soweit kommen lassen MÜSSEN" ... dies wird bei der Hauptverhandlung noch ein rechtliches Nachspiel haben! Dies tat ich auch Späti ausdrücklich dar und bestand nochmals vehement darauf, dass er sich gegenüber meiner eidesstattlichen Erklärung zu erkennen gebe - ( vgl. doc. G174 ). Darauf beginnt sich der Jurist in der Einschätzung meiner Erwartungen selbst zu widersprechen. Das ominöse Kroki ist ihm offenbar definitiv "entglitten" - ( vgl. doc. G175 ). PS3) Angriff ist die beste Verteidigung Mein dritter Anlauf begann mit professioneller, ausserkantonaler Unterstützung. Diese Person legte mir dar, die Sache nochmals und völlig neutral anzugehen. In der Hoffnung, es würde endlich Recht gesprochen liess ich mich gerne umstimmen. So deaktivierte ich unter anderem unverzüglich alle Inhalte meiner Homepage über Rechtsanwalt Späti. Kurz darauf erfolgte meine Anfrage, inwieweit er sich allenfalls in Sachen Zwangspsychiatrisierung zu meinen Gunsten eingesetzt und die notwendigen Akten angefordert habe - ( vgl. doc. 1243 ). Darauf packt Späti an und schreibt an die Staatsanwaltschaft, er sei von mir beauftragt worden, sich nach dem Verfahrensstand zu erkundigen - ( vgl. doc. 1244 ). Gleichzeitig erhalte ich am 18.02.2011 von meine Verteidiger höchst interessante Neuigkeiten - eine Anfrage von der Verwaltungssekretärin Hug an das Untersuchungsrichteramt. Daraus geht hervor, dass man auch meine Ex-Frau zu psychiatrisieren gedachte, die jedoch infolge monatelanger Erkrankung von Dr. Ulrich Giebeler verschont geblieben sei. Wie es aussieht, hat Zürcher sein Wort wo er sich auf ein reines Aktengutachten - ( vgl. doc. HG103 ) festlegte, wieder gebrochen - ( vgl. doc. 1245 ). Auch auf seine Anfrage bei der Staatsanwaltschaft erhält Späti eine interessante Antwort, und den Auftrag, mich zur freiwilligen Weiterpsychiatrisierung zu bewegen - ( vgl. doc. 1246 ). Dafür hat er ein dickes Lob verdient! PS4 ) Klärung der Vertrauensfrage und ... Nun, da Herr Späti die erste Hürde genommen hatte, erschien mir der Zeitpunkt günstig für die endgültige Klärung der Vertrauensfrage - ( vgl. doc. 1252 ). Die darauf folgende, sehr erfreuliche Stellungnahme verleiht mir bereits eine gewisse Vorfreude auf die kommenden Ereignisse, wo er meine Rehabilitation souverän in Angriff nehmen würde - ( vgl. doc. 1255 ). Um allfälliger Präjudiz vorzubeugen, präzisiere ich die zweite Antwort meines Verteidigers und halte meinerseits unmissverständlich fest
Weiter erbitte ich nun seine definitive Zusage und kompromisslose Haltung gegenüber dem offentsichtlichen Machtmissbrauch mittels Freiheitsberaubung durch die dritte Gewalt gegen meine Person. Späti akzeptiert mittels Konjunktiv und reagiert positiv:
Bis dato hat mein Pflichtverteidiger nicht explizit bejat, niemals ohne vorhergehende Besprechung mit dem Angeklagen mit der Justiz oder anderen Ämtern zu korrespondieren. Unter diesen Vorzeichen entstand die entsprechende Aufforderung( vgl. doc. 1266 ). ... die er nicht verstanden zu haben scheint und gerne "papierlos" klären möchte:
Auf Wunsch erkläre ich Herrn Späti anhand des Begriffs "Zweitlesung", dass er fortan niemals mehr einen Brief an eine Instanz richtet, ehe nicht ich, der Angeklagte und Schreibende, diesen eingesehen, redigiert oder unverändert zur Weiterleitung an meinen Verteidiger retourniert habe - ( vgl. doc. 1270 ). Nun hat mein Verteidiger verstanden:
Als Kenner hinterlässt er in einer freien Zugabe auch noch seine aktuelle Einschätzung zur Arbeitsweise dieser Sorte Richter - ( vgl. doc. 1271 ). Angesichts der obigen und seiner früheren Zusage- G172 begann sich eine umfangreiche Aufgabenliste heraus zu kristallisieren. Da im Fall Rutz Richter zu Verbrechern geworden sind, ist - wie im Krieg - Angriff die beste Verteidigung. Infolge des nun mehr als 10 Jahre anhaltenden Scheinterns der unehrlichen und unfähigen Richter kann nur noch ein ausserkantonales Gericht dieser Schmierenkomödie ein souverändes Ende bereiten - ( vgl. doc. 1273 ). Punkto Justizkommission dürfte nun auch für Herr Späti Klarheit herrschen. Als Beilage sende ich ihm meine Aufforderung an die Justizkommission, ihre Pflichten endlich wahr zu nehmen - ( vgl. doc. 1276 ). PS5) ... erneute Ignoranz (!) Wohl nach entsprechender "Bearbeitung" im Schaffhauser Juristenverein erhalte ich Spätis nichtssagende Argumentation, welche erneut aktive Passivität markiert - ( vgl. doc. 1276 ). Da mein Vertrauen in diesen Verteidiger inzwischen stark gelitten hat, verzichte ich auf die externe Beratung, stelle die Vertrauensfrage und bekräftige nochmals mit Nachdruck, was Späti schon lange hätte tun müssen - ( vgl. doc. 1280 ). Mehr als eine vage Stellungnahme zu seiner Verbindung mit Frau Schaltegger, die mich seinerzeit etwas eigenartig behandelte, gab es wieder nicht:
Einen letzten Versuch wollte ich dennoch wagen und stellte meine endgültige Vertrauensfrage(n):
ein "Steigbügelhalter eines unehrenhaft arbeitenden "Staatsanwaltes" Und dann bestätigten sich meine Befürchtungen: ( vgl. doc. 1285 ). Damit ist das Vertrauen vollends zerstört. Dieses Ende wurde mir sogar von meinem gesetzeskundigen Helfer vorausgesagt. Nun gehen mir auch die Augen auf, weshalb es mein Pflichtverteidiger auf eine weitere Inhaftierung meiner Person hatte ankommen lassen. Er wusste nichts von den plötzlichen Veränderungen, als ich innert kürzester Zeit in Winterthur zur Zwangspsychiatrisierung durch Dr. Toni Berthel hätte antreten sollen - ( vgl. cont. 135 ). Bis heute scheint er auch nicht wissen zu wollen, was Dr. U. Giebeler, der selbst schwer erkrankte, gegen mich zu Papier gebracht hat. Nachdem mich Zürcher um drei Monatslöhne enteignet und zur weiteren Zwangspsychiatrisierung erpresste, ging mir das Geld aus. Also teilte ich dies dem Untersuchungsrichter mit - ( vgl. doc. G160 ). Als keine Reaktion kam, handelte ich nach meinem Gewissen, sagte den zweiten "Arzt/Psychiater"-Termin ab und schrieb dies ebenfalls an Zürcher- ( vgl. doc. G163 ). Siehe auch die notfallmässige Wiederaufschaltung der unter Haftandrohung verbotenen Einträge - ( vgl. cont. 190 in "(H1)". PS6 ) Herr Späti, Ihr Mandat als Pflichtverteidiger ist infolge Ihrer Ignoranz beendet! Nachdem mein sogenannter Pflichtverteidiger all meine Briefe entweder bestätigte oder mich aufforderte, meinen Begehren ein konkretes Aussehen zu verleihen, bin ich nicht mehr länger bereit, auch noch diesem Juristen sinnlos Geld nachzuschiessen. Also forderte ich ihn auf, mit sofortiger Wirkung von seinem Amt zurück zu treten ( vgl. doc. 1287 ). Mein Verteidiger ist nicht in der Lage - oder gewillt - sein Mandat niederzulegen ( vgl. doc. 1288 ). Auf Geheiss meines Pflichtverteidigers beantrage ich bei der Staatsanwaltschaft die sofortige Beendigung des Mandats von Pflichtverteidiger Späti ( vgl. doc. 1292 ). ... wäre es nicht so gekommen, würde mein Verteidiger sein Versagen eines Tages wohl auch noch mit diesen Worten kaschieren: "Ja Herr Rutz, es tut mir aufrichtig leid, dass ich nicht mehr für Sie tun konnte. Aufgrund der widrigen Umstände, ist es das Beste, wenn Sie sich mit der Situation abfinden und vorwärts schauen. Nicht umsonst läuteten alle Alarmglocken, als ich Späti damals klipp und klar voraussagte, wie es herauskommen würde. Wenn sich die zuständigen Richter verabreden und ein gemeinsames Komplott bilden, muss der Pflichtverteidiger im Voraus gewusst haben, dass er entweder mitmacht, oder seine Praxis schliesst und wegzieht. .... Dabei bräuchte er bei so viel betrügerischer Amtswillkür seitens des Untersuchenden wahrlich nicht den Helden zu spielen. ... "hoch lebe der Schaffhauser Juristenverein" ...! |
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