S. 243 . . . 13.07.2009 .... von ....
Besuch der Kinder schlimmer als dieses Tötungsdelikt?



Wenn ein Vater seine Kinder besucht, ist das offenbar nach der Schaffhauser Gesetzgebung weitaus schlimmer als ein Tötungsdelikt in der nachstehenden juristischen Abhandlung



Bemühungen um Besuchsrecht schlimmer als dieses Tötungsdelikt!

offenbar hätte ich gewalttätig werden müssen:
Auch hier: Gewalttäter bekommt milderes Urteil als ein Vater, der nur seine Kinder sehen wollte

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