06.10.2009 - 20:46
Roland Witschi BehÖrdenwillkuer
Herr Witschi bitte Busse zahlen oder antreten zum Knast - Kopie an Bundesjustizministerin Eveline Widmer-Schlumpf

Roland Witschi hat weder der Vorladung ins GefÄngis zu gehen, noch die Busse von Fr. 100 zu bezahlen, Folge geleistet. Dennoch ist er nicht wie angedroht, polizeilich abgeholt und inhaftiert worden. Die Anfrage von rutzkinder.ch ergab, dass W. Überdies auch auf die gemÄss seiner Aussage nutzlose Bezahlung der bedingten Kosten von Fr. 400 verzichtet hat. Wie es aussieht, wird er mit Sicherheit nicht fÜr ein behÖrdlich organisiertes Verbrechen bezahlen. "Ausserden lÄuft nach wie vor das Verfahren in Strassburg ... und dann werden wir weiter sehen"!
Es wundert auch, weshalb seitens von Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf keinerlei Antwort auf den nachstehenden Brief erfolgte. Scheinbar zieht sie es lieber vor, Anti-SVP-Manieren zu pflegen und im Ausland zu promenieren anstatt entrechteten BÜrgern zu antworten.

Einschreiben an Frau Bundesjustizministerin Eveline Widmer-Schlump


NEU:

Stellungnahme

von Roland Witschi zum

Bundesgerichtsurteil vom 09.11.2007

(BGE)
Da ich, Roland Witschi, geb. 06.02.1954, das BGE-Urteil vom 09.11.2007 niemals akzeptieren werde, weigere ich mich, die Gerichtskosten und die Busse von Fr. 100.- zu bezahlen. Hierin handelt es sich nachweislich um eine Absprache, um den Betroffenen zu entehren, entrechten und ihn mundtot zu machen - reine, gesetzwidrige und strafbare WillkÜr!
Die Hintergründe zu diesen unehrenhaften Amtshandlungen finden Sie in www.behoerdenwillkuer.net bzw.

Beschwerde an Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg


Meldung von Roland Witschi aus Zug: Alleine in Zug wuden bis 1.11.

5300 Flyer an die Haushalte verteilt.

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