S. 386 . . . 24.04.2011 .... von ....
Aufhebung Besuchsrecht zwecks Durchsetzung des Zutrittsverbotes
23.09.2004 unhaltbares Zutrittsverbot Gemeindeareal - mit Hintertürchen - ( vgl. Dok. 534 )
1. Zutrittsverbot
Gesuch um Besprechungstermin zur Terminierung Besuchsrecht gem. Diktat Zutrittsverbot Dok. 534. Gemäss Diktat des Gemeinderates ersuche ich beim Präsidenten der VB um einen Termin, um das Besuchsrecht endlich wahrnehmen zu dürfen.
- ( vgl. Dok. 545 )
VB-Präsident Hanspeter Hak widerruft die Bestimmungen des Zutrittsverbotes und blockt mein Gesuch ab. Auch an die Zeitvorgabe bezüglich Antwort hat er sich nicht gehalten. Erhielt seinen Brief erst nach 14 - anstatt 5 Tagen, wie man mir vorgegaukelt hatte. Extra nicht abeschickt oder Datum gefälscht? Siehe
VB-Präsident Hanspeter Hak lügt mehrmals, als er Besprechung Besuchsrecht unterschlagen hat - ( vgl. Dok. 562.1 )
2. Erpressung
Behördliches Besuchsverbot zwecks Durchsetzung des Zutrittsverbotes. Chefstratege Fehr erläutert, dass das Zutrittsverbot nicht durchsetzbar ist, solange man den Vater vor den Beistand seiner Kinder beordert - ( vgl. Dok. H90 )
Vater wird so lange erpresst, bis er alle Inhalte über Behörde mitsamt Webseite rutzkinder.ch löscht - ( vgl. Dok. H108 )
3. Endgültige Zerstörung des persönlichen Verkehrs
mittels Zulassung einer Mediation hätte die VB sich ja selbst überliefert - wer tut das schon! - ( vgl. cont. 38. )
Kindsentzug; Racheakt der VB - d. Richter Oechslin amtlich bestätigt - ( vgl. cont. 396. )
4. Zutrittsverbot als Folge Wahrenbergers Steinwurfattacke und der damit einhergehenden Rachekündigung
Hier halten die Intriganten der Gemeinde selbst fest, dass das Zutrittsverbot Hausgemacht ist - ( vgl. doc. 828 ). - durch Hansjörg Wahrenbergers Steinwurfattacke - ( vgl. cont. 137 ).
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