S. 248 . . . 18.01.2010 .... von ....
Erich Schlatter bereits zum ZWEITEN MAL als Mörder "verschrieen"!



Links zum Fall Schlatter
Wie "rutzkinder" herausgefunden hat, wurde Erich Schlatter schon vor Jahren ohne Grund von der Schaffhauser Justiz verfolgt und verleumdet. Damals, als Dario Cicolecchia vom dreifachen Mörder Roland Kübler auf bestialische Weise umgebracht wurde, hat man offenbar kurzerhand die wohl unbeliebteste Person des Regimes gefasst und für rund einen Monat in Untersuchungshaft versetzt.
Dort hat man ihn ohne jegliche Beweise dahinvegetieren lassen. Und als der tatsächliche Mörder identifiziert und gefasst werden konnte, wurde der Geschädigte in aller Stille und grosser Eile aus seiner vergitterten Behausung entfernt. Die ihm rechtmässig zustehende Entschädigung und Genugtuung wurde kategorisch verweigert. Kaum ist Schlatter einigermassen rehabilitiert, wird dasselbe dreckige Spiel von den Schaffhauser Mächtigen erneut inszeniert! Den Bericht im "thurgiforum.ch/AK_Entscheide/AK_024.01.html" >Mehr zu Schlatters erstem Erlebnis als vorverurteilter Mörder gibt es nicht mehr

Hinter derlei Tun steckt doch schon bereits die Strategie, das auserwählte Opfer in eine möglichst ausweglose Lage zu manövrieren. Während der Druck gegen den Betroffenen stetig erhöht wird, laufen im Hintergrund bereits die Vorbereitungen für den Zugriff. In etwa so, wie in jenem Märchen, wo der Wolf nach der passenden Legitimation suchte, um das Lamm, welches weiter unten am Bach den Durst stillte. Isegrimm bestimmte: "Du trübst mir das Wasser" und machte kurzen Prozess ... fast wie beim gescheiterten FFE-Versuch der VB in Zusammenarbeit mit dem damaligen Kripochef ( vgl. doc. H15 ).

Aufgrund der neuesten Ereignisse dürfte Schlatter also dieselben verfilzten Mühlen wie ich durchlaufen müssen. Einerseits kann ihm der Mord nicht angehängt werden und andererseits darf es unter keinen Umständen mehr zu einer Rehabilitation des als Mörder Verschrienen kommen. Sie werden ihn alleine schon deswegen weiterhin zwangspsychiatrisieren und festhalten müssen, bis ihr Lügengebäude soweit abgestützt ist, bis es nicht mehr einstürzen kann. Letztendlich werden sie ihn - ebenfalls wie den Schreibenden - mittels "Freispruch in dubio pro reo" mundtot machen … und in Ruhe lassen.

Erich Schlatter Film Teil 4

Erich Schlatter Teil 2

Und hier noch der ganze Text. Publiziert am 18.12.2009

Erich Schlatter soll entlassen werden
Die spanischen Behörden haben die Freilassung des wegen Mordverdachts inhaftierten Schaffhausers Erich Schlatter angeordnet. Angehörige des Ermordeten haben dagegen Rekurs eingereicht.

von robin blanck

Schaffhausen Seit Ende Mai sass der 60-jährige Schaffhauser Erich Schlatter in Valencia im Gefängnis, weil die spanischen Behörden ihn verdächtigt hatten, einen 43-jährigen Landsmann im Streit erschlagen zu haben. Doch offenbar halten die Untersuchungsbehörden Schlatter nicht mehr für den Täter: Vor mehreren Wochen wurde die «provisorische Freilassung» von der Haftrichterin befohlen, wie die «Weltwoche» in ihrer neusten Ausgabe schreibt. Angeblich soll sich auch der Gesundheitszustand Schlatters durch die im Gefängnis verabreichten Medikamente deutlich verbessert haben. «Es geht ihm den Umständen entsprechend gut», erklärte Martin Schnyder, Schlatters Schweizer Anwalt, gegenüber den «Schaffhauser Nachrichten».

Weiterhin hinter Gittern

Doch Schlatter, der inzwischen angeblich nach Madrid verlegt worden sein soll, sitzt noch immer hinter Gittern. Dafür gibt es zwei Ursachen: Einerseits hat die Schweiz - auf Initiative der Schaffhauser Justizvollzugsbehörden - bereits im August ein Auslieferungsgesuch für Erich Schlatter gestellt, andererseits blockiert ein Rekurs der Angehörigen des Opfers die Freilassung: Die Familie des Ende Mai ermordeten Schweizers will mit ihrem Widerstand dafür sorgen, dass sämtliche Verdachtsmomente im Rahmen einer Gerichtsverhandlung begutachtet werden.

Fortsetzung der Massnahme

Im Falle einer Auslieferung an die Schweiz wird Schlatter aber nicht einfach auf freien Fuss gesetzt: 2006 war er aus einer stationären Massnahme, die ihm nach einer Verurteilung wegen Körperverletzung auferlegt worden war, aus dem Psychiatriezentrum Rheinau geflohen. Bei einer Rückkehr muss diese Behandlung fortgesetzt werden.

Verfahren sistiert

Allerdings: Schlatter hat bereits früher vor Gericht die Aufhebung der Massnahme beantragt, dieses Verfahren wurde aber nach der Flucht Schlatters sistiert. Bei einer Wiederaufnahme müsste zuerst ein weiteres Gutachten über die Massnahmenbedürftigkeit Schlatters erstellt werden. Würden die Experten zum Schluss kommen, dass sich der Erfolg noch nicht eingestellt hat, müsste die stationäre Massnahme in einer entsprechenden Institution - etwa einem Psychiatriezentrum - fortgesetzt werden.


Erich Schlatter, ein schräger Vogel auf der Flucht, Teil 1



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