S. 100. . . 18.10.2009 von ......
Vergleich zwischen Pflichtverteidiger und Auto-Occasion
Pflichtverteidigung ist für den betreffenden oder eben betroffenen Anwalt wohl in vielen Fällen mit dem Kauf eines Autos vergleichbar. Der Verkäufer zeigt einen hochglanzpolierten Neuwagen und der Handel ist perfekt. Jetzt aber ist der Händler ein Halsabschneider und liefert eine andere "getunte" farblich jeodoch identische Occasion aus, womit er den arglosen Käufer um einen Minderwert von 20% betrogen hat. Und nun zurück zum scheinbar notwendigen Pflichtverteidiger: Ein Rechtsanwalt schlägt mit Fr. 220 und mehr zu Buche, wogegen ein Schaffhauser Pflichtverteidiger mit Fr. 180 abgefertigt wird. Rechnerisch wird also der "normale" Verteidiger im Vergleich zum "Verpflichteten" mit einer Leistung von 122% weit obenaus schwingen wird. ...
Als mich der eigenartige Untersuchungsrichter Zürcher für 71 Tage ohne haltbare Begründung in Isolationshaft setzte, hatte er die vermeintliche Güte, mir auch noch einen Pflichtverteidiger zu verpassen. In Kenntnis dieses Systems forderte ich strikte einen nicht erpressbaren, Nichtkorrupten NICHTSCHAFFHAUSER Rechtsanwalt - leider vergeblich. Auch den mir aufgezwungenen Verteidiger warnte ich vergeblich: "Wenn Sie mich rechtmässig verteidigen sollten, werden Sie als Tellerwäscher künftig höchstwahrscheinlich weit mehr verdienen als in Ihrer Aufgabe als Staatsdiener. Herr Späti hat zu meinem nicht geringen Erstaunen den Stier bei den Hörnern gepackt und bis vors Obergericht meine Befürchtungen wiederlegt.
Beim Rekurs gegen die Zürchersche Haftverlängerung war dann meine Überraschung gross, als er kompetent auf rechtlich unzulässige Verallgemeinerungen und zwielichtige Unterstellungen, sowie die von mir stets bezeugte Unschuld hinwies. In der Folge machte ich mir denn auch kein Kopfzerbrechen, dass es infolge Ablauf der Eingabefrist nicht mehr möglich war, ein Konzept zu erarbeiten, das jeglicher Präjudiz erhaben sein würde. Leider war der Vorstoss dann chancenlos - Kosten Fr. 600! Es interessierte nicht, dass man bzw. Ex-Frau den Vater mittels 7 Jahren Kindsverweigerung - Boykott des Besuchsrechts - in diese misslich Lage getrieben hat.
Beim Rekurs gegen die Zwangspsychiatrisierung blieb die Überzeugungskraft von Herrn Späti leider trotz meiner hieb- und stichfesten Entlasungsbeweise und - Zeugen aus. Anstatt auf Erstkonsultation beim Hausarzt (Kantonsarzt) zu beharren, riet er mir, die Formulare für meine Überweisung und Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht sofort zu unterzeichnen. Es folgte dann Zwangspsychiatrisierung durch Dr. Ulrich Giebeler Winterthur mit Gefälligkeitsgutachten "es sind Tötungsdelikte zu befürchten". Möglicherweise handelte der gute Mann im Übereifer, da ein Zürcher Psychiater infolge Fehlbeurteilung einen Mord mitzuverantwoten hat. Unter diesen Voraussetzungen hat wohl auch mein Pflichtverteidiger etwas zu kalte Füsse bekommen und sicherheitshalber nur noch meine Sichtweise rezitiert. Darauf wurde ich um Fr. 500 enteignet!
Nachdem mir Herr Späti keine der geforderten Akten, Unschuldsbeweisen, "Krokis" und gesammelten Zeitungsartikel herausrückt, muss ich befürchten, dass die Rechnung zu meinem Leidwesen tatsächlich so gehandhabt wird.
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