S. 14 . . . 22.03.2015 .... von ....
Evelyne Ankele - oder eine Friedensrichterin ergreift Partei - für die Ex-Frau
Meine Ex-Frau hat sich bis dato nicht an die ihrigen im von ihr inszenierten Scheidungsurteil verfügten Pflichten gehalten. Auch hat sie das gemeinsame Haus widerrechtlich vermietet und in Kauf genommen, dass zwei grosse Hunde dort ihr Unwesen trieben. Da sie ausserordentlich Mammon-gesteuert zu leben pflegt, hat sie auch meine Hälfte der Zinsen aus ihrer eigenmächtigen Vermietung unseres gemeinsamen Hauses einbehalten. Beim Schaden dagegen hat sie freiwillig auf ihren Anteil verzichtet.

Eines Tages habe ich, ihrem Vorbild folgend und in der Hoffnung, sie würde nun einlenken, auf die Zahlung der Alimente verzichtet. Nachdem sie mir stattdessen weitere Prozesse signalisierte, habe ich am 17.04.2014 Fr. 8100.- einbezahlt und hoffte erneut auf ihren Goodwill. Eine Weile später wurde mir gegen Abgabe einer Abholungseinladung prompt der Zahlungsbefehl mit einer Forderung von Fr. 7650.- ausgehändigt. Also belegte ich dem Betreibungsamt den Sachverhalt und ging ohne Rechtsvorschlag zur Tagesordnung über.

Zwei Monate nachdem die Schaffhauser Kantonalbank das Guthaben bestätigt hatte, muss Frau Baur beim Betreibungsamt dennoch ihr schriftliches Fortsetzungsbegehren eingereicht haben. Im Anschluss wurde ich unter Polizei- und Strafandrohung gezwungen, diesmal Fr. 8048.65 zu bezahlen. Ausstände bei den laufenden Zahlungen gab es keine. - Hier die ganze Geschichte - ( vgl. cont. 462 ).

Danach reichte ich eine Strafanzeige mit der Forderung um sofortige Herausgabe des - nun ertrogenen - Geldes ein. Die Staatsanwaltschaft lehnte ab. Noch innert Frist, liess ich mich beraten und stellte mein Rückforderungsbegehren gem. SchKG Art. 85. Das Kantonsgericht trödelte und wies mich mit Verweis auf den nun verfallenen Rechtstitel mit Nichteintreten und einer Gebühr von Fr. 100.- und dem Rat, beim Friedensrichteramt vorstellig zu werden, ab.

Friedensrichterin Evelyne Ankele tritt in Aktion


17. März 2015 10:00 Ich klingle und werde von Frau Evelyne Ankele kurz begrüsst, geheissen, meine Akten zu entnehmen und das Behältnis draussen stehen zu lassen. Also gehorchte ich, trat ein und wunderte mich, dort nicht auf meine Schuldnerin zu treffen. ...
"Herr Rutz, Frau Baur erscheint nicht. Sie hat Angst. Diese erscheint mir begründet, nachdem ich Ihre Webseite eingehend studiert habe."
Mit diesen Worten reicht sie mir ein nicht unterzeichnetes und mit einem Wirrwarr von Zahlen durchsetztes, angeblich von Frau Baur stammendes Schreiben. Gemäss Ankeles Erläuterungen soll dieses Pamphlet erläutern, dass Frau Baur das geraubte Geld mit Zins und Zinseszins einbehalte. Dann das Diktat, meinen Zahlungsüberschuss so lange einzubehalten, bis ich diesen durch Nicht-zahlen der Alimente aufgebraucht hätte. … und dann die nächste Betreibungsrunde plus 3% Zins … weil sie ihre Zusage - wohl von derselben Angst getrieben - nicht unterzeichnet hatte.

Dabei liess sie sich auch nicht von der Beschwerde meines Zeugen dazu bewegen, diese offensichtlich inszenierte, feminine Erpressung mittels gespielter Angst aus den Akten zu werfen, abbringen - im Gegenteil! Damit hat sich die Notwendigkeit von GN bereits erhärtet. Wie anders soll der ehrliche Bürger derartige Ereignisse, oder gar korrupte Handlungen parieren? Sie kennt dieses 'Spiel', da sie ebenfalls von Behördenkriminalität geschädigt worden ist. Sogleich verpflichtet Ankele diese zur Angabe der Personalien und in welcher Beziehung wir zueinander stünden. Die lapidare Erklärung, seiner Situation wird nicht toleriert.

Wozu soll eine Friedensrichterin noch dienen, wenn diese, anstatt "den Frieden zu richten", dessen Zerstörung und dem damit einhergehenden zusätzlichen Chaos vorsätzlich Beihilfe leistet?

Warum hat Ankele auf ihre Kompetenzen und den im 'Fall Rutz' in ganz Schaffhausen florierenden 'Polizeischutz' verzichtet?

Ist sie unfähig, den reibungslosen und für beide Parteien sicheren Ablauf einer gütlichen Einigung zu gewährleisten?

Warum hat sie den Vater nicht auf die neuen Schwierigkeiten hingewiesen, keine plausible, von der Mutter unterzeichnete Erklärung zu deren 'Angst', noch einen tauglichen Einigungsvorschlag präsentiert??

Warum hat Ankele - anstelle der Mutter - den Vater unterschwellig vermittels Sturheit und Uneinsichtigkeit zu brandmarken gesucht? - Dies, obwohl sie mir auf der Rückseite der Vorladung Folgendes zu verstehen gab:
'Bei Säumnis der beklagten Partei verfährt die Schlichtungsbehörde, wie wenn keine Einigung zu Stande gekommen wäre'.
Da die Friedensrichterin diesen Umstand ignorierte, muss auf eklatante Voreingenommenheit ihrerseits geschlossen werden, um die Schuldige, wenn möglich dennoch vor den gegebenen Konsequenzen zu verschonen. Angesichts der gleichzeitig infolge der doppelt erpressten über Fr. 8'0000.- unverschuldeten Lohnpfändung und der daraus resultierenden weiteren Not - ein Skandal. ... Der Geschädigte soll wohl systematisch in die Armut getrieben werden!

Den Amtsmissbrauch hat Ankele mit den Modalitäten, wie und unter welchen Umständen der Vorladung Folge zu leisten ist, in schriftlicher Form an den Schreibenden zugestellt - ich zitiere:
Die Friedensrichterin ordnet eine Schlichtungsverhandlung an, zu welcher die Parteien persönlich zu erscheinen haben. Sie können sich von einer Rechtsbeiständin, einem Rechtsbeistand oder einer Vertrauensperson begleiten lassen. Nicht persönlich erscheinen muss und sich vertreten lassen kann, wer ausserkantonalen oder ausländischen Wohnsitz hat oder wegen Krankheit, Alter oder anderen wichtigen Gründen verhindert ist. Eine Partei, die hiervon Gebrauch machen will, hat unverzüglich ein entsprechendes Gesuch an die Friedensrichterin zu stellen.
Die Parteien haben allfällige Urkunden vorzulegen und die Friedensrichterin kann einen Augenschein durchführen.
Die Friedensrichterin kann im Sinne von Art. 210 ZPO einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder im Rahmen von Art. 212 ZPO entscheiden.

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