Bedingte Berufung beim Obergericht gegen erpresste Alimentenzahlung d. Oechslin
Vom Obergericht werde ich trotz meiner Berufung auf ein Betrugs- und Korruptionsfreies Verfahren um die Gebühr von Fr. 150.- "enteignet"
( vgl. Dok. 1215 )
Rekurs an OG zu Rechtsbeugung durch die betrügerische Amtswillkür von Gerichtspräsident Werner Oechslin.
(vgl. Dok. 1216 )