S. 153. . . 02.11.2008 von ......
'Lex Rutz', die Weisung an alle Schweizer Poststellen
Entstehung der Schweiz-weit verhängten'Lex Rutz'
Nachdem ich mittels Kleinsteinzahlungen von 1.20 und später 1.50 Fr auf die betrügerische Gebührenpraxis reagierte, klagten die Leute von Amt für Justiz offenbar ihr Leid bei der Post und wurden 'postwendend' erhört.
Auf diese Weise tätigte ich bisher 865 Einzahlungen. Eines Tages war dann der Schrecken gross, als mir für jede Einzuahlung ein happiger Betrag zusätzlich in Rechnung gestellt und dazu noch Mahngebühren von etwas über 100.- gefordert wurden. Bei meiner Rückfrage erfolgte dann die sofortige Entwarnung: 'Das System hat Ihre Zahlungen falsch interpretiert. Wir mussten einige Stunden programmieren bis alles wieder ordnungsgemäss lief.' Offenbar kommt dieses System an seine Grenzen, sollte Jemand auf die Idee kommen, nicht mit Originaleinzahlungsscheinen zu berappen. Zahlt Jemand einen Fünfer mehr, kann der Betrag nicht einmal mehr ein- oder zugeordnet werden.
Nachdem ich in zwei Tranchen 600 und dann 1002 nebst 14 Einzel-Einzahlungen leistete, hätten beim Kanton 4080 Franken eingehen sollen. Davon hat die Post jedoch für die insgesamt 1016 Einzahlungscheine eine Gebühr von 1.50 Franken abgezogen. Dadurch wären dem Fiskus 4080 - (1016*1.5) = 2556 Franken bei einem Manko von 1524 Franken geblieben. Anscheinend klagten sie dann bei der Post Ihr Leid und wurden prompt erhört und der Posthalter, der dafür ca zwei Tage umsonst gearbeitet hatte, gerügt. - Siehe Aufstellung mir 2481 Ratenzahlungen - Link
Gewundert habe ich mich, als mir die Poshalterin von Flurlingen sogar die eine Zahlung verweigerte, die ich ursprünglich bezahlen wollte. Ich denke, da bin ich der Einzige, da man bzw. Frau mich unterdessen kennt. Schliesslich ist es nicht verboten, eine einzige Zahlung zu erledigen. Findige Köpfe, die ev. arbeitslos sind und mittels Rechtswillkür abgezockt werden, bezahlen wohl immer noch nach derselben Methode - einfach mit dem Unerschied, dass sie jetzt möglichst viele Poststellen 'abhausieren'.
und nun zu "Lex Rutz":
----- Original Message -----
From: <.....@post.ch>
To: Josef Rutz
Sent: Friday, April 13, 2007 13:36 PM
Subject: CR-027615-07/Poststelle 8247 Flurlingen
Sehr geehrter Herr Rutz
Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 3. April. Wir bedauern, dass Sie mit den Leistungen der Post nicht zufrieden sind.
Sie wollten mit mehreren Einzahlungsscheinen, die auf denselben Begünstigten ausgestellt waren, Geld einzahlen. X. Y., die Leiterin der Poststelle 8247 Flurlingen, hat die Annahme des Auftrages verweigert. In den letzten Jahren waren verschiedene Fälle zu verzeichnen, bei denen Personen einen Betrag an einen Begünstigten missbräuchlich und ohne Zustimmung des Empfängers in mehrere Teilzahlungen aufgeteilt haben. Daher hat die Schweizerische Post ihre Angestellten angewiesen, solche Zahlungen nicht mehr anzunehmen. Frau Y. hat diese Weisung befolgt und somit korrekt gehandelt.
Sollte sich Frau Y. Ihnen gegenüber unhöflich verhalten haben, bitten wir Sie um Entschuldigung. Wir versichern Ihnen, dass Kundenfreundlichkeit bei der Schweizerischen Post einen hohen Stellenwert einnimmt und bei Personalzusammenkünften auch immer wieder thematisiert wird. All unsere Mitarbeitenden kennen die Wichtigkeit eines zuvorkommenden und qualitativ hoch stehenden Kundenservices.
Wir bedauern, dass wir Ihren Erwartungen nicht entsprechen können, hoffen aber, dass wir Ihnen mit diesen Ausführungen den Standpunkt der Post etwas näher bringen konnten.
alle Zusammenhänge:
- ( vgl. Cont. 153 Post ) = 600 Raten für eine Rechnung am selben Tag
- ( vgl. Cont. 280 Gebührenüberforderung)
- ( vgl. Cont. 484 ) = Steuerverwaltung
- ( vgl. Cont. 484 Post),
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