S. 397 . . . 24.10.2010 .... von ....
Abänderung der eheschutzrichterlichen Verfügung und Scheidungsurteil zeigen das wahre Gesicht der Mutter meiner Kinder
Die Mutter scheint das Recht gepachtet zu haben. Nach wie vor wird sie von der Vormundschaftsbehörde mit fliegender Fahne unterstützt.
Als die Mutter in unserem gemeinsamen Haus mit neuem Partner längere Zeit zusammenlebte, bat ich sie mit Verweis auf die Konkubinatsklausel, fortan auf meine monatlichen Unterhaltszahlungen von Fr. 600.-- zu verzichten. Sie hat sich kategorisch geweigert und die Sache vor Gericht gezogen, wo sie in allen Punkten scheiterte. Im nachstehenden Link lesen Sie alles über den gescheiterten Abänderungsantrag der Mutter, trotz eingestandenem Konkubinatspartner weiterhin den verschmähten Ehemann schröpfen zu wollen:
Ihr gescheiterter Abänderungsantrag der eheschutzrichterlichen Verfügung und das Scheidungsurteil zeigen das wahre Gesicht dieser geldbesessenen Frau - ( vgl. Dok. 346 )
Diese geharnischten Reaktionen gegen ihren Ehemann gründen tief: Ungelöste Probleme aus der Kindheit - sexueller Missbrauch ... ( vgl. cont. 358 )
Darum hat sie dem Vater das Besuchsrecht verweigert - ( vgl. Dok. 33.9 )!
Kindertagebuchbzw. die Erlebnisse von Vater und Kindern - ( vgl. cont. 127 )
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