Frau Zingre-Kläusli
Da Sie, Yvonne Zingre-Kläusli mir den Dialog verweigern, -
( vgl. Doc. 1219 ) -
versuche ich es via "rutzkinder". Da Sie ausserstande sind, Ihre unterschwelligen Anschuldigungen zu substanziieren, dürfte eine allfällige Entschuldigung meinerseits ausgeschlossen werden. Bezüglich Ihrer, dem :Josef :Rutz aufoktroyierten Drohungen rate ich Ihnen zu vermehrter, standesgemässer Sachlichkeit. Ich an Ihrer Stelle würde beispielsweise eine Klage wegen übler Nachrede, Ehrverletzung - oder wie die gescheite Richterin Hebden - neu:Heingärtner - unter Berufung auf Ausführungsgefahr - "Tötungsdelikte sind nicht auszuschliessen" etc. - lancieren.
Falls Sie meinen Ausführungen nicht zu folgen vermögen, durchforsten Sie am besten das Anwaltsregister - aber nicht das Schaffhauser; Sie wissen ja, was ich damit ausdrücken will - viel Glück! Bezüglich Oechslin erübrigt sich das weibliche "Babysittersyndrom" Er soll sich ruhig ohne Ihre Bemutterung wehren, wo er allenfalls zu wissen glaubt, von mir in seiner Ehre tatsächlich verletzt worden zu sein.
Der Einfachheit halber schalte ich Ihnen das "Corpus delicti" mitsamt Ihrer eigenartigen Stellungnahme an dieser Stelle auf:
Rekurs - Staatshaftungsklage - bei OG gegen betrügerische Amtshandlung von Richter Oechslin -
( vgl. Doc. 1214 )
Im Jahr 2002 hat sich Ralph Heydecker schon mit einer Verfahrensbusse aufgebläht - Dok. 50 ...