Makaber: Diese Seite wurde mir von Staatsanwalt Willy Zürcher im Gefängnis wegen angeblicher Aufrufe zur Gewalt strikte verboten. ...
Der Herr glaubte zu wissen, die nachstehenden Aussagen seien vom Schreibenden selbst verfasst worden! Und als ich in Begleitung zweier Polizisten in mein Haus gehen durfte, hatten diese den Befehl, sofort zu intervenieren, falls ich meine Webseite aufschalte oder bearbeiten wolle! Aus diesem Grunde steht sie nach wie vor. - Auch, um diesen perversen Justizverbrecher zu überführen. ...
( vgl. cont. 300 ) und
Gefängnis 190
...lautet die üble Nachrede in einem Schreiben von VB-Sekretär Fredy Fehr vom 22.10.2004 in Dok. 567 an das Amt für Justiz.
erstellt am Tag vor dem Zugriff und 71 Tagen Freiheitsberaubung am 17.03.2009 um 13:31 Uhr
Das ‘Geschäft’ mit der Angst scheint sich im Kanton Schaffhausen besonders gut etabliert zu haben. Wer sich gegen seine systematische Entrechtung zu wehren versucht wird nach dem Schneeballprinzip in unüberblickbare und endlose Verfahren verwickelt, bis der Betroffene finanziell, gesundheitlich und in seinem sozialen Umfeld ruiniert ist.
Anhand von Auszügen aus den nachfolgenden Dokumenten will ich versuchen, aufzuzeigen, wie Menschen nach der sogenannten ‘Salamitaktik’ in eine ausweglose Situation getrieben und dann ‘aus dem Verkehr gezogen werden’.
VB-Sekretär Fredy macht sich zum Rechtsanwalt der Mutter und schreibt dem Richter am 22. Mai 2003 m. Dok. 236:
...
"Daher müssen wir leider auch zugestehen, dass wir gewisse gewalttätige Reaktionen bei Herr Josef Rutz befürchten." ...
mit
Dok. 567 vom 7. Okt. 2004 doppelt er nach:
...
Die persönliche und emotionale Belastung von Josef Rutz wird dadurch zunehmen und die Gefahr einer Affekthandlung steigt massiv. Eine erste Reaktion gemäss gemäss Brief vom 6. Oktober 2004 liegt bereits vor. ...
J.R: vermittels "(siehe Akte 30" führen sie diese 'Bedrohung' vor -
( vgl. doc. 547 ).
Man beachte demgegenüber die
'Lebensversicherung' von :Josef :Rutz -
( vgl. Cont. 266 o. 438 ) ...
So viel zur Qualität des POLIZEI-Hauptmann Ravi Landolt: Grenzenlose betrügerische Amts- und Machtwillkür -
( vgl. Dok. 1220 ) ...
mehr dazu -
( vgl. Cont. 13 )
Wahrenbergers Strategie sollte meinen Job kosten -
( vgl. Dok. 1051 )
Seither ist der behördliche Druck gegen den Vater um ein Mehrfaches gesteigert und eine Beziehung zu meinen Kindern durch die vormundschaftliche Verweigerung der Mediation definitiv verunmöglicht worden.
Es muss also angenommen werden, dass mit allen verfügbaren Mitteln versucht werden soll, den Vater in den Amok zu treiben. Dies, weil sich die fehlbaren Personen dermassen viele, absolut gesetzwidrige und somit strafbare Amtshandlungen haben zuschulden kommen lassen, dass ein Zurückfahren der gegen den Vater aufgefahrenen Kriegsmaschinerie keinesfalls mehr möglich ist. Würde es sich im ‘Fall Rutz’ so verhalten, wie eingangs erwähnt, hätte ich seit Jahren verwahrt werden müssen!
Immer wieder wurden in den verschiedenen, mich belastenden Dokumenten - gegenwärtig noch unscheinbare bzw. unauffällige Bemerkungen wie ‘zum Schutze der Kinder und auch von Josef Rutz selbst ...’ hinterlegt, um am Tage ‘X’ hochtrabend zu argumentieren, dass man seit Jahren - leider vergeblich - auf das Gefahrenpotential um Josef Rutz aufmerksam zu machen versucht habe.
Diese Rechnung hat leider einen grossen Fehler, da meine Argumentationen dieses ‘behördlich organisierte Verbrechen‘ folgendermassen aufdecken:
1. habe ich stets ausdrücklich festgehalten, dass ich, soweit es in meiner Macht steht, in jedem Falle auch noch bei der Hauptverhandlung da sein und gegen die schurkisch handelnden Richter und anderen fehlbaren Beamten/Innen Anzeige erstatten werde.
2. bestehen folgende Schreiben
zugriffsicher in meinen Akten, bei Freunden, der Presse, in diversen Eingaben an die Schaffhauser Gerichte, die sich unmöglich mit den dem Vater unterstellten Anschuldigungen vereinbaren lassen:
Bitte um freiwilligen Eintritt ins Gefängnis hat die streitsüchtigen Richter nicht beeindruckt
- 26.12.2002 nachdem mich die Behörde mittels Bussandrohung erpresst, entsteht meine umfassende Friedfertigkeitserklärung - ( vgl. doc. 136 ) als Bestandteil meiner Lebensversicherung - ( vgl. Cont. 266 o. 438 )
- Dok. 538 v. 27.09.2004 z.H. Pflichtverteidiger: Mittlerweile kann ich nur sagen, dass ich gerne lebe und keinerlei Suizidabsichten habe und auch keine Gefahr für die Umwelt oder andere Menschen darstelle.
Es ist schon sehr fragwürdig, wenn ich dies so formulieren muss, da ich stets zu meiner Lebenshaltung im Umgang mit Freunden und der Öffentlichkeit - auch schriftlich, klipp und klar Stellung genommen habe!
- 10.10.2005 Obwohl ich weiss, dass ich meine Kinder nicht mehr sehen darf, weiss ich, dass ich diesem behördlich organisierten Verbrechen niemals mit gleicher Münze begegnen werde. Aber die ganze Tortur hat mich dermassen angegriffen, dass ich meine Kinder weiterhin aufsuchen werde, auch wenn mir dort oben ein Auge ausgestochen, ein Arm oder ein Bein abgehackt oder mit einem gezielten Schuss mein Leben ausgelöscht wird! Da es sich hier nicht mehr um gesetzestreue Beamtenarbeit geht, berufe ich mich auf den eingangs erwähnten Bundesgerichtsentscheid, OR Art. 52.3: Haftung bei Notwehr, Notstand und Selbsthilfe, sowie StGB Art. 34 Notstand, weil hier offensichtlich ein behördlich organisiertes Verbrechen auf Kosten meiner Kinder vertuscht werden soll!
Um dem infolge horrender Verfahrenskosten zwangsläufig vorprogrammierten finanziellen Ruin zu entgehen, bitte ich Sie, mir mitzuteilen, ob es Ihnen möglich wäre, mich deshalb solange ins Gefängnis zu sperren, bis meine Kinder volljährig sind oder endlich freigelassen werden.? - ( vgl. doc. 855 ).
- 18.12.2005 Dok. 918.1 Mein öffentlicher Aufruf via SH-Medien wurde von allen unterdrückt.?? Unter diesem satanischen Druck biete ich Ihnen an, freiwillig ins Gefängnis zu gehen, um mit Sicherheit auszuschliessen, dass diese furchtbare Tortur eines Tages nicht in einer spektakulären Aktion endet; wie es Ihre hypothetischen Schreckszenarios vorsehen. Ihr therapiert Alkoholiker, Drogensüchtige, Geisteskranke und Asoziale. Einem Vater dagegen helft Ihr nicht, seine Kinder zu vergessen, wenn die Rechtswillkür keinen anderen Weg mehr zulässt.?
- 06.08.2006 Dok. 1012 Wer trägt die Verantwortung, wenn ein verzweifelten Vater, dem jedes Recht und dazu auch noch der freiwillige Eintritt ins Gefängnis verwehrt wird, in einer spektakulären Aktion auf das seit mehr als vier Jahren gegen seine Kinder begangene Verbrechen aufmerksam macht? Wer steht gerade, wenn der Geschädigte infolge gesundheitlicher Problemen, grösstem psychischem Stress, latenter Schlaflosigkeit, Alpträumen und zermürbender systematischer Enteignung eines Tages im Affekt die Herrschaft über sich selbst verliert? Jedes Tier wehrt sich bis zum Äussersten, wenn es um seine Kinder geht. Ich dagegen soll zusehen, wie meine Kinder gewaltsam vom Ehebrecher, Mutter und Behörde gegen mich aufgestachelt werden!! Wie wollt Ihr mit mir verfahren, wenn mir als letzte Zuflucht vor den Gesetzesbrechern sogar der freiwillige Eintritt ins Gefängnis verwehrt wird??
- siehe auch Dok. 927 v. 31.12.2005 an Obergericht
- oder Dok. 979 und 980 an Kantonsgericht und Amt für Justiz
- Dok. 1012 v. 06.08.2006 und diverse, gleichlautende E-Mails an alle deutschsprachigen Medien
- Die drei durch die Petitionskommission(en) unterschlagenen ‘Begnadigungsgesuche’, sowie die ebenfalls verweigerten Staatshaftungsklagen sprechen nebst den vielen anderen zu meinem Nachteil entschiedenen Gerichtsverfahren nachweislich für KORRUPTION!
Zusammenfasssend bleiben Euch diese beiden Alternativen, entweder ...
1. den von Behörde und Mutter an meinen drei Kindern angerichteten Schaden zu beheben und das Besuchsrecht analog der gesetzlichen Grundlagen zu gewähren.
oder
2. eine Exklusivberichterstattung in Zusammenarbeite mit den Medien im Zusammenhang mit einer speziellen Aktion unter Berufung auf mein Notrecht usw.
Zitat Korrektur: Mit Notrecht ist Notstand und Notwehr gedacht. Siehe StGB Art. 16, 17 und 18. - Sorry. |
Ein Durchkommen mit dermassen vielen Lügen und Missachten der Gesetze und elementarsten Grundrechte dürfte EURERSEITS also mit an Sicherheit anzunehmender Wahrscheinlichkeit UNMÖGLICH sein!! ... wenn Ihr mich jetzt ruiniert, wird auch die Suche eines neuen Jobs infolge fortgeschrittenen Alters und damit einergehender Sinnlosigkeit dahinfallen. Und da ich - aus Protest - meine Haftpflichtversicherung gekündigt habe, könnte eine einzige Unachtsamkeit meinerseits -
und damit meine ich UNACHTSAMKEIT - schlimmstenfalls ein Millionenschaden entstehen, der selbst für das Budget einer Gemeinde fatale Folgen hätte. Sollte Eure Willkür soweit eskalieren, würde Euch dies seitens der Neuhauser Einwohnerschaft mit Sicherheit nicht goutiert. Wogegen meine drastischen Sparmassnahmen nach Eurer betrügerischen Enteignung meiner Person um weit über 300'000 - in Worten Hunderttausend - Franken von der Bevölkerung auch als Notstandsmassnahme verstanden würde.
Etwas harmloser wird es für Euch, wenn Ihr mich im Alter lediglich unterhalten müsst. Aber auch da müsst Ihr mit einer infolge Ausgrenzung vom Erwerbsleben hoher Lebenserwartung meinerseits rechnen. Schliesslich warte ich nach wie vor darauf, endlich mein Leben bis zur Erschöpfung zu geniessen, um dann alt und Lebenssatt gemäss biblische Ausdrucksweise ‘heim’ zu gehen, wann dies mein Schöpfer - und kein anderer - vorherbestimmt hat!!
Also, wir sehen uns - bei der Hauptverhandlung. Dank der Elektronik werde ich dannzumal immer noch den Überblick über die bisherigen 1200 Dokumente und auch diejenigen, die Ihr mir noch bescheren werdet, haben. Es würde also aus zweierlei Gründen nichts bringen, wenn ich,
1.wie durch die Polizei unterschwellig bedroht, irgendwie zum Verschwinden oder gar Schweigen gebracht würde.
2. Scheinen nicht alle Behördenmitglieder einen so dicken ‘Pelz’ wie etwa Fredy Fehr zu tragen. So jedenfalls erreichte mich auf unerklärlichen Wegen folgende Nachricht: "Herr Rutz, die nächste Verleumdung wird happiger als bloss ‘Gefährdung des Lebens‘ - seien Sie vorsichtig!“ Aus Sicherheitsgründen darf ich Ihnen keine weiteren Angaben, auch nicht zu meiner Person machen. Sollte es jedoch so weit kommen, werde ich als Zeuge aussagen. Halten Sie also unbedingt durch!
Die obigen Angaben dienen einzig und alleine dazu, um bei der Hauptverhandlung zu beweisen, dass die Neuhauser Vormundschaftsbehörde - und auch alle Stellen, die die VB stützten, im Grunde genommen jederzeit bereit waren, für die hermetische Abriegelung von Kindern und Vater einen tödlichen Amoklauf zu provozieren, um das ‘dreckige Geschäft mit der Angst’ endgültig zu verankern und mit ‘eiserner Faust’ weitere Einschränkungen in der Freiheit der Schaffhauser Bevölkerung durch zu setzen.
Während die Rechte der Schweizer Väter per neuem Gesetzesentwurf wieder hergestellt werden, bleibt der Kanton Schaffhausen im tiefsten Mittelalter stehen und auch bei der Umsetzung neuer Besuchsrechts-RECHTE als letzter Schweizer Kanton erwachen. ... es dürfte also happig werden - wohl bekomms!