Vormundschaftliche und mütterliche Willkür bringt Kinder um ihren Vater
Meine Frau zitiert mich vor den Eheschutzrichter
Am 7. April 2000 erfahre ich von Mutter und Eheschutzrichter, dass ich am 1. Juni aus unserem Haus auszuziehen habe. Der Richter legt die Teilung der gemeinsamen Vermögenswerte fest und regelt das Besuchsrecht - 2 Wochenenden pro Monat und mind. 2 Wochen Ferien pro Jahr.
Die fehlbaren Personen
1. Mutter
2. ihr Liebhaber B.B.
3. Vormundschaftsbehörde (VB):
4. Präsident und Gemeinderat Hanspeter Hak Gemeinderat und Rechtsanwalt Dr. Stefan Rawyler. Gemeinderat Dino Tamagni
5. VB-Sekretär Fredy Fehr (nachweislich mindestens zwei Frauen zur Abtreibung genötigt)
6. Beistand, Amtsvormund Stephan Trösch, Schriftenpsychologe (konkursit, geschieden, notleidende Mütter f. Putzarbeiten angestellt und Lohn unterschlagen)
7. Franziska Brenn (geschieden) nachher Gemeinderätin
Mittels Loyalitätskonflikt bleibt das Besuchsrecht seit 2002 ausgesetzt
Ende Juli fordere ich meine Frau auf, endlich ihre finanziellen Verpflichtungen gem. eheschutzrichterlicher Verfügung wahrzunehmen. Als nichts geschieht hinterlege ich die Alimentenzahlungen. Vor dem nächsten Besuchstermin: "Ich gebe Dir die Kinder nicht mehr!"
Als ich die Kinder holen will, werden sie mir verweigert. Ich rufe die Polizei. Der Polizist verweigert und versucht zu beschwichtigen: "Auf diese Weise nehmen die Kinder Schaden."
Erfolgreiche Absprache mit der Kinderärztin
Dok. 53 Arztzeugnis für Kindsverweigerung von Dr. Kathrin Daeniker - R. Marisa*, geb. 17.03.1995,
R. Danilo*, geb. 23.10.1996,
R. Andry* geb. 07.07.1998
Mutter
Schreiben der Anwältin:
Sehr geehrter Herr Fehr Auf Wunsch von Frau R. möchte ich Ihnen kurz meine Überlegungen mitteilen:
Offenbar bestehen zwischen den Eltern R. erhebliche Spannungen und Meinungsverschiedenheiten bezüglich der weiteren Entwicklung nach der von Herrn Rutz nicht befürworteten Trennung. Diese belasten natürlich auch das Verhältnis der Kinder zum abwesenden Elternteil, obwohl häufige Besuche vereinbart wurden, um den regelmässigen Kontakt zum Vater
aufrechtzuerhalten.
In letzter Zeit haben die drei Kinder immer grössere Abneigung gegenüber den Besuchen beim Vater bekundet, da er nicht auf ihre Bedürfnisse eingehen könne und ihnen zudem Angst einjage. Auf meine Empfehlung hin wird nun via die Anwältin von Fr. R. die Mithilfe des KJPD Schaffhausen angefordert, um den weiteren Weg zu planen. Ziel sollte sein, die Situation wieder zu entlasten, den Kindern in der Bewältigung ihrer Situation allenfalls therapeutisch beizustehen und eine Besuchsregelung zu treffen, welche eine positive Beziehung zwischen Kindern und Vater fördert.
Admin: Gelogen noch ein Jahr später haben die Kinder diese Behauptung beim Kinder- und jugendpsychiatrischen Dienst energisch dementiert - Marisa hat dem Psychiater sogar ihre Auflehung gegen die Mutter, und vor allem das Verbot, den Vater besuchen zu dürfen, vehement dargetean - D. 389!
Meines Erachtens ist es ratsam, bis zur erfolgten Neuregelung den Kindern keine allzu langen oder häufigen Besuche gegen ihren Willen aufzuzwingen, da dies ihr Verhältnis zum Vater eher negativ beeinflussen dürfte. Denkbar wären zum Beispiel halbtageweise Besuche alle 2 Wochen jedoch ohne Übernachtung.
Admin: ERPRESSUNGSVERSUCH d. Fredy Fehr. Schreiber der VB:
Wie Sie aus meinen Ausführungen ersehen, wird alles nur schwieriger. Die ganze Angelegenheit ist noch erschwert dadurch, dass Sie bis heute einer Konventionalscheidung die Einwilligung verweigert haben. Erst beim definitiven Scheidungsverfahren wird die Unterhaltszahlung wie auch die Regelung des persönlichen Verkehrs neu überprüft. Es bestünde auch die Möglichkeit, eine einvernehmliche Konvention dem Scheidungsrichter zu unterbreiten. All diese Möglichkeiten sind im Moment verbaut durch Ihre Weigerung, einer Scheidung zuzustimmen.
Ich ersuche Sie nochmals dringend die fehlenden Unterhaltszahlungen bis Ende August zu leisten. Sollte dies nicht der Fall sein, so habe ich Ihrer Frau empfohlen, die Alimenteninkassohilfe einzuschalten, ...Ich hoffe, dass Sie meine Argumentation verstehen und bitte Sie entsprechend zu handeln.
Admin: Fehr greift in die Trickkiste - Loyalitätskonflikt und Drohungen D. 38 Fehr deckt Kindsverweigerung - entwirft Loyalitätskonflikt u. massive Drohungen.doc
Neuhausen am Rheinfall, 22. August 2002/es
Besuchswochenende vom 24. / 25. August 2002
Sehr geehrter Herr Rutz
Die Kindsmutter, obhutsberechtigter Elternteil der gemeinsamen Kinder, hat mir mitgeteilt, dass sie von Ihnen massiv bedroht wurde ... Strafanzeige gegen Sie eingereicht wurde.
Anm. josefrutz: es konnte nie ein Tatbestand dargetan werden - Verfahren deshalb gescheitert infolge plötzlichem Rückzug der Klage!
Aus vorgenannten Gründen hat das vergangene Wochenende terminlich nicht stattgefunden. Sie ihrerseits haben gemäss meinem Wissensstand dann eine Strafanzeige bei der Polizei eingereicht betreffend der Verweigerung der Mutter die Kinder an Sie herauszugeben.
Ich halte fest:
Die Spannungen sind im Moment derart gross, dass eine persönliche Klärung dringend Not tut. Unter den gegebenen Umständen ist vermutlich nicht zu verantworten, die Kinder dieser Ungewissheit auszusetzen. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Kinder die ganzen Vorgänge ebenfalls mitbekommen und daher sehr wohl in einem grossen Loyalitätskonflikt drin stecken. Nur die erwachsenen Eltern können diesen Loyalitätskonflikt lösen.
Admin: ??...
Aus vorgenannten Gründen erachte ich eine Einstellung des kommenden Wochenendes aus der Situation angepasst und verhältnismässig.
Admin: dieser Zustand wurde seither mit behördlicher Gewalt aufrechterhalten Eine Durchsetzung mit Polizeigewalt erachte ich im Moment als noch nicht notwendig. Vorerst müssen verschiedene Punkte geklärt und eventuell neue Wege einer Lösung gesucht werden.
Admin: Zeugenbericht v. R.G. zu Fehrs Willkür:
In der Eigenschaft als Beistand nahm ich am 27.09.2002 bei einem Gespräch des mir seit drei Jahren gut bekannten Josef Rutz (JR) bei der Vormundschaftsbehörde Neuhausen teil. Zugegen waren ausserdem die getrennt lebende Ehefrau von JR, (MR) sowie der Vormundschaftssekretär der Gemeinde Neuhausen Fredi (FF). Zwar wunderte sich FF so sehr über meine Präsenz, dass er mir beschied, aufgrund meiner Anwesenheit würde ich als Zeuge vor Gericht nicht vorgeladen bzw. gehört. Im Laufe der Aussprache versuchte ich damals im Interesse von JR und insbesondere zum Wohle seiner Kinder noch zu retten was zu retten ist. Ich wies FF in ruhigem Ton darauf hin, dass aus meiner Sicht die massive Reduktion bzw. die Sistierung des Besuchsrechtes des Kindesvaters Josef Rutz (JR) aufgrund des von FF vorgebrachten Grundes (angeblich religiöse Manipulation der Kinder) dem Gesetzmässigkeits- oder Legalitätsprinzip (Art. 5 BV) widersprechen würde.
Es steht für mich auch noch heute fest, dass JR weder physische noch psychische Gewalt an seinen Kindern ausgeübt hat, noch jemals die Gefahr einer Kindsentführung durch JR bestanden hatte oder besteht. Nach meiner Rechtsauffassung obliegt ferner die Verantwortung für die religiöse Erziehung der Kinder nicht nur der das Sorgerecht für die Kinder ausübenden Person sondern auch dem anderen, getrennt von den Kindern lebenden Elternteil (s. u.a. ZGB Art. 272, 273, 274 + 303 Abs. 1). Weiter habe ich mir erlaubt, darauf hinzuweisen, dass aus meiner Sicht Kommunikationsprobleme und Missverständnisse zwischen der VB, der Kindsmutter MR und JR bestehen. Ursachen dürften die aus Misstrauen, Bitterkeit und Hass entstandenen gegenseitigen Verletzungen sein.
FF wies mich schroff ab und beleidigte mich, indem er in den Raum stellte, ich sei nicht "normal"
Darauf entgegnete ich ihm lediglich, dass ich mir dies von ihm nicht sagen lassen brauchte.
Ausserdem fiel mir während des Gespräches eine eklatante Befangenheit von FF in dem Sinne auf, als dass er (FF) in allen wesentlichen Punkten einseitig und uneingeschränkt hinter MR bzw. den Anträgen ihrer Anwältin stand, MR per "Du" anredete und JR mit "Sie" ansprach. FF wollte mich am Anfang der Aussprache glauben machen, dass er MR vor ihrer Trennung von JR nicht gekannt habe, was nach meinen Informationen nicht der Wahrheit entspricht. Gleichzeitig wies er mich darauf hin, dass wir uns hier nicht auf dem Fussballplatz sondern bei der Vormundschaftsbehörde Neuhausen befänden. Dies offenbar, weil FF und meine Person während Jahren zu den Aktivmitgliedern der Seniorenabteilung des FC Schaffhausen gehörten.
Schaffhausen, 19.05.2003 rg
Beschluss der VB - Verunglimpfungen und leere Versprechungen Dok. 69 VB-Beschluss v. Okt. 2002 Besr.kürz'g und KJPD her.doc
Diese wiederholten Vorkommnisse haben die Mutter veranlasst, am geplanten Wochenende vom 10.7.2002 die Kinder dem Vater nicht zu übergeben. ... Mit Schreiben vom 5. September 2002 beantragt die Kindsmutter, vertreten durch ihre Rechtsanwältin, dass die gültige eheschutzrichterliche Regelung des persönlichen Verkehrs sistiert und durch eine von der Vormundschaftsbehörde festzulegende, stark reduzierte Besuchsregelung, ersetzt werden soll.
Im weiteren beantragt die Mutter die Errichtung einer Beistandschaft für die Kinder. Dem Beistand soll die Aufgabe zukommen, die Umsetzung, Organisation und Koordination des persönlichen Verkehrs zu regeln. Als Beistand wurde Amtsvormund S. Tr. vorgeschlagen.
Im weiteren fordert die Kindsmutter, dass betreffend der psychischen Belastung der Kinder eine kinderpsychologische Abklärung beim KJPD in Auftrag gegeben wird.
Der Kindsvater wurde am 25. September 2002 zu den Anträgen der Kindsmutter angehört. Die Anträge mit der Begründung wurden ihm in schriftlicher Form abgegeben.
Josef Rutz ist sich keines Fehlverhaltens bewusst und schiebt die Verantwortung der Kindsmutter zu, welche ja unbedingt die Scheidung wünsche und somit den heute herrschenden Zustand verursacht und auch zu verantworten habe. Er hat bezüglich der Belastung der Kinder keine eigenen Feststellungen gemacht und beurteilt die Aussagen der Kindsmutter diesbezüglich als masslos übertrieben.
" Gemäss Art. 315 ZGB fällt der Vormundschaftsbehörde die Aufgabe und Kompetenz zu, die durch den Eheschutzrichter festgelegte Regelung zum Schutze der Kinder den Verhältnissen anzupassen, wenn es die Eltern oder ein Elternteil beantragen und die Abklärungen ergeben, dass zur Wahrung des Kindswohls andere Regelungen notwendig sind."
Die Vormundschaftsbehörde Neuhausen am Rheinfall
beschliesst:
1. Dispositivziffer 3 der Verfügung des Kantonsgerichte vom 7. April 2002 (Verf. Nr. 23/2000/17) wird dahingehend abgeändert, als der Kindsvater für berechtigt erklärt wird, die Kinder Marisa, Danilo und Andry jeweils am 2. Wochenende jeden Monat von Samstag 13.00 Uhr bis Sonntag, 18.00 Uhr auf eigene Kosten zu sich oder mit sich auf Besuch nehmen kann. Ein nächster Ferienbezug wird bis zu den Frühlingsferien aufgeschoben.
Alternierend alle 14 Tage steht dem Vater zudem jeweils am Montag eine Besuchmöglichkeit der Kinder von 16.30 Uhr bis 19.00 Uhr zu. Der Vater holt die Kinder auf dem Büro des Vormundschaftsamtes (Beistand) ab. Die Mutter holt die Kinder jeweils um 19.00 Uhr wieder beim Vater ab.
Die Festlegung der eingehenden Besuchtage und Wochenenden sowie Änderungen bezüglich Abhol- und Übergabe liegen in der Aufgabenkompetenz des Beistandes, welcher aufgefordert ist, mit den Eltern zusammen nach Lösungen zu suchen.
2. Für die Kinder Marisa, geb. 17. März 1995, Danilo geb. 23. Oktober 1996 und
Andry, geb. 7. Juli 1998 wird ein Beistand bestellt. Dem Beistand fällt
namentlich die Aufgabe zu, den persönlichen Verkehr des Vaters zu den Kindern
zu überwachen und die Terminabsprache unter den Eltern zu regeln.
3. Als Beistand wird bestellt:
S.Tr. c/o Gemeindehaus, 8212 Neuhausen am Rheinfall
4. Der KJPD wird beauftragt, eine Abklärung der Kinder in Zusammenhang mit dem persönlichen Verkehr zum ausserhäuslich lebenden Elternteil mit Berichterstattung an die Vormundschaftsbehörde, vorzunehmen. ...
Niemand droht mehr als die Behörde selbst! Dok. 85 Tr. droht m. Busse 1000.-.doc (u. D. 78, 96)
Neuhausen am Rheinfall, 7. November 2002
Ihre Beschwerdeschrift vom 8.10.02 (Anm.: Dok. 61)
Sehr geehrter Herr Rutz
Wir beziehen uns auf Ihre Aufsichtsbeschwerde vom 8.10.02, die Sie dem Amt für Justiz und Gemeinden, Schaffhausen, eingereicht haben und die in der Frage der Zuständigkeit zur weiteren Bearbeitung an uns weitergeleitet wurde.
In Ihrem Schreiben richten Sie massive Vorwürfe
Admin: ... die wohl nicht genannt werden durften an die Adresse des Vormundschaftssekretärs, Herrn Fredy Fehr auf die wir an dieser Stelle nicht einzugehen haben.
Inhalt und Ton Ihres Briefes mögen Ausdruck Ihrer Unzufriedenheit sein, aber die Art und Weise, wie Sie Ihre Behauptungen, Unterstellungen und Forderungen anbringen, werden wir in dieser ehrverletzenden, verleumderischen und drohenden Form nicht hinnehmen. Ganz abgesehen davon entbehrt sie jeglicher Grundlage für eine konstruktive Auseinandersetzung, in einem Verfahren, in welchem die Vormundschaftsbehörde die Interessen sämtlicher Parteien zu berücksichtigen und bisher auch wahrgenommen hat.
Wir nehmen Ihre Anliegen ernst, wie wir uns auch dafür einsetzen werden, mit Ihnen einen sachbezogenen und konstruktiven Dialog zu führen, sowohl schriftlich auch als mündlich. Sollten Sie demgegenüber Ihre zukünftigen Briefe an unsere Behörde weiterhin in der vor gegebenen Form versenden, sehen wir uns veranlasst, Ihnen im Wiederholungsfall eine Ordnungsbusse aufzuerlegen, die gemäss geltendem Reglement bis zu Fr. 1'000.- betragen kann.
Mit freundlichen Grüssen VORMUNDSCHAFTSBEHÖRDE NEUHAUSEN AM RHEINFALL
Und hier das 'Corpus delicti' 61 AnklVB Beschwerde g. VB an AFJ.DOC:
6. Diese Vorkommnisse haben mein ganzes Vertrauen in die Vormundschaftsbehörde zunichte gemacht. Es ist absolut zwecklos zu einem von Herr Fehr festgelegten Gesprächstermin zu erscheinen, wenn zum Vorneherein feststeht, dass der Vater jedesmal zu einem Rückschritt gezwungen, oder verleumdet wird. Inzwischen habe ich mich über die hier herrschenden Machenschaften gründlich informiert. Ich kenne unterdessen mehrere Betroffene, die schwerwiegende Anschuldigungen mündlich und schriftlich gegen Herr Fehr erheben. Sie sind von ihm gedemütigt und belogen worden, bis ihre ungeborenen Kinder umgebracht werden konnten!
Im ZGB Art. 426 steht geschrieben: ... haben bei der Ausübung ihres Amtes die Regeln einer sorgfältigen Verwaltung zu beobachten und haften für den Schaden, den sie absichtlich oder fahrlässig verschulden. ... Und wenn ich nicht endlich zu meinem Recht komme, werde ich mir Raum verschaffen. Da mir hier sogar ein Anwalt aufgezwungen wird, gehen Aufwand, Anwalts- und Prozesskosten zulasten von Herrn Fehr und nicht der Behörde. Ich habe nicht so ein grosses Einkommen!
Meine Anträge:
1. Solange Herr Fehr einseitig parteiisch und befangen ist, akzeptiere ich ihn nicht mehr als Gesprächspartner. Bis auf Weiteres korrespondiere ich nur noch in schriftlicher Form mit ihm. Dasselbe verlange ich auch von Ihm.
2. Herr Fehr hat sich per sofort an die gesetzlichen Richtlinien zu halten und gegen beide Eheleute korrekt und neutral aufzutreten. Er ist seines Amtes zu suspendieren, wenn er nicht imstande ist gegenüber dem Vater, wie auch der Mutter nicht als Kollege, sondern als neutraler, gerechter und korrekter Beamter aufzutreten.
3. Er hat dafür zu sorgen, dass meine Frau unverzüglich damit aufhört, die Kinder gegen mich aufzuhetzen und mich vor ihnen mit Lügen zu verunglimpfen.
Einwohnerratspräsident W. Jo. erreicht mit einem Brief mehr als die VB in einem Jahr! Dok. 251 Jo's Vorschlag VB-Abtreten geht mit Erfolg an GR's.doc
Das Büro des Einwohnerrates hat nach verschieden Gesprächen mit involvierten Personen den Eindruck gewonnen, dass man sich geradezu in einer Sackgasse befindet. Ein gegenseitiger Vertrauensverlust verunmöglicht unserer Ansicht nach eine für alle Beteiligten erspriessliche weitere Zusammenarbeit.
Die Position des Einwohnerrates ist klar: es steht dem Rat nicht zu, der Exekutive irgendwelche Weisungen zu erteilen. - fühlt sich aber verpflichtet, auch in einer durchaus persönlichen Angelegenheit eines Mitbürgers mitzuhelfen eine für alle tragbare Lösung zu initiieren.
... Wir bitten Sie von der Ihnen natürlich auch bekannten Möglichkeit Gebrauch zu machen, das Verfahren auf dem offiziellen Weg an eine andere Amtsstelle im Kanton Schaffhausen abzutreten.
... Die Unterzeichner sind zuversichtlich -
( vgl. Doc. H41 ) - , dass sich der Gemeinderat im aufgezeigten Sinne entscheiden wird. Dafür danken wir Ihnen zum Voraus.
.... Orientierungskopie Herrn Josef Rutz ...
Beistand Stephan Trösch. lenkt blitzartig ein - bis Ende Jahr
. - siehe Dok. 252 Tr's grösstes Anliegen ist dank Josel - das Besuchsrecht
Daten Besuchsrecht 2003
Sehr geehrter Herr Rutz
Ihren Brief vom 13.7.03 habe ich gestern, nach zweiwöchiger Ferienabwesenheit, erhalten
(J.R: demnach war niemand mehr da, der die Rechte der Kinder hätte wahrnehmen können(!))
und zur Kenntnis genommen.
Beiliegend erhalten Sie die Daten für das laufende Jahr, an denen Sie Ihre Kinder zu sich nehmen können. Es ist mir ein grosses Anliegen, dass das Besuchsrecht sorgfältig aufgebaut wird und wieder in einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zum Tragen kommt. Bitte beachten Sie dabei auch die gemeinsame Besprechung zwischen den Eltern und dem Beistand vom 23.9.03 sowie einen noch zu vereinbarenden gemeinsamen Termin zwischen den Eltern und dem Beistand für die Planung der Daten für das nächste Jahr.
Damit auch die Kinder sich wieder auf die Besuche bei ihrem Vater einstellen und freuen können, erscheint es mir wichtig, dass die Kinder ab sofort weder in Briefen noch in Gesprächen in Angelegenheiten involviert werden, die nur die Eltern oder die Behörden betreffen, und die sie unnötig belasten könnten. Es handelt sich im Wesentlichen um folgende Punkte:
- Besuchsrechtsregelung
- Unterhaltszahlungen
- Anschuldigungen gegenüber der Mutter und den Behörden
- Aufforderungen, die 'Dargebotene Hand' zu kontaktieren (Anm. d. Autors J.R.) offenbar befürchtet Trösch, die Kinder könnten seelische Misshandlung von VB und Mutter aufdecken
- alle Informationen, welche zu Loyalitätskonflikten führen oder Befangenheit und
Schuldgefühle auslösen könnten.
Ich danke Ihnen für eine von Respekt getragene Umsetzung des Besuchsrechts und verbleibe mit freundlichen Grüssen
AMTSVORMUNDSCHAFT NEUHAUSEN AM RHEINFALL
S. Tr. Amtsvormund
Besuchsrechtsplan - mit gezieltem Boykott der gewohnten Gottesdienstbesuche Dok. 252.2 Trösch gibt dank Josel nach einem Jahr plötzlich Besuchsrechtsplan.doc
Samstag 23.8.03 1000 - 1800
Herr Rutz holt seine Kinder an der
*Büchelstrasse 32 ab und bringt sie wieder zurück.
Samstag 6.9.03 1000 - 1800 wie oben
Samstag 20.9.03 1000 - 1800 wie oben
Dienstag 23.9.03 1700 Gemeinsame Besprechung der Eltern
mit dem Beistand im mit dem Beistand im Gemeindehaus
Sa/So 11./12.10.03 \ Wochenende während den Herbstferien mitÜbernachtung bei den Grosseltern in Wildhaus.
Samstag 8.11.03 1000-1800 Herr Rutz holt seine Kinder an der
Sonntag 9.11.03 1100-1700 *Büchelstrasse 32 ab und bringt sie
wieder zurück.
Samstag 29.11.03 1000-1800 wie oben
Sonntag 30.11.03 1100-1700
Samstag 29.11.03 1000-1800 wie oben
Sonntag 30.11.03 1100-1700
Donnerstag 25.12.03 1000 - 2100 Weihnachten
Die Planung der Wochenend- und Ferientermine im Jahr 2004 findet mit den Eltern gemeinsam Ende 2003 statt. Eine separate Einladung folgt.
Neuhausen am Rheinfall, 29.7.03 S. Tr.
VB gesteht Boshaftigkeit gegenüber Vater ein Dok. 271 VB Hak u. Fredy Fehr gestehen schlechte Behandlung Vater; suchen neue VB.doc
an eine von der Aufsichtsbehörde zu bestimmende Vormundschaftsbehörde zur Weiterführung
Sehr geehrte Damen und Herren
Nachdem das Besuchsrecht nicht funktioniert hat, wurde mit Beschluss vom 21. Oktober 2002 eine Beistandschaft errichtet und zugleich der Amtsvormund S. Tr. als Beistand bestellt. Mit gleichem Beschluss wurde auch die eheschutzrichterliche Verfügung, betreffend der Regelung des persönlichen Verkehrs, in Anwendung von Art. 315 ZGB abgeändert.
Der Kindsvater, Josef Rutz, hat gegen diesen Beschluss Beschwerde beim Amt für Justiz und Gemeinden eingereicht. Die Beschwerde wurde mit Verfügung vom 18, März 2003 vollumfänglich abgewiesen.
... Josef Rutz lehnt jegliche Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der Vormundschaftsbehörde wie auch mit dem Beistand ab.
Der Gemeinderat kam daher zum Schluss, dass unter den gegebenen Umständen eine zielorientierte Zusammenarbeit unmöglich sei und hat die Vormundschaftsbehörde gebeten, der Aufsichtsbehörde eine Neuzuteilung der Massnahme an eine andere geeignete Behörde zu beantragen.
Ein wesentliches Element dieser Neuzuteilung ist auch, dass gerade diese Gemeinde, welche ihn derart schlecht behandelt, auch noch sein Arbeitgeber ist - ( vgl. Dok. 271 )
.
Durch die Anstellung bei der Gemeinde ist ein Abhängigkeitsverhältnis vorhanden, welche Josef Rutz nun zur Annahme verleitet, dass die Gemeinde als Arbeitgeber und die Vormundschaftsbehörde gemeinsame Sache zu seinen Lasten machen würden. Alle Bemühungen, die Verantwortlichkeiten der Gemeinde als Arbeitgeber und der Vormundschaftsbehörde als zuständige Stelle für den Kindschutz dem Sachverhalt darzulegen, sind gescheitert.
Uns bliebe somit nur noch die Einstellung des persönlichen Verkehrs, was wiederum die Rechte der Kinder und des Vaters verletzen würde.
Admin: Die Rechte von Vater und Kindern bereits seit rund einem Jahr verletzt - Stw. "KJPD-Bericht"!
Anträge:
1. Die Führung der Beistandschaften der Kinder Marisa, 95, Danilo, 96 und Andry, 98
sei einer anderen Vormundschaftsbehörde zu übertragen.
2. Die Regelung bleibt gemäss Beschluss vom 21.10.2002 bleibt in Rechtskraft.
3. Wir ersuchen um einen raschen Entscheid, da das Besuchsrecht im Moment nicht umgesetzt werden kann.
Admin: Für VB ist eine Moment demnach rund ein Jahr
Tr's neueste Schikane
Mit Brief Dok. 311 Tr. bietet Planungstermin Besr04 f. 26.Nov 03.doc weist mich Tr. auf die nächste Besuchsrechtsbesprechung hin. Diese soll am 26. Nov. 03 stattfinden. Da ich auch Gemeindeangestellter bin, teile ich ihm mit, dass ich für das Bauamt und auch die Feuerwehr Pikett zu leisten habe und diese Daten erst anfangs Dezember herauskommen. Ich bitte ihn weiter, diesen Umstand zu berücksichtigen und mit dem Besprechungstermin zuzuwarten, damit ich meine Kinder nicht mit Terminkollisionen brüskiert würden. Anstatt sich zwecks Koordinierung der Daten mit dem Büro nebenan in Verbindung zu setzen, reagierte er folgendermassen:
Neuhausen am Rheinfall, 4. Dezember 2003 Dok. 332 Tr. plant Besr04 gegen FW-u. Gem.daten.doc
Marisa, Danilo und Andy R.
Besuchsdaten im ersten Quartal 2004
Sehr geehrter Herr Rutz
Ihren Brief vom 20.11.03 habe ich zur Kenntnis genommen. Sie erklärten darin Ihren Verzicht auf die Einladung zur gemeinsamen Besprechung zwischen Eltern und Beistand vom 26.11.03. Die Besuchsplanung für das erste Quartal 2004 habe ich somit nur mit Frau Mo. R. vornehmen können.
Die Daten, an denen Sie Ihre Kinder zu sich nehmen können, sind wie folgt festgelegt worden:
Samstag 10.1.04 0900h bis mit Übernachtung
Feuerwehrpikett missachtet!!!
Sonntag 11.1.04 1700h
Samstag 14.2.04 0900h bis mit Übernachtung
Sonntag 15.2.04 1700h
Samstag 13.3.04 0900h bis
Sonntag 14.3.04 1700h mit Übernachtung Feuerwehrpikett missachtet!!!
Ich bitte Sie, Ihre Kinder zu den angegebenen Zeiten an der *Büchelstrasse abzuholen bzw. zurückzubringen. Ich danke Ihnen als Eltern für die Einhaltung der aufgeführten Zeiten.
Und dann platzte mir der Kragen Dok. 335 Tr. hast gegen FW- u. Gemeindedatenn geplant BESR041.doc :
Sollte Ihre vorwitzige Besuchsrechtsplanung ein Aprilscherz sein?
Sehr geehrter Herr Tr.
Ihr Brief vom 4. Dezember ist ein klassisches Beispiel, inwieweit Sie sich als angehender Psychologe um die Interessen der Kinder kümmern! Anstatt die Not zu mildern und kraft Ihres Amtes zu helfen, torpedieren Sie gezielt jede normale Beziehung zu meinen Kindern, indem Sie sie mir mit allen Mitteln zu entfremden versuchen. Ist diese, Ihre Technik, ein weiterer Versuch, um die Kinder besser an den gegenwärtig zweifelhaften Lebenswandel meiner Frau anzupassen? Die nachstehenden Daten dokumentieren, dass Sie den Anforderungen nicht gewachsen sind:
- 12. Nov. erhalte von Tr. die Einladung zur Besuchsrechtsplanung
- 21. Nov. 07:00 Uhr informiere ich Tr. schriftlich, dass ich vor Mitte Dez. nicht planen kann, da ich die Daten für Feuerwehrpikett und Wochenenddienst beim Bauamt abwarten müsse. Beilage 2
- 26. Nov. 17:15 findet Planung im Gemeindehaus mit Frau und Tr. trotzdem statt
- 1. Dez. erhalte Jahresprogramm der Feuerwehr
- 6. Dez. ich erhalte die Besuchsrechtsplanung
Da Sie mir schreiben: 'Ihren Brief vom 20.11. habe ich zur Kenntnis genommen', zeigt einmal mehr auf, dass Sie gewissenlos alles übergehen, was dem Besuchsrecht des Vaters dienen soll. Beispiel gefällig? SIE wollten es ja besser wissen, haben geplant und offenbar all meine Verpflichtungen trotz meiner rechtzeitigen Intervention völlig ausser Acht gelassen: Zwei von Ihren drei Besuchsdaten (10./11. Jan. u. 13./14. März 04) fallen mit dem Feuerwehrpikett zusammen!
Ein guter Beamter müsste doch nach bald vier Jahren vergeblichem Herumlaborieren im Bilde sein, dass mir auch die Feuerwehr Verpflichtungen auferlegt. ... bleibt die Erkenntnis: Sie kann man ja gar nicht mehr ernst nehmen! Übrigens: Auf nächsten 1. April soll für übereifrige Beamte ein neuer Wirkungskreis geschaffen werden: Um den Rheinfall vor Abnützung zu schützen, werden Träger aufgeboten, die das Wasser bei der ARA Röthi abschöpfen und es bis zum Schlössli Wörth tragen. In Gedanken sehe ich Sie schon, wie Sie auch das falsch interpretieren und das Wasser in umgekehrter Richtung tragen. ... Mit besten Empfehlungen, Ihr Josef Rutz
- Besuchsrechtsplanung folgt (wie im letzten Brief bereits angekündigt)
Und dann kommt mir noch ein kleines Techtelmechtel zwischen dem Inhaber unserer Regionalzeitung mit der VB zugute :
Mein erster und letzter Leserbrief
'Schildbürger in der Vormundschaftsbehörde (VB)?"
Dok. 337 Schildbürger in VB - weil Tr. 3 Tg vor Pikettdaten Besr04 plante.doc
Neuhausen, 11. Dezember 2003
Wie Herr Zürcher 'Rheinfall-Woche' anfangs Jahr bereits zitierte, werden die Ämter der Neuhauser Behörden mehrheitlich durch sogenannte Milizler besetzt. Zumindest Ansatzweise muss ich ihm da beipflichten, da die Vorgehensweise der VB mich wieder an die Lektüre meiner Jugendzeit erinnert, wo wir uns genüsslich an den Geschichten der Schildbürger ergötzten.
Mitte Nov. erhielt ich von Tr. die schriftliche Einladung zur Besuchsrechtsplanung am 26. Nov. Da ich hier im Bauamt arbeite, regelmässig Wochenenddienste und obendrein auch noch Feuerwehrpikett zu leisten habe, informierte ich den Bürolisten, dass das nicht gehe. Da unser Vorarbeiter und Feuerwehrkommandant Bänziger die neuen Daten gegen Mitte Dezember in Aussicht stellten, dachte ich, würde dies auch die Logik eines in Psychologie geläuterten Beistandes nicht überfordern.
Offenbar hat der gescheite Herr dann doch nicht begriffen und folgte dem fragwürdigen Diktat der Mutter: An zwei von den drei für 2004 geplanten Besuchsdaten soll ich nun Feuerwehrpikett MIT Kindern leisten. Ich denke, Herr Tr. hat sich entgegen den Schildbürgern, als sie die Glocke im See versenkten, mehr als nur eine Markierung am Boot angebracht. Da ich bis heute noch keinen Bescheid erhalten habe, muss ich annehmen, dass der gute Mann sich etwas dabei gedacht hat, nun (für mich) selbst Pikett leistet und sofort einspringt, falls es irgendwo wider Erwarten qualmen sollte. Gibt es auch noch andere Eltern, die über ähnliche, einschlägige Erfahrungen verfügen, würde ich gerne Informationen zur Verbesserung der Kooperation zwischen VB und Eltern austauschen.
Von Beistand mittels Besuchsverbot erpresst!!!
Dok. 349 Tr. haut ab - Besuchstermine gestrichen.doc
Neuhausen am Rheinfall, 7. Januar 2004
Beendigung meines Auftrages als Beistand Ihrer Kinder
Sehr geehrter Herr Rutz
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Sie zum gemeinsamen Termin mit Frau Mo.
R. vom 26.11.03 zur Besprechung der Besuchsdaten für 2004 nicht teilnehmen wollten
(siehe Ihr Schreiben an mich vom 20.11,03), wurden die Daten bis März 2004 ohne Sie fest-
gelegt. Sie haben es daraufhin vorgezogen, Ihrer Verärgerung über dieses Vorgehen u.a. in
dem Sinne Luft zu verschaffen, dass Sie mit einem Leserbrief am 18.12.03 in der 'Rheinfallwoche" an die Öffentlichkeit gelangt sind.
Den Vorwurf, Ihre Daten für den Feuerwehrpikettdienst 2004 nicht berücksichtigt zu haben weise ich entschieden zurück. Es ist nicht meine Aufgabe, für einen Vater, der jegliche Form einer Kooperation zur Umsetzung der vormundschaftlich festgelegten Besuchsrechtes aus dem Wind schlägt, notabene an den angebotenen Terminen zur Besprechung der Daten partout nicht teilnimmt und zudem keine alternativen Daten vorschlägt, seine persönlichen, ausserberuflichen Termine zu recherchieren.
Sie haben es in den vergangenen Monaten, bzw. seit mehr als einem Jahr verpasst, mit mir als von der Vormundschaftsbehörde beauftragten Beistand denjenigen Dialog aufzunehmen, der es ermöglicht hätte, gemeinsam eine aufbauende Umsetzung des Besuchsrechts an die Hand zu nehmen. Die Art und Weise, wie Sie ohne Einsicht für einen lösungsorientierten Weg den Kontakt zu mir und der Vormundschaftsbehörde führen, bzw. ablehnen, und wie Sie unter völliger Missachtung behördlicher und richterlicher Beschlüsse zu Ihrem Recht kommen wollen, macht es mir jetzt unmöglich, mein Mandat als Beistand Ihrer Kinder weiterzuführen.
Dies hat zur Folge, dass die in meinem Brief vom 4.12.03 aufgeführten Besuchstermine für
2004 keine Gültigkeit mehr besitzen. Zudem laufen ohnehin Abklärungen beim KJPD, wie
das Besuchsrecht neu geregelt werden kann und auch eine Prüfung zur Delegation der gan-
zen Massnahme an eine andere Gemeinde ist im Gange. Wann und wie das Besuchsrecht
für Sie neu aufgenommen werden kann, werden Sie zu gegebener Zeit von anderer Stelle erfahren.
KJPD-Bericht (Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst) wird zum Fauxpas für Mutter und VB:
Dok. 389 KJPD-Bericht von Dr. M. Brütsch 15.01.04.doc
Neuhausen am Rheinfall, 13.02.04
Gutachten vom 15.01.2004 in Sachen Kinder R.
Sehr geehrte Herr Tanner
Josef Rutz hat am 12;02.04 das erwähnte Gutachten bei uns auf dem Büro gelesen. Damit sind wir unserer Akteneinsichtspflicht nachgekommen.
Das vorliegende Gutachten wurde von der Vormundschaftsbehörde in Auftrag gegeben. Wir haben das Gutachten nicht Herrn Rutz nicht in Kopie ausgehändigt weil zu befürchten ist, dass er die darin enthaltenen Aussagen und Daten nicht mit der notwendigen Sorgfalt behandeln wird
- Admin: wohl weil die Kinder nicht "wunschgemäss" bezüglich Besuchsrecht ausgesagt haben....
Wir bitten auch Sie, auf die schriftliche Herausgabe des Gutachtens an Herr Rutz zu verzichten. Der Rechtsvertreter der Gegenpartei wurde ebenfalls mit einer Kopie bedient.
Admin: Dem Betroffenen J. Rutz sollte also jegliche dokumentarisch hinterlegte Beschwerdeführung verunmöglicht werden, da sein Rechtsanwalt z. Zt. keine Ermächtigung zum Handeln hatte!
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
VORMUNDSCHAFTSBEHÖRDE
Fredy Fehr Vormundschaftssekretär
NEUHAUSEN AM RHEINFALL
AUSZUG AUS DEM UNTERSUCHUNGSBERICHT DES KJPD
Admin: Darum durfte Josef Rutz den KJPD-Bericht nicht erhalten(!): Brechen seiner Kinder trotz hermetischer Abriegelung gescheitert!
Danilo 23.10. 96
Nach den Sommerferien äussert er, er möchte gerne öfter zum Vater gehen, "jeden
Mittwoch, aber das geht leider nicht". Stattdessen könnte er sich abwechselnd den Samstag
oder den Sonntag vorstellen und dazu manchmal einen Mittwoch.
Thematisch kreist das Interesse am Vater z.Z. v.a. um Computer und er bewundert den
Vater für seine Computerkenntnisse. Auf die Äusserung Marisas, dass sie wieder den
Gottesdienst besuchen möchte, fragt ihn der Vater, ob auch er dies möchte, worauf er
antwortet: "nein, aber die Sonntagsschule".
Auch er ist mit der neu entstehenden Familie beschäftigt: "Be. ist nur der Freund der
Mutter, nicht der Vater des Babys, weil die beiden ja noch nicht verheiratet sind". Gute Rechtskenntnisse oder möglicherweise ein Ausdruck seiner Sorge, dass alles etwas zu schnell in Richtung neue Familie geht. ?
' Auch der Vater ist ein liebevoller Vater zu den Kindern. Trotz des langen Unterbruchs im Besuchsrecht sind die Kinder erstaunlich vertraut mit ihm und der Kontakt in der Untersuchungssituation ist, ähnlich wie zwischen Kindern und Mutter, spontan, entspannt und herzlich. Die Kinder gehen aktiv auf ihren Vater zu und geben ihm zu verstehen, Marisa und Danilo deutlicher als Andry, dass sie gerne mit ihm zusammen sind. Angesichts der Beziehungen zwischen Vater und Kindern kann nicht am Sinn und der Notwendigkeit eines Besuchsrechts gezweifelt werden.
Für Marisa, die zuweilen in starker Rivalität mit der Mutter steht, aber auch für die beiden Knaben ist der Kontakt zum Vater für die Identitätsbildung äusserst wichtig. Am stärksten sucht und braucht ihn z.Z. *Danilo, was der Vater spürt und sich seiner besonders anzunehmen scheint. Aber auch für Marisa, die auf ihre Art die Familie zusammenzuhalten versucht, ist er wichtig. So äussert sie, dass die Kinder ja den Vater besuchen könnten, auch wenn die Eltern stritten. Der Kontakt zum Vater ist aber auch dringend nötig angesichts der raschen Veränderungen, die in der mütterlichen Familie anstehen: neuer Mann, neues Kind, neues Haus. Da die drei Rutz-Kinder zumindest vorübergehend nicht Mittelpunkt der neuen Familie sein werden, ist ihre Verbindung zum leiblichen Vater umso wichtiger angesichts der Rivalität zum neuen Halbgeschwister."