S. 364 . . . 24.10.2012 .... von ....
PFLICHTVERTEIDIGER aus SH - Nie wieder!
Nirgendwo im Gesetz steht geschrieben, dass es einem Schweizer Bürger nicht erlaubt ist, Zeitungsartikel auszuschneiden und strukturiert einzuordnen und so im eigenen Hause aufzubewahren. Daher bitte ich Sie, Herr Späti, dafür zu sorgen, dass die mir auf Befehl des Untersuchungsrichteramtes beschlagnahmten persönlichen Akten, Adresslisten, Briefe, Notizen, Zeichnungen ("Kroki") und Zeitungsausschnitte für meine Beweisführung zuhanden der Hauptverhandlung ohne irgendwelche Kosten wieder herausgegeben und dem Schreibenden endgültig zu dessen Eigentum übergeben werden. Es handelt sich namentlich um
- Sichtmappe "Familie" mit diversen Blättern und Zeitungsausschnitten
- Sichtmappe mit Zeitungssauschnitten, wo nachweislich infolge Behördenwillkür Väter in einen Akt der Verzweiflung - ich nenen es seit dem sinnlosen Zugriff von Untersuchungsrichter Willy Zürcher Koma
Adressverzeichnis von Einwohnerräten usw.
- Briefe und Beschwerden, wovon mir Kopien bis heute vorenthalten oder verweigert wurden. Alle Dokumente sind mit einer fortlaufenden Nummer - meist in einem Kreis - versehen. Es handelt sich um folgende Nummern:
3.1. Nr. 6 Haftverfügung, - später erhalten.
3.2. Nr.15 Gesuch an Zürcher - infolge dessen Kommunikationsboykotts gegen meine Person - er möge meinen Pflichtverteidiger erlauben, mein Gesuch bezüglich Beschaffung meiner Habseligkeiten im Haus zu ermöglichen. ... später erhalten
3.3. Nr. 30 mit meiner Stellungnahme zu Zürchers Drohungen im Zusammenhang der Erpressung meiner Person bezüglich Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht ... erhalten.
3.4. Nr. 51 Bitte an Zürcher um dringendes Telefonat mit Gerichtspräsident Lorenz Schreiber bezüglich freier Wahl eines Pflichtverteidigers
- das ominöse Kroki Abschliessend noch die Frage: Warum haben Sie mir wähend meines Gefängnisaufenthaltes nicht miteteilt, Sie seien nicht gewillt, die oben genannten Akten zu beschaffen? Diese habe ich übrigens am 30. April mit Dok. 123 nach mehreren erfolglosen Gesprächen schriftlich von Ihnen angefordert. Obendrein forderten Sie mich - ebenfalls am 30. April - mit Dok. 121.2 auf, eine Begründung zu Krokis zu geben "weshalb man bei Ihnen Krokis über den Wohnort von Rawyler/Sulzberger vorfand"
|
|