Ex-Richter Roduner verurteilt
Aktualisiert am 28.04.2009
Der ehemalige eidgenössische Untersuchungsrichter Ernst Roduner ist per Strafbefehl wegen Irreführung der Rechtspflege verurteilt worden.
Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 170 Franken sowie eine Busse von 1700 Franken, wie die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich am Dienstag mitteilte. Roduner hat das Urteil akzeptiert.
Er hatte im Vorfeld den Vorwurf der Irreführung der Rechtspflege anerkannt, weshalb das Verfahren mit dem mittlerweile rechtskräftig gewordenen Strafbefehl erledigt wurde. Der inzwischen zurückgetretene ausserordentliche Eidgenössische Untersuchungsrichter Roduner hatte vor der Polizei am 24. Juni 2008 geltend gemacht, er und seine Familie seien im Zusammenhang mit dem von ihm zu bearbeitenden Strafverfahren gegen den Bankier Oskar Holenweger bedroht worden.
In der Folge nahmen Beamte der Bundeskriminalpolizei erste Ermittlungen in Zürich auf, wo ein Faxschreiben mit Drohungen aufgegeben worden war. Wenige Stunden später wurden die Ermittlungen auf Veranlassung von Roduner eingestellt. Er hatte eingeräumt, das Faxschreiben selber verfasst zu haben.
(sam/ap)
Ex-Richter Roduner ein «geringfügiger Fall»?
Aktualisiert am 05.02.2009
Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den früheren eidgenössischen Untersuchungsrichter Ernst Roduner an die Strafverfolgungsbehörden des Kantons Zürich delegiert.
Beim Fall Roduner handle es sich um einen «geringfügigen Fall», heisst es in einer Mitteilung der Bundesanwaltschaft. Und für solche Fälle seien grundsätzlich die Kantone zuständig. Im vorliegenden Fall könne die Angelegenheit mit einem Strafbefehl erledigt werden. Der Bundesanwaltschaft fehle aber die Möglichkeit, Strafbefehle zu erlassen.
Roduner steht im Verdacht, ein anonymes Faxschreiben selbst verfasst zu haben, in welchem er - unter Androhung von Konsequenzen gegen seine Familie - zur Einstellung der Ermittlungen gegen den früheren Zürcher Bankier Oskar Holenweger aufgefordert wurde. Am 9. Juli 2008 - kurz nach dem Eingang des Faxschreibens - erklärte Roduner «aus gesundheitlichen Gründen» seinen endgültigen Rücktritt.
(vin/sda)
Ernst Roduners dunkle Vorgeschichte
Von David Vonplon. Aktualisiert am 21.01.2009
Mit dem anonymen Drohfax leistete sich Ex-Untersuchungsrichter Ernst Roduner nicht zum ersten Mal einen krassen Fehler. Bereits als Oberrichter im Kanton Aargau wurden ihm Amtsmissbrauch und Amtsgeheimnisverletzung vorgeworfen.
Die Bundesanwaltschaft ermittelt derzeit gegen den früheren eidgenössischen Untersuchungsrichter Ernst Roduner wegen Irreführung der Rechtspflege im Fall des Privatbankiers Oskar Holenweger. Roduner steht unter dringendem Verdacht, ein anonymes Faxschreiben selbst verfasst zu haben, in welchem er - unter Androhung von Konsequenzen gegen seine Familie - zur Einstellung der Ermittlungen gegen den früheren Zürcher Bankier Oskar Holenweger aufgefordert wurde.
Zweifel an charakterlicher Eignung
Der fingierte Drohfax ist indessen nicht die erste krasse Fehlleistung Roduners: Bereits Mitte 2001 ermittelte die Justizkommission des Grossen Rats des Kantons Aargau in einem Aufsichtsverfahren gegen den damaligen Oberrichter Roduner. Dieser hatte nach massiver Kritik an seiner Amtsführung das Verfahren selber beantragt. Die Justizkommission empfahl dem Kantonsparlament damals, Roduner nicht mehr zu wählen, weil sie an seiner Amtsführung und charakterlicher Eignung erhebliche Zweifel hatte. Roduner trat als Oberrichter nicht zur Wiederwahl an ? wie auch bei seinem Rücktritt 2008 gab er gesundheitliche Gründe dafür an.
Die Kommission stiess bei ihren Untersuchungen gegen Roduner auf einen «gravierenden Fall» aus dem Jahr 1991: Dabei hatte Roduner sein Amt als Oberrichter für private Zwecke missbraucht und das Amtsgeheimnis verletzt. Er hatte nach einem Bagatellverstoss gegen das Fischereigesetz, den Akten ein Urteil des Obergerichts beigelegt, um die Glaubwürdigkeit des Anzeigeerstatters, eines Fischereiaufsehers, in Zweifel zu ziehen. Am Obergerichtsurteil hatte Roduner selbst mitgewirkt. Doch damit nicht genug: Die Justizkommission warf Roduner in ihrem Bericht überdies einen «sehr autoritären Führungsstil» vor. Im Umgang mit einigen Mitarbeitern habe Roduner «die Grenzen des Zulässigen klar überschritten.»
Aargauer Grossrat verlangt Aufklärung
Bleibt die Frage, weshalb das Bundesgericht Roduner trotz der zum Teil schwerwiegenden Vorwürfe im November 2001 zum Untersuchungsrichter ernannte. «Ich habe bereits bei Roduners Wahl den Kopf geschüttelt. Für mich war schon damals klar, dass es mit diesem Mann Ärger geben wird», sagt SVP-Grossrat Gregor Biffiger auf Anfrage von bazonline.ch/Newsnetz. Er hat gestern im Aargauer Kantonsparlament eine Interpellation lanciert, wie die «Aargauer Zeitung» berichtete. Biffiger verlangt vom Regierungsrat Auskunft über die Hintergründe von Roduners Wahl zum Untersuchungsrichter. Welche Abgangsgründe wurden im Arbeitszeugnis von Roduner genannt? Und hat das Schweizerische Bundesgericht überhaupt Referenzen zu Roduner im Kanton Aargau eingeholt?
Eine kurzfristig eingegebene Anfrage beim Bundesgericht von bazonline.ch/Newsnetz zu den Hintergründen von Roduners Wahl im Jahr 2001 blieb bisher unbeantwortet.
( bazonline.ch/Newsnetz )
Roduner soll Drohschreiben selbst verfasst haben
Aktualisiert am 16.01.2009
Die Bundesanwaltschaft hat gegen den Ex-Untersuchungsrichter Ernst Roduner eine Strafuntersuchung eingeleitet. Er wird im Zusammenhang mit dem Fall Holenweger der Irreführung der Rechtspflege verdächtigt.
Das Bundesstrafgericht hat die Bundesanwaltschfat zur Strafverfolgung ermächtigt, wie es am Freitag mitteilte. Roduner steht im Verdacht, ein anonymes Faxschreiben selbst verfasst zu haben, in welchem er - unter Androhung von Konsequenzen gegen seine Familie - zur Einstellung der Ermittlungen gegen den früheren Zürcher Bankier Oskar Holenweger aufgefordert wurde.
Holenweger war auf Anfang 2002 als eidgenössischer Untersuchungsrichter gewählt worden. Zuvor war der SP-Mann als Oberrichter im Kanton Aargau tätig. Nach Kritik an seiner Amtsführung hatte er 2001 «aus gesundheitlichen Gründen» auf eine Wiederwahl im Aargau verzichtet.
Im Hinblick auf den Systemwechsel bei der Pensionskasse des Bundes liess sich Roduner per Ende Mai 2008 vorzeitig pensionieren. Er erklärte sich jedoch bereit, als ausserordentlicher eidgenössischer Untersuchungsrichter zwei pendente Voruntersuchungen abzuschliessen: die Fälle Hells Angels und Holenweger.
«Aus gesundheitlichen Gründen» erklärte Roduner bereits am 9. Juli 2008 seine endgültige Demission. Wie das Bundesstrafgericht nun mitteilte, hatte Roduner den fraglichen Fax zwei Tage vor seiner Demission einem Mitarbeiter gezeigt. Darin soll es sinngemäss geheissen haben: «Hören Sie mit den Ermittlungen gegen Holenweger auf. Denken Sie an ihre Familie.»
Ermittlungen selbst angeregt
Roduner habe erklärt, er und seine Familie fühlten sich bedroht, es seien diskrete Ermittlungen einzuleiten. Diese Ermittlungen führten nun zum Verdacht, Roduner selbst habe das Drohschreiben verfasst.
Das Dossier Holenweger liegt inzwischen beim nebenamtlichen eidgenössischen Untersuchungsrichter Thomas Hansjakob. Holenweger, ehemaliger Chef der Zürcher Privatbank Tempus, wird der gewerbsmässigen Geldwäscherei, der qualifizierten Veruntreuung, der ungetreuen Geschäftsbesorgung sowie der Urkundenfälschung und der Bestechung fremder Amtsträger verdächtigt.
Die meisten Vorwürfe betreffen Vorgänge im Zusammenhang mit der Einrichtung und Bewirtschaftung schwarzer Kassen beim Alstom- Konzern. Holenwegers Name tauchte auch im Zusammenhang mit der Affäre um Alt-Bundesrat Christoph Blocher und den Abgang des früheren Bundesanwalts Valentin Roschacher auf.
(bru/sda)
Gerhard Ulrich verfügt über ein
riesiges Sammelsurium unehrenhafter Amts-Handlungen über diesen - EIDGENÖSSISCHEN "Untersuchungsrichter" Ernst Roduner:
etwas weiter unten findet sich das sinnige Verslein des seligen Bö (Nebelspalter-Karikaturist, Dr.hc der Universität Zürich und Ehrenbürger von Waltalingen ZH):
Wänn's Ross vom Amt
mit Tüfels Gwalt
uf Taschte trampt,
dänn tschäderets halt.
Tauben und Tulpen klingt besser als Aasgeier und Disteln - so swissjustice.net/ vor ein paar Jahren ...
der schiesswütige Psychiater
oder die Juristin, die ihre Familie in Lörrach auslöschte:
Aufarbeitung der Tragödie